Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Überblick
Der Auftraggeber wird 3 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in vier Stufen vorgehen:
1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages;
2) Überprüfung der Einhaltung der Mindestanforderungen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft (vgl. Ziffer 4.3.5 der Eigenerklärung zur Eignung)
3) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,
4) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen, anhand der nachfolgend dargestellten Auswahlkriterien.
2. Auswahl der Bewerber
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die 3 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Mindestvoraussetzungen erfüllen und bei den Eignungsvoraussetzungen am meisten Punkte erzielen (Ranking).
Die Mindestvoraussetzungen gelten als erfüllt, wenn der Bewerber über seine Referenzen nachgewiesen hat, dass er die im Leistungsgegenstand ausgeschriebene Software oder eine Software im Krankenhausmarkt in den letzten 3 Jahren mindestens in drei vergleichbaren Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen eingeführt hat.
Um das Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber die folgenden Eignungskriterien bewerten:
- Beschäftigte und Umsatz im oben genannten Bereich (max. 10 Punkte)
- Referenzen (Ziffer 4.3 im Dokument 1.05 max. 10 Punkte je Referenz, also max. 30 Punkte)
- Qualität der Referenzen (max. 30 Punkte)
3. Auswahlkriterien
Es werden pro Kriterium 10 Punkte vergeben. Qualität der Referenzen wird mit Faktor 2 gewichtet, alle anderen mit Faktor 1.
3.1 Verhältnis Mitarbeiter zu Umsatz (10 Punkte)
Bewertet wird in einer Gesamtschau insbesondere das Verhältnis der Mitarbeiter zum Umsatz des Unternehmens im Bereich der Umsetzung von Software im Krankenhausmarkt, die ähnlich den Anforderungen sind
3.2 Anzahl der Referenzen gemäß Ziffer 4.3.2 der Eigenerklärung zur Eignung (je Referenz maximal 10 Punkte, maximal 30 Punkte insgesamt)
Es wird die Vergleichbarkeit aller eingereichten Referenzen zu dem ausgeschriebenen Auftrag bewertet. Bei der Bewertung wird der Auftraggeber insbesondere folgende Aspekte positiv bewerten:
- Referenzkunde ist eine Akut-Klinik mit unfallchirurgischen Schwerpunkt vergleichbar mit dem des Auftraggebers.
- Dauer der Einführung des Projekts
- Referenz bildet einen wesentlichen Teil des Projektverlaufes von dem Aufbau der Projektorganisation über Ausschreibung bis zur Echtbetriebsbegleitung mit den Wegmarken Ausschreibungsunterlagen erstellen, Verhandlungen führen, Zuschlag erteilen, Projektorganisation an die Begebenheiten des Umsetzungsprojektes anpassen, Projekt durchführen, ab.
3.3 Qualität der Referenz nach organisatorischen und softwaretechnischen Merkmalen
Bewertet werden im Dokument 1.06 die im letzten Abschnitt aufgeführten organisatorischen Merkmale mit max. 10 Punkten pro Referenz, da diese Merkmale das organisatorische Umfeld des Auftraggebers ausmachen.
4. Punktevergabe
Die Punktevergabe erfolgt für die Unterkriterien 3.1, 3.2, 3.3, nach folgendem Maßstab: 10 Punkte: Hervorragende Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 8 Punkte: Sehr gute Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 6 Punkte: Gute Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 4 Punkte: Mittelmäßige Darstellung mit Mängeln im Vergleich zur Leistungserwartung, 2 Punkte: In weiten Teilen mängelbehaftete Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 0 Punkte: Ungenügende Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung.
Die Leistungserwartung wird im Übrigen daran bemessen, ob die Angaben des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft erwarten lassen, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft in der Lage sein wird, das ausgeschriebene Projekt durchzuführen.