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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Marktforschung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Umfragen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Umfragengestaltung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Durchführung von Umfragen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Umfragenanalyse📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Markttests📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Leistungsüberprüfung📦
Ort der Leistung: Niederbayern🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Marie-Curie-Straße...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Marie-Curie-Straße 24-28 60439 Frankfurt am Main
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Beschreibung der Beschaffung:
“Die BaFin (im Folgenden "Auftraggeber") nutzt künftig verdeckte Testkäufe (Mystery Shopping,) als regelmäßige aufsichtliche Informationsquelle. Ziel der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die BaFin (im Folgenden "Auftraggeber") nutzt künftig verdeckte Testkäufe (Mystery Shopping,) als regelmäßige aufsichtliche Informationsquelle. Ziel der jeweiligen Mystery Shopping-Aktionen ist es, einen Eindruck von dem Umgang beaufsichtigter Institute und Unternehmen mit Privatkunden vor Ort sowie beim Online-Vertrieb zu erhalten, um so früh wie möglich problematische Entwicklungen im Zusammenhang mit verbraucherschutzrelevanten Sachverhalten feststellen zu können. Dabei sollen ggf. auch Informationen darüber erlangt werden, ob die durch den Auftraggeber beaufsichtigten Institute und Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 1a Satz 2 FinDAG gegen einschlägiges Aufsichtsrecht (insbesondere verbraucherschutzrelevante Vorgaben) verstoßen.
Der Auftragnehmer führt die einzelnen Aktionen auf Abruf des Auftraggebers (Einzelabruf) durch. Die Durchführung der Aktionen erfolgt entweder vor Ort, online oder als Kombination aus beiden Varianten. Der Auftragnehmer leistet bei der Planung, Konzeption und Durchführung der einzelnen Mystery Shopping-Aktionen beratende Unterstützung innerhalb vom Auftraggeber gesetzter Fristen und stellt eine kontinuierliche Erreichbarkeit sicher. Die Möglichkeit eines Echtzeit-Datenabrufs während einer laufenden Aktion über ein Online-Tool ist erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich. Den Abschluss der jeweiligen Aktionen bildet die Übermittlung der Ergebnisse (Rohdaten) sowie eine Kurzauswertung und Aufbereitung der Ergebnisse durch den Auftragnehmer in Form eines Abschlussberichtes.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept, Testkunden-Panel
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70%
Preis (Gewichtung): 30%
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 504 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mindestens neun Referenzen vorzulegen (s. Anlage 23.7), die die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mindestens neun Referenzen vorzulegen (s. Anlage 23.7), die die folgenden Voraussetzungen erfüllen müssen:
Jeweils mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren über verdeckte Testkäufe in den Bereichen
- Vertrieb von Wertpapieren, Vermögensanlagen, Anteilen an Investmentfonds und sonstigen marktgängigen Finanzinstrumenten
- Vertrieb von Bankdienstleistungen, insbesondere Kredit-, Zahlungs- und Kontodienstleistungen
- Vertrieb von Versicherungen und versicherungsförmigen Anlageprodukten.
Die Referenzen nennen die Kontaktdaten eines Ansprechpartners beim Referenzgeber und beschreiben konkret den Auftragsgegenstand.
Im Ergebnis soll durch diese Referenzen nachgewiesen werden, dass der Bieter eine mehrjährige und möglichst durchgängige Erfahrung mit der Durchführung verdeckter Testkäufe im gesamten Finanzdienstleistungssektor in Deutschland hat. Der Auftraggeber behält sich eine Überprüfung der Referenzen durch Kontaktaufnahme mit den Referenzgebern ausdrücklich vor.
Panel/Anzahl von Testkunden
Der Bieter muss erklären, dass er zur Durchführung der Testkäufe über ein Panel von mindestens 10.000 geschulten Testkäufern verfügt und mit diesen Testkäufern eine bundesweite Abdeckung von Testkäufen bei durch die Auftraggeberin beaufsichtigten Unternehmen und Instituten gewährleisten kann (s. Anlage 23.7).
Zertifizierung
Der Bieter hat den Nachweis zu erbringen, dass er über die Zertifizierung nach ISO 9001 verfügt.
Die Angaben zur Zertifizierung sind in Anlage 23.7 einzutragen und der Nachweis separat zur Verfügung zu stellen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-04-28
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-04-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-04-29
23:59 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
In der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB (s. Anlage 23.1)...”
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
In der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB (s. Anlage 23.1) erklärt der Bewerber/Bieter,
1. dass wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführten Straftaten keine Person, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 GWB dem bietenden Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen das bietende Unternehmen keine Geldbuße gem. § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist,
2. dass das bietende Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dass es demzufolge keine diesbezügliche rechtskräftige Verwaltungsentscheidung gibt,
3. dass im Hinblick auf das bietende Unternehmen keine der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt.
Erklärung zu § 19 MiLoG
Es ist eine Erklärung zu § 19 MiLoG (s. Anlage 23.2) abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht wegen Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist.
Erklärung zu § 21 AentG
Es ist eine Erklärung zu § 21 AentG (s. Anlage 23.3) abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht wegen Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist.
Außerdem erklärt er, dass keine noch nicht geahndete schwerwiegende Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 S. 1 AEntG begangen wurde.
Erklärung zu § 21 SchwarzArbG
Es ist eine Erklärung zu § 21 SchwarzArbG (s. Anlage 23.4) abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass er in den letzten drei Jahren nicht wegen Verstoßes nach den in § 21 SchwarzArbG zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist. Des Weiteren ist zu erklären, dass die Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, das angesichts der Beweislage keinen vernünftigen Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung seinerseits nach den § 21 Abs. 1 SchwarzArbG genannten Vorschriften lässt, nicht zu erwarten ist.
Erklärung zu § 98c AufenthG
Es ist eine Erklärung zu § 98c AufenthG (s. Anlage 23.5) abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass er in den letzten fünf Jahren nicht wegen Verstoßes nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Sozialgesetzbuch Drittes Buch mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist oder nach §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt wurde.
Rechtslage (Angaben zum Bieter)
Es sind vollständige "Angaben zum Bieter" zu machen, die Sie Ihrem Angebot (s. Anlage 23.6) beifügen. Als Datum dieser Erklärung gilt das Datum des Angebots. Sofern es sich beim Bieter nicht um eine juristische Person handelt, sind die Angaben zur natürlichen Person im Formblatt anzugeben.
Aufgrund des zum 01.01.2015 in Kraft getretenen Mindestlohngesetzes (MiLOG) ist vor jeder Zuschlagserteilung bei Vergaben ab 30.000 EUR brutto beim Bundesamt der Justiz (BfJ) eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) über das für den Zuschlag vorgesehene Unternehmen einzuholen. Die Auskunft beim Bundesamt für Justiz wird durch das Referat ZII 6 - Zentrale Beschaffung - der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingeholt. Diese Daten werden daher auch zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung und § 19 MiLoG genutzt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4GRUDZ
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Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer. Ein Antrag auf Nachprüfung nach §§ 155 ff. GWB ist an die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer. Ein Antrag auf Nachprüfung nach §§ 155 ff. GWB ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu stellen.
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 / 9499-0
Fax: 0228 / 9499-163
Für Amtshandlungen der Vergabekammer werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Rügen der Bieter, in denen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos an folgende Adresse zu richten:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Referat ZII 6 - Zentrale Beschaffung
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
oder über den Kommunikationskanal zu dieser Ausschreibung im Deutschen Vergabeportal (DTVP)
oder per E-Mail: vergabe@bafin.de
oder per Fax: 0228/4108-63580
Hilft die BaFin der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrage bei der Vergabekammer einreichen kann.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Postanschrift: Graurheindorfer Straße 108
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@bafin.de📧
Fax: +49 228410863-580 📠
URL: www.bafin.de🌏
Quelle: OJS 2022/S 058-152554 (2022-03-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: RV Mystery Shopping Veröffentlichung
2021/0638-000
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 480 000 💰
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 058-152554
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: BKZ 2021/0638-000
Titel: Rahmenvertrag Mystery Shopping
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-07-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: IMK Institut für angewandte Marketing- und Kommunikationsforschung GmbH
Postanschrift: Anger, 63
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-66390240📞
E-Mail: soeren.schiller@i-m-k.de📧
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 480 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 480 000 💰
“Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
In der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB (s. Anlage 23.1)...”
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
In der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB (s. Anlage 23.1) erklärt der Bewerber/Bieter,
1. dass wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführten Straftaten keine Person, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 GWB dem bietenden Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen das bietende Unternehmen keine Geldbuße gem. § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist,
2. dass das bietende Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dass es demzufolge keine diesbezügliche rechtskräftige Verwaltungsentscheidung gibt,
3. dass im Hinblick auf das bietende Unternehmen keine der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt.
Erklärung zu § 19 MiLoG
Es ist eine Erklärung zu § 19 MiLoG (s. Anlage 23.2) abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht wegen Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist.
Erklärung zu § 21 AentG
Es ist eine Erklärung zu § 21 AentG (s. Anlage 23.3) abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht wegen Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist.
Außerdem erklärt er, dass keine noch nicht geahndete schwerwiegende Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 S. 1 AEntG begangen wurde.
Erklärung zu § 21 SchwarzArbG
Es ist eine Erklärung zu § 21 SchwarzArbG (s. Anlage 23.4) abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass er in den letzten drei Jahren nicht wegen Verstoßes nach den in § 21 SchwarzArbG zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist. Des Weiteren ist zu erklären, dass die Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, das angesichts der Beweislage keinen vernünftigen Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung seinerseits nach den § 21 Abs. 1 SchwarzArbG genannten Vorschriften lässt, nicht zu erwarten ist.
Erklärung zu § 98c AufenthG
Es ist eine Erklärung zu § 98c AufenthG (s. Anlage 23.5) abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass er in den letzten fünf Jahren nicht wegen Verstoßes nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Sozialgesetzbuch Drittes Buch mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist oder nach §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt wurde.
Rechtslage (Angaben zum Bieter)
Es sind vollständige "Angaben zum Bieter" zu machen, die Sie Ihrem Angebot (s. Anlage 23.6) beifügen. Als Datum dieser Erklärung gilt das Datum des Angebots. Sofern es sich beim Bieter nicht um eine juristische Person handelt, sind die Angaben zur natürlichen Person im Formblatt anzugeben.
Aufgrund des zum 01.01.2015 in Kraft getretenen Mindestlohngesetzes (MiLOG) ist vor jeder Zuschlagserteilung bei Vergaben ab 30.000 EUR brutto beim Bundesamt der Justiz (BfJ) eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) über das für den Zuschlag vorgesehene Unternehmen einzuholen. Die Auskunft beim Bundesamt für Justiz wird durch das Referat ZII 6 - Zentrale Beschaffung - der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingeholt. Diese Daten werden daher auch zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung und § 19 MiLoG genutzt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4GRWVH
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Quelle: OJS 2022/S 137-392579 (2022-07-14)