Lieferung von zehn Brennstoffzellen-Niederflur-Solobussen 2. Serie

Rheinbahn AG

Die Rheinbahn AG als ÖPNV-Anbieter betreibt eine Busflotte von ca. 480 Fahrzeugen. Die Rheinbahn AG beabsichtigt derzeit diese Busflotte mit 10 (zehn) elektrisch angetriebenen Niederflur-Solobussen auszustatten, deren Energiebedarf (Traktion und Nebenverbrauch) hauptsächlich aus einem Brennstoffzellensystem in Verbindung mit Wasserstoff bezogen wird.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-14.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-12-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-12-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Niederflurbusse
Kurze Beschreibung:
“Die Rheinbahn AG als ÖPNV-Anbieter betreibt eine Busflotte von ca. 480 Fahrzeugen. Die Rheinbahn AG beabsichtigt derzeit diese Busflotte mit 10 (zehn)...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Niederflurbusse 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrobusse 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rheinbahn AG
Postanschrift: Lierenfelder Str. 42
Postleitzahl: 40231
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.rheinbahn.de 🌏
E-Mail: andre.schroeder@rheinbahn.de 📧
Telefon: +49 211/582-1449 📞
Fax: +49 211/5821761 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E29768365 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-12-14 📅
Einreichungsfrist: 2023-02-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 244-705178
ABl. S-Ausgabe: 244
Zusätzliche Informationen

“Eine Aufteilung oder Trennung des Auftrags in Teillose oder Fachlose unterbleibt aus wirtschaftlichen und technischen Gründen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB),...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 244-705178 (2022-12-14)