Beschreibung der Beschaffung
1. Im Zuge der Umsetzung der von der Stadt Esslingen beschlossenen klimapolitischen Ziele, bis 2024/2025 den städtischen Personennahverkehr im Linienbündel ES-02 auf 100 % Elektromobilität umzurüsten, beabsichtigt der Städtische Verkehrsbetrieb Esslingen am Neckar, unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der Clean Vehicles Directive insgesamt bis zu 56 Oberleitungsbusse mit Batterie zu beschaffen.
2. Gegenstand der Ausschreibung ist die Entwicklung, Fertigung, Lieferung, Inbetriebnahme und Zulassung von 46 Oberleitungsbussen mit Batterie (12 Solobusse und 34 Gelenkbusse) als Festbestellung sowie bis zu 10 weitere Oberleitungsbusse mit Batterie (vsl. 3 Solobusse und 7 Gelenkbusse) als Nachbestelloption sowie optional die Instandhaltung der Fahrzeuge über die gesamte Nutzungsdauer von 15 Jahren.
3. Ziel der Ausschreibung ist es, eine möglichst wirtschaftliche Beschaffung und Betriebsführung der Fahrzeuge unter Beachtung ihres Lebenszyklus und ihrer Fahrgastfreundlichkeit sicherzustellen, Skaleneffekte zu heben sowie bei Ersatzteilen und Instandhaltung aus technischen und wirtschaftlichen Gründen zu kooperieren und Rückfalllösungen vorzuhalten. Durch die gebündelte Beschaffung einerseits und die Langfristigkeit der Instandhaltungsverträge andererseits sollen Kosten reduziert und die Ersatzteilversorgung und Funktion der Fahrzeuge dauerhaft gesichert werden. Mit der Beauftragung von Lieferung und Instandhaltung aus einer Hand sollen der Werterhalt, die Verfügbarkeit und die Sicherheit der Fahrzeuge über deren gesamte Lebensdauer unter Nutzung der Fachkompetenz des Herstellers sichergestellt werden. Der Hersteller übernimmt für diese Zwecke einheitliche und umfassende Pflichten, so dass keine Lücken oder Schnittstellen zwischen den einzelnen Leistungen der Fahrzeuglieferung und -instandhaltung verbleiben und die Fahrzeuge für die Vertragsdauer in der vereinbarten Qualität für den Betrieb zur Verfügung stehen.
Vorzugsweise sollen der Fahrzeugliefer- und Instandhaltungsvertrag eine Einheit darstellen. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, bei Überschreitung des Schwellenwertes den Instandhaltungsvertrag nicht zu beauftragen (siehe hierzu III.1.7).
Sofern der Auftraggeber keinen Instandhaltungsvertrag abschließt, sind entsprechende, garantierte Ersatzteilpreise für wichtige Baugruppen über die Nutzungsdauer zu bepreisen.
4. Der Auftragnehmer hat die Fahrzeuge - sofern ein Instandhaltungsvertrag über die gesamte Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschlossen wird - nach den Vereinbarungen des Instandhaltungsvertrages, der den Bewerbern nach abgeschlossenem Teilnahmewettbewerb mit den Vergabeunterlagen zur Angebotsaufforderung bereitgestellt wird, welche zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, sowie nach weiterer Abstimmung mit dem Auftraggeber, instandzuhalten.
5. Der Auftragnehmer hat die Fahrzeuge nach diesen sowie den Vorgaben des Lastenheftes, das den Bewerbern nach abgeschlossenem Teilnahmewettbewerb mit den Vergabeunterlagen zur Angebotsaufforderung bereitgestellt wird, welche zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, sowie nach weiterer Abstimmung mit dem Auftraggeber nach Erstellung eines Pflichtenheftes, herzustellen. Die Details regelt der Fahrzeugliefervertrag.
6. Die Fahrzeuge müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und mindestens folgende technische Mindestanforderungen aufweisen und mit der Infrastruktur des Auftraggebers mit den folgenden Eckdaten vollumfänglich und uneingeschränkt, d. h. ohne Anpassungen, kompatibel sein. Die technischen Mindestanforderungen und Eckdaten der Infrastruktur des Auftraggebers sind unverhandelbar und zwingend durch die späteren Bieter und im Zuschlagsfall durch den Auftragnehmer einzuhalten. Interessierte Unternehmen sind im eigenen Interesse gehalten, sorgfältig zu prüfen, ob sie in der Lage sind, diese Anforderungen zu erfüllen.
7. Das Verfahren beinhaltet die Beschaffung von Oberleitungsbussen mit Batterie in der Zusammensetzung:
a) 10 Solobusse, Lieferung des ersten Fahrzeugs spätestens 25 Monate nach Auftragserteilung,
b) 36 Gelenkbusse, Lieferung des ersten Fahrzeugs spätestens 18 Monate nach Auftragserteilung,
c) Option auf bis zu 3 weitere Solobusse und 7 weitere Gelenkbusse.
Die Inbetriebnahme des ersten Fahrzeuges soll spätestens 20 Monate nach Auftragserteilung abgeschlossen sein.
8. Technische Mindestanforderungen an die Fahrzeuge:
8.1. Fahrzeugbauart: Solobus:
— Fahrzeug in Niederflurtechnik,
— Fahrzeuglänge max.: 12 500 mm,
— Fahrzeugbreite max.: 2 550 mm,
— Fahrzeughöhe max.: 3 700 mm,
— Einstiegshöhe max.: 340 mm,
— Anzahl Türen: vorzugsweise 2 Doppel-Aussenschwenkschiebetüren, alternativ 1 einflügelige Aussenschwenkschiebetür vorne und 1 Doppel-Aussenschwenkschiebetür,
— leistungsstarker, fremdbelüfteter Permanent-Magnet-Motor, Antriebsleistung min. 225 kW; alternativ Asynchron-Traktionsmotor in Drehstromtechnik, Antriebsleistung min. 240 kW, Antrieb an Hinterachse,
— LTO- oder NMC-Traktionsbatterien, installierte Batteriekapazität: min. 60 kWh.
8.2 Fahrzeugbauart: Gelenkbus:
— Fahrzeug in Niederflurtechnik,
— Fahrzeuglänge max.: 18 500 mm,
— Fahrzeugbreite max.: 2 550 mm,
— Fahrzeughöhe max.: 3 700 mm,
— Einstiegshöhe max.: 340 mm,
— Anzahl Türen: vorzugsweise 3 Doppel-Aussenschwenkschiebetüren, alternativ 1 einflügelige Aussenschwenkschiebetür vorne und 2 Doppel-Aussenschwenkschiebetüren,
— leistungsstarke, fremdbelüftete Permanent-Magnet-Motoren, Antriebsleistung min. 225 kW je Motor; alternativ Asynchron-Traktionsmotoren in Drehstromtechnik, Antriebsleistung min. 170 kW je Motor, Antrieb an 2. und 3. Achse,
— LTO- oder NMC-Traktionsbatterien, installierte Batteriekapazität: min. 75 kWh.
8.3. Nachfolgende Mindestanforderungen gelten für beide Fahrzeugtypen (7.1 und 7.2):
— Einsatz am bestehenden Oberleitungssystem (Oberleitungsbetrieb) ohne Anpassungsbedarf an der Oberleitungsinstrastruktur und auf Strecken ohne Oberleitung (Batteriebetrieb),
— Konsequente Umsetzung einer doppelten Isolation über Zwischenpotential in der Traktions- und Ladetechnik,
— Modular aufgebaute Leistungselektrik für Bordnetzversorgung und Traktionselektrik,
— Einbau offener Bussysteme, welche am Markt frei erhältlich sind (z. B. CANopen Standard),
— intelligentes Lade- und Energiemanagement,
— geplante Nutzungsdauer: mindestens 15 Jahre,
— Konformität mit Zulassungsverfahren nach deutschem Recht, insbesondere gem. Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab), Schriften und Mitteilungen Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Richtlinien Verein Deutscher Ingenieure (VDI), Richtlinien Verband Deutscher Elektroingenieure (VDE), Deutsche Industrienorm (DIN), Europäische Norm (EN) etc.,
9. Eckdaten Infrastruktur:
— Oberleitungsnetz mit Schrägpendeloberleitung,
— Fahrdrahthöhe: im Regelfall 5,20 bis 5,50 Meter,
— Abstand Fahrdrähte: 70 cm,
— Nennspannung: 750 V DC (derzeit 600 V DC),
— Streckennetz Oberleitung zukünftig ca. 33 km betragen, Streckennetz gesamt ca. 170 km,
— Streckenneigung: max. 17 %; die Bergauffahrten umfassen bis zu 50 % eines Linienweges.
10. Das Zulassungsverfahren als Kraftfahrzeug nach deutschem Recht ist vom Auftragnehmer durchzuführen.
11. Der Auftragnehmer hat für die gesamte Nutzungsdauer der Fahrzeuge von 15 Jahren eine eigene oder vertragsgebundene Service-Werkstatt in der Reichweite von max. 20 km um den Betriebssitz des Auftraggebers vorzuhalten.
12. Der Auftraggeber behält sich vor, während des laufenden Verfahrens Änderungen und Anpassungen an den Vergabebunterlagen und dem Verfahrensablauf vorzunehmen.
13. Der Auftraggeber behält sich vor, im Verhandlungsverfahren den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.