Leasing von verschiedenen Elektrofahrzeugen

Polizeiverwaltungsamt Logistikzentrum

Leasing von verschiedenen Elektrofahrzeugen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-07-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-07-21 Auftragsbekanntmachung
2022-11-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-07-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrofahrzeuge
Referenznummer: B6887
Kurze Beschreibung: Leasing von verschiedenen Elektrofahrzeugen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrofahrzeuge 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrofahrzeuge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Polizeiverwaltungsamt Logistikzentrum
Postanschrift: Nordstraße 3-5
Postleitzahl: 04416
Postort: Markkleeberg
Kontakt
Internetadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/index.htm 🌏
E-Mail: gs.lz.pva@polizei.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3414948-0 📞
Fax: +49 3414948-200 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1821b59c664-7f1a8714ba1e9f99 🌏
URL der Teilnahme: https://evergabe.sachsen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-07-21 📅
Einreichungsfrist: 2022-08-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-26 📅
Datum des Beginns: 2023-04-17 📅
2023-07-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 142-405672
ABl. S-Ausgabe: 142
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren in Los 1 steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln. Das Vergabeverfahren wird ganz oder teilweise aufgehoben werden, sofern zum Zeitpunkt des Zuschlags die erforderlichen Haushaltsmittel ganz oder teilweise nicht zur Verfügung stehen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Leasing von 18 Fahrzeugen PKW (Elektrofahrzeug),
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1: Leasing von 18 Fahrzeugen PKW (Elektrofahrzeug),
neutrale Farbgebung, für die Polizei Sachsen
Zusätzliche Informationen:
Das Vergabeverfahren in Los 1 steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln. Das Vergabeverfahren wird ganz oder teilweise aufgehoben werden, sofern zum Zeitpunkt des Zuschlags die erforderlichen Haushaltsmittel ganz oder teilweise nicht zur Verfügung stehen.
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Bezeichnung des Loses: Leasing von 2 Fahrzeugen PKW (Elektrofahrzeug
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2: Leasing von 2 Fahrzeugen PKW (Elektrofahrzeug),
neutrale Farbgebung, für den Staatsbetrieb Sächsisches
Immobilien- und Baumanagement - Zentrale
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dresden

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Ihren Angebotsunterlagen sind zum Nachweis von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen folgende Nachweise und Erklärungen beizufügen:
- zur persönlichen Lage des Unternehmens
1. Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Ab-gaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1);
2. Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgrün-den (Erklärung E2);
3. Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei Bietergemeinschaften, Erklärung E3);
- zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
4. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4);
5. Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN (Vordruck für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit ge-mäß Erklärung E5 notwendig);
- weitere Erklärungen/Nachweise:
- Eigenerklärung zum Verbot der Vergabe von Aufträgen an russische
Unternehmen
- ggf. weitere Nachweise/Erklärungen gemäß den Bewerbungsbedingungen.
Außerdem können Sie Ihrem Angebot eine Erklärung zur Kenntlichmachung der Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in den Angebotsunterlagen (§ 165 GWB - Akteneinsicht) gemäß Erklärung E7 beifügen.
Für o.g. geforderte Erklärungen sind mit dieser Angebotsaufforderung übersendete Vor-drucke für Eigenerklärungen nach Maßgabe der jeweiligen Hinweise hierzu zu verwen-den. Diese Erklärungen sind einzeln ausgefüllt und mit Unterschrift in Textform (gem. § 126 b BGB) zu versehen. Im Falle der Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft und im Falle von Unterauftragnehmern sind sämtliche o.g. Erklärungen und Nachweise seitens aller beteiligten Unternehmen zusammen mit dem Angebot einzureichen. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe dürfen die o.g. Erklärungen nicht älter als ein Monat sein.
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Die unter den obigen laufenden Nrn. 1 bis 5 geforderten Nachweise und Erklärungen sind nicht erforderlich, wenn Ihren Angebotsunterlagen eine Bescheinigung der Eintra-gung in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) der Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V. (ABSt, Mügelner Straße 40, 01237 Dresden, Tel.: 0351 2802-402) beigefügt ist. Bescheinigungen anderer Präqualifizie-rungsstellen werden anerkannt, wenn angegeben wird, welche Eignungskriterien anhand welcher Dokumente geprüft wurden. Diese Dokumente müssen bei der angegebenen Präqualifizierungsstelle einsehbar sein.
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Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Ihren Angebotsunterlagen sind zum Nachweis von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen folgende Nachweise und Erklärungen beizufügen:
- zur technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde):
6. Referenzen (Erklärung E6);
- weitere Erklärungen/Nachweise:
- Eigenerklärung zum Verbot der Vergabe von Aufträgen an russische
Unternehmen
- ggf. weitere Nachweise/Erklärungen gemäß den Bewerbungsbedingungen.
Außerdem können Sie Ihrem Angebot eine Erklärung zur Kenntlichmachung der Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in den Angebotsunterlagen (§ 165 GWB - Akteneinsicht) gemäß Erklärung E7 beifügen.
Für o.g. geforderte Erklärungen sind mit dieser Angebotsaufforderung übersendete Vor-drucke für Eigenerklärungen nach Maßgabe der jeweiligen Hinweise hierzu zu verwen-den. Diese Erklärungen sind einzeln ausgefüllt und mit Unterschrift in Textform (gem. § 126 b BGB) zu versehen. Im Falle der Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft und im Falle von Unterauftragnehmern sind sämtliche o.g. Erklärungen und Nachweise seitens aller beteiligten Unternehmen zusammen mit dem Angebot einzureichen. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe dürfen die o.g. Erklärungen nicht älter als ein Monat sein.
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Die unter den obigen laufenden Nrn. 6 geforderten Nachweise und Erklärungen sind nicht erforderlich, wenn Ihren Angebotsunterlagen eine Bescheinigung der Eintra-gung in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) der Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V. (ABSt, Mügelner Straße 40, 01237 Dresden, Tel.: 0351 2802-402) beigefügt ist. Bescheinigungen anderer Präqualifizie-rungsstellen werden anerkannt, wenn angegeben wird, welche Eignungskriterien anhand welcher Dokumente geprüft wurden. Diese Dokumente müssen bei der angegebenen Präqualifizierungsstelle einsehbar sein.
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Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-10-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-08-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen: entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1821b59c664-7f1a8714ba1e9f99 🌏
Fax: +49 3414948-0 📠
Land: Leipzig 🏙️
Internetadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/PVA.htm 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 142-405672 (2022-07-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-11-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 218-625423
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 142-405672
ABl. S-Ausgabe: 218

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1: Leasing von 18 Fahrzeugen PKW (Elektrofahrzeug), neutrale Farbgebung, für die Polizei Sachsen
Los 2: Leasing von 2 Fahrzeugen PKW (Elektrofahrzeug), neutrale Farbgebung, für den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement - Zentrale

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertungskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20,00
Preis (Gewichtung): 80,00
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30,00
Preis (Gewichtung): 70,00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-11-02 📅
Name: Sachsengarage GmbH
Postanschrift: Liebstädter Str. 5
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01277
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 351-4201120 📞
E-Mail: franz.pretzsch@sachsengarage.de 📧
Land: Dresden 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs.2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2022/S 218-625423 (2022-11-07)
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