Lieferung der Verpflegungsleistung für zwei Schulen und einen Kindergarten in Graben-Neudorf für die Jahre 2022-2024 mit einer zweijährigen Verlängerungsoption
Lieferung von Mittagsverpflegung (Warmverpflegung) an zwei Schulen und einen Kindergarten in Graben-Neudorf ab dem nächsten Schul- und Kindergartenjahr; Los 1: Adolf-Kußmaul-Schule (Grund- und Ganztagesschule), Los 2: Pestalozzi-Gemeinschaftsschule, Los 3: Kindergarten Sonnenschein Die Vertragslaufzeit für jedes Los beträgt zwei Jahre mit einer Optionsverlängerung von zwei weiteren Jahren. Geplanter zeitlicher Ablauf: - Ende der Angebotsfrist (Submission): 31.05.2022, - Probeessen: in Kalenderwoche 25/2022, - Vergabe im Gemeinderat: am 25.07.2022, - Bindefrist: 29.07.2022, - Lieferbeginn: 12.09.2022
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-05-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-05-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schulmahlzeiten
Referenznummer: 0600_L1+L2+L3/213.94:0003
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Mittagsverpflegung (Warmverpflegung) an zwei Schulen und einen Kindergarten in Graben-Neudorf ab dem nächsten Schul- und Kindergartenjahr;
Los 1: Adolf-Kußmaul-Schule (Grund- und Ganztagesschule),
Los 2: Pestalozzi-Gemeinschaftsschule,
Los 3: Kindergarten Sonnenschein
Die Vertragslaufzeit für jedes Los beträgt zwei Jahre mit einer Optionsverlängerung von zwei weiteren Jahren.
Geplanter zeitlicher Ablauf:
- Ende der Angebotsfrist (Submission): 31.05.2022,
- Probeessen: in Kalenderwoche 25/2022,
- Vergabe im Gemeinderat: am 25.07.2022,
- Bindefrist: 29.07.2022,
- Lieferbeginn: 12.09.2022
Lieferung von Mittagsverpflegung (Warmverpflegung) an zwei Schulen und einen Kindergarten in Graben-Neudorf ab dem nächsten Schul- und Kindergartenjahr;
Los 1: Adolf-Kußmaul-Schule (Grund- und Ganztagesschule),
Los 2: Pestalozzi-Gemeinschaftsschule,
Los 3: Kindergarten Sonnenschein
Die Vertragslaufzeit für jedes Los beträgt zwei Jahre mit einer Optionsverlängerung von zwei weiteren Jahren.
Geplanter zeitlicher Ablauf:
- Ende der Angebotsfrist (Submission): 31.05.2022,
Lieferung von Mittagsverpflegung (Warmverpflegung) an zwei Schulen und einen Kindergarten in Graben-Neudorf ab dem nächsten Schul- und Kindergartenjahr;
Los 1: Adolf-Kußmaul-Schule (Grund- und Ganztagesschule),
Los 2: Pestalozzi-Gemeinschaftsschule,
Los 3: Kindergarten Sonnenschein
Die Vertragslaufzeit für jedes Los beträgt zwei Jahre mit einer Optionsverlängerung von zwei weiteren Jahren.
Geplanter zeitlicher Ablauf:
- Ende der Angebotsfrist (Submission): 31.05.2022,
- Probeessen: in Kalenderwoche 25/2022,
- Vergabe im Gemeinderat: am 25.07.2022,
- Bindefrist: 29.07.2022,
- Lieferbeginn: 12.09.2022
Geschätzter Gesamtwert: 1 085 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Adolf-Kußmaul-Grundschule
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Adolf-Kußmaul-Schule ist eine Grund- und Ganztagesschule in Trägerschaft der Gemeinde Graben-Neudorf. Die Schule gliedert sich in einen Ganztagsbetrieb mit derzeit acht Klassen und einen Regelbetrieb mit vier Klassen und liegt im Ortsteil Graben.
Die Adolf-Kußmaul-Schule ist eine Grund- und Ganztagesschule in Trägerschaft der Gemeinde Graben-Neudorf. Die Schule gliedert sich in einen Ganztagsbetrieb mit derzeit acht Klassen und einen Regelbetrieb mit vier Klassen und liegt im Ortsteil Graben.
Verpflegungstage: Montag bis Freitag (an Unterrichtstagen)
Lieferung von ca. 26.144 Mittagessen/Schuljahr;
Lieferung von ca. 690 Mittagssen/Woche die sich wie folgt zusammensetzen ca. 160 Essen täglich von montags bis donnerstags und 50 Essen freitags.
Lieferanschrift: Friedrichtaler Straße 25, 76676 Graben-Neudorf, Mensaküche.
Alter der Kinder: ca. 6 bis 10 Jahre (Primarstufe)
Geschätzter Wert ohne MwSt: 407 900 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: Optionsverlängerung um zwei weitere Jahre bis zum 11.09.2026.
Zusätzliche Informationen:
Bezeichnung des Loses: Pestalozzi-Gemeinschaftsschule
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Pestalozzischule ist eine Gemeinschaftsschule in Trägerschaft der Gemeinde Graben-Neudorf. Die Schule ist ein- bis zwei-zügig und liegt in unmittelbarer Nähe zum Rathaus im Ortsteil Neudorf.
Verpflegungstage: Montag bis Donnerstag (an Unterrichtstagen)
Lieferung von ca. 35.264 Mittagessen/Schuljahr;
Lieferung von ca. 928 Mittagessen/Woche mit ca. 232 Mittagessen/Tag
Alter der Kinder: ca. 10 bis 16 Jahre (Sekundarstufe)
Geschätzter Wert ohne MwSt: 564 200 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: Optionsverlängerung um zwei weitere Jahre bis zum 11.09.2026
Bezeichnung des Loses: Kindergarten Sonnenschein
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Der Kindergarten Sonnenschein ist in Trägerschaft der Gemeinde Graben-Neudorf und liegt im Ortsteil Neudorf. Schwerpunkte des pädagogischen Inhalts werden u.a. bei dem Thema Ernährung gesetzt.
Verpflegungstage: Montag bis Freitag
Lieferung von ca. 8.800 Mittagessen/Kindergartenjahr;
Lieferung ca. 200 Essen/Woche mit 40 Essen/Tag
Lieferanschrift: Magdeburger Straße 24, 76676 Graben-Neudorf, Küche
Alter der Kinder: ca. 1 bis 6 Jahre (Elementarbereich)
Geschätzter Wert ohne MwSt: 112 600 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
D-76676 Graben-Neudorf, Ortsteil Graben, Friedrichstaler Str. 25
76676 Graben-Neudorf, Ortsteil Neudorf, Magdeburger Str. 24
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung (siehe Formular "Eigenerklärung -Komm EU (L) EigE"), dass - nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß §123 GWB vorliegen.
Keine Person, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs-, oder Kontrollbefugnisse hat, aus den Gründen des § 123 GWB verurteilt wurde,
- der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
- nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen.
- eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
- der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist,
- der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung bzw. Vorlage Kopie, dass - eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen vorliegt:
Mindestens fünfzehn Millionen Euro pauschal je Schadensfall bei Personenschäden, sowie mindestens fünf Millionen Euro pauschal je Schadensfall bei Sach- und Vermögensschäden. Soweit keine Versicherung mit ausreichenden Deckungssummen vorliegt, ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mindestens fünfzehn Millionen Euro pauschal je Schadensfall bei Personenschäden, sowie mindestens fünf Millionen Euro pauschal je Schadensfall bei Sach- und Vermögensschäden. Soweit keine Versicherung mit ausreichenden Deckungssummen vorliegt, ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende
Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von 7 Kalendertagen nach Vertragsschluss abgeschlossen wird, abzugeben. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärung (siehe Formular "Eigenerklärung -Komm EU (L) EigE"), über - drei Referenzprojekte im Bereich der Schulverpflegung bzw. Kindergartenverpflegung innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre, die bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (mind. 250 Essen je Tag), unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit.
1. Eigenerklärung (siehe Formular "Eigenerklärung -Komm EU (L) EigE"), über - drei Referenzprojekte im Bereich der Schulverpflegung bzw. Kindergartenverpflegung innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre, die bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (mind. 250 Essen je Tag), unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit.
2. Erklärung zur EU-Zulassung für Großküchen nach Verordnung (EG) 853/2004, unter Angabe der Zulassungsnummer und Behörde, die die Zulassung erteilt hat (soweit eine Zulassungspflicht besteht). Sofern erst für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung eine EU-Zulassung nach Verordnung (EG) 853/2004 benötigt wird, ist eine Erklärung, dass diese im Fall der Auftragserteilung unverzüglich beantragt und nach Erteilung unverzüglich unaufgefordert gegenüber dem Auftraggeber nachgewiesen wird, abzugeben.
2. Erklärung zur EU-Zulassung für Großküchen nach Verordnung (EG) 853/2004, unter Angabe der Zulassungsnummer und Behörde, die die Zulassung erteilt hat (soweit eine Zulassungspflicht besteht). Sofern erst für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung eine EU-Zulassung nach Verordnung (EG) 853/2004 benötigt wird, ist eine Erklärung, dass diese im Fall der Auftragserteilung unverzüglich beantragt und nach Erteilung unverzüglich unaufgefordert gegenüber dem Auftraggeber nachgewiesen wird, abzugeben.
3. Erklärung zur Zertifizierung durch eine zugelassenen Öko-Kontrollstelle und Vorlage des Zertifikates mit Angebotsabgabe. Sollte dieses zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht erteilt worden sein, ist eine Erklärung einzureichen, dass es spätestens bis 12.09.2022 dem Auftraggeber nachgereicht wird.
3. Erklärung zur Zertifizierung durch eine zugelassenen Öko-Kontrollstelle und Vorlage des Zertifikates mit Angebotsabgabe. Sollte dieses zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht erteilt worden sein, ist eine Erklärung einzureichen, dass es spätestens bis 12.09.2022 dem Auftraggeber nachgereicht wird.
4. Betriebliches Hygienekonzept: Im Produktionsbetrieb muss gemäß der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 zur Lebensmittelhygiene ein Eigenkontrollkonzept nach HACCP installiert sein. Das Konzept ist zu dokumentieren, hierbei ist die Vorlage einer Gliederung ausreichend. Aus den Unterlagen muss ebenfalls ersichtlich sein, welches Konzept für die Personalhygiene und die Schulung der Mitarbeiter in diesen Fragen besteht.
4. Betriebliches Hygienekonzept: Im Produktionsbetrieb muss gemäß der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 zur Lebensmittelhygiene ein Eigenkontrollkonzept nach HACCP installiert sein. Das Konzept ist zu dokumentieren, hierbei ist die Vorlage einer Gliederung ausreichend. Aus den Unterlagen muss ebenfalls ersichtlich sein, welches Konzept für die Personalhygiene und die Schulung der Mitarbeiter in diesen Fragen besteht.
5. Fachliche Qualifikation: Im Unternehmen des Auftragnehmers muss es mindestens eine Fachkraft geben, die dafür verantwortlich zeichnet, dass die Leistungsbeschreibung in der Speisenplanung umgesetzt wird. Als Fachkraft sind in
Ernährungsfragen speziell qualifizierte Personen anzusehen, zum Beispiel Köche, Ökotrophologen, Diätassistenten oder Personen mit vergleichbarer Ausbildung. Die Fachkompetenz ist durch Eigenerklärung oder entsprechende Nachweise zu belegen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-07-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-05-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:30
Zusätzliche Informationen: entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/seiten/default.aspx🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 093-253689 (2022-05-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1297420.80 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Adolf-Kußmaul-Schule ist eine Grund- und Ganztagesschule in Trägerschaft der Gemeinde Graben-Neudorf. Die Schule gliedert sich in einen Ganztagsbetrieb mit derzeit acht Klassen und einen Regelbetrieb mit vier Klassen und liegt im Ortsteil Graben. Verpflegungstage: Montag bis Freitag (an Unterrichtstagen) Lieferung von ca. 26.144 Mittagessen/Schuljahr; Lieferung von ca. 690 Mittagssen/Woche die sich wie folgt zusammensetzen ca. 160 Essen täglich von montags bis donnerstags und 50 Essen freitags. Lieferanschrift: Friedrichtaler Straße 25, 76676 Graben-Neudorf, Mensaküche. Alter der Kinder: ca. 6 bis 10 Jahre (Primarstufe)
Die Adolf-Kußmaul-Schule ist eine Grund- und Ganztagesschule in Trägerschaft der Gemeinde Graben-Neudorf. Die Schule gliedert sich in einen Ganztagsbetrieb mit derzeit acht Klassen und einen Regelbetrieb mit vier Klassen und liegt im Ortsteil Graben. Verpflegungstage: Montag bis Freitag (an Unterrichtstagen) Lieferung von ca. 26.144 Mittagessen/Schuljahr; Lieferung von ca. 690 Mittagssen/Woche die sich wie folgt zusammensetzen ca. 160 Essen täglich von montags bis donnerstags und 50 Essen freitags. Lieferanschrift: Friedrichtaler Straße 25, 76676 Graben-Neudorf, Mensaküche. Alter der Kinder: ca. 6 bis 10 Jahre (Primarstufe)
Die Pestalozzischule ist eine Gemeinschaftsschule in Trägerschaft der Gemeinde Graben-Neudorf. Die Schule ist ein- bis zwei-zügig und liegt in unmittelbarer Nähe zum Rathaus im Ortsteil Neudorf. Verpflegungstage: Montag bis Donnerstag (an Unterrichtstagen) Lieferung von ca. 35.264 Mittagessen/Schuljahr; Lieferung von ca. 928 Mittagessen/Woche mit ca. 232 Mittagessen/Tag Lieferanschrift: Pestalozzistraße 2, 76676 Graben-Neudorf, Mensaküche Alter der Kinder: ca. 10 bis 16 Jahre (Sekundarstufe)
Die Pestalozzischule ist eine Gemeinschaftsschule in Trägerschaft der Gemeinde Graben-Neudorf. Die Schule ist ein- bis zwei-zügig und liegt in unmittelbarer Nähe zum Rathaus im Ortsteil Neudorf. Verpflegungstage: Montag bis Donnerstag (an Unterrichtstagen) Lieferung von ca. 35.264 Mittagessen/Schuljahr; Lieferung von ca. 928 Mittagessen/Woche mit ca. 232 Mittagessen/Tag Lieferanschrift: Pestalozzistraße 2, 76676 Graben-Neudorf, Mensaküche Alter der Kinder: ca. 10 bis 16 Jahre (Sekundarstufe)
Der Kindergarten Sonnenschein ist in Trägerschaft der Gemeinde Graben-Neudorf und liegt im Ortsteil Neudorf. Schwerpunkte des pädagogischen Inhalts werden u.a. bei dem Thema Ernährung gesetzt. Verpflegungstage: Montag bis Freitag Lieferung von ca. 8.800 Mittagessen/Kindergartenjahr; Lieferung ca. 200 Essen/Woche mit 40 Essen/Tag Lieferanschrift: Magdeburger Straße 24, 76676 Graben-Neudorf, Küche Alter der Kinder: ca. 1 bis 6 Jahre (Elementarbereich)
Der Kindergarten Sonnenschein ist in Trägerschaft der Gemeinde Graben-Neudorf und liegt im Ortsteil Neudorf. Schwerpunkte des pädagogischen Inhalts werden u.a. bei dem Thema Ernährung gesetzt. Verpflegungstage: Montag bis Freitag Lieferung von ca. 8.800 Mittagessen/Kindergartenjahr; Lieferung ca. 200 Essen/Woche mit 40 Essen/Tag Lieferanschrift: Magdeburger Straße 24, 76676 Graben-Neudorf, Küche Alter der Kinder: ca. 1 bis 6 Jahre (Elementarbereich)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-07-26 📅
Name: Sauder GmbH
Postanschrift: Industriestraße 56
Postort: Bruchsal
Postleitzahl: 76646
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: m.sauder@sauder-gmbh.de📧
Land: Karlsruhe, Landkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 466 944 EUR 💰
700236.80 EUR 💰
130 240 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.