Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Beratungsleistungen für die Konzeption und Implementierung eines Nachhaltigkeits-Datenhaushalts ("ESG-Datenintegration").
Die Beratungsleistungen sind in zwei Lose unterteilt:
- Los 1: Unterstützung bei der Konzeption und Implementierung eines Nachhaltigkeits-Datenhaushalts
- Los 2: Projekt-/Programmleitung eines Projekts/Programms zur Konzeption Implementierung eines Nachhaltigkeits-Datenhaushalts
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-12.
Auftragsbekanntmachung (2022-08-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Referenznummer: 2022/1154
Kurze Beschreibung:
“Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der...”
Kurze Beschreibung
Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-08-12 📅
Einreichungsfrist: 2022-09-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-17 📅
Datum des Beginns: 2022-10-15 📅
Datum des Endes: 2024-10-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 157-450608
ABl. S-Ausgabe: 157
Zusätzliche Informationen
“Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)...”
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist mit dem Angebot abzugeben (vgl. Angebotsformular).
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Quelle: OJS 2022/S 157-450608 (2022-08-12)