Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zur Beurteilung der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde (Eignungsprüfung) sind mit
Abgabe des Angebotes folgende Angaben und Erklärungen des Bieters erforderlich:
• Nachweis der Leistungsfähigkeit/ Eignungsnachweis (Anlage III-5) inkl.
o Nachweise für Unfall- und Haftpflichtversicherung des Bieters,
o Nachweis der Rechtsform des Bieters,
o Nachweis der Maßnahmenräumlichkeiten (Anschrift) soweit bereits bekannt,
o Kurzvorstellung des Unternehmens und Organigramm,
o Bieter-Konzept zur Maßnahme-Durchführung,
o Zertifizierung nach der AZAV von einer sog. Fachkundigen Stelle,
o Kostenkalkulation der Maßnahme.
Zusätzlich muss der Bieter, der den Auftrag für die Maßnahme erhält, die zwingend notwendige Trägerzulassung für Gruppenmaßnahmen gem. §§ 176 ff Drittes Sozialgesetzbuch/Arbeitsförderung (SGB III) i. V. mit der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) dem Auftraggeber schriftlich nachweisen bzw. durch die Bestätigung der entsprechenden Beantragung nachweisen, dass er bis zum Maßnahme-Start darüber verfügen wird.
Falls die Vorlage einzelner Nachweise von einer Auftragsvergabe abhängig ist, bitten wir, dies im Angebot zu vermerken; deren Vorlage ist dann im Falle einer Auftragserteilung nachzuholen.