Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch
den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die
vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte
Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für
die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die
Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe
der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins
für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl,
sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen)durch
Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt 124
(Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde
Angaben gemäß § 6a Abs. (3) VOB/A zu machen.