Kurze Beschreibung
Das Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, nachfolgend StMGP genannt, beabsichtigt Rahmenvereinbarungen für gesundheitsbezogene Dienstleistungen (Maßnahmen zum Umgang mit psychischen Belastungen im Zusammenhang mit der COVID 19-Pandemie für Beschäftigte in der Langzeitpflege im ambulanten, teilstationären wie auch im vollstationären Sektor sowie in Einrichtungen von Menschen mit Behinderung, die dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) unterliegen), in Form von Teamcoaching und Resilienz Training, zugunsten von ambulanten Pflegediensten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, die dem PfleWoqG unterliegen, abzuschließen. Auftraggeber ist der Freistaat Bayern selbst, bezüglich der Leistung bezugsberechtigt sollen die ambulanten Pflegedienste, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen von Menschen mit Behinderung, die dem PfleWoqG unterliegen, sein. Dies umfasst die-jenigen ambulanten Pflegedienste und stationäre Einrichtungen, mit denen in Bayern ein Versorgungsvertrag nach § 72 des Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) bzw. Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, mit denen Leistungsvereinbarungen im Sinne des § 125 des Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) bestehen.