RV Mystery Shopping

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Rahmenvereinbarung über die Durchführung von verdeckten Testkäufen (Mystery Shopping)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-04-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-03-18 Auftragsbekanntmachung
2022-07-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-03-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Referenznummer: 2021/0638-000
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über die Durchführung von verdeckten Testkäufen (Mystery Shopping)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Niederbayern 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Postanschrift: Graurheindorfer Straße 108
Postleitzahl: 53117
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bafin.de 🌏
E-Mail: vergabe@bafin.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4GRUDZ/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4GRUDZ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-03-18 📅
Einreichungsfrist: 2022-04-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 058-152554
ABl. S-Ausgabe: 58
Zusätzliche Informationen
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen In der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB (s. Anlage 23.1) erklärt der Bewerber/Bieter, 1. dass wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführten Straftaten keine Person, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 GWB dem bietenden Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen das bietende Unternehmen keine Geldbuße gem. § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, 2. dass das bietende Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dass es demzufolge keine diesbezügliche rechtskräftige Verwaltungsentscheidung gibt, 3. dass im Hinblick auf das bietende Unternehmen keine der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt. Erklärung zu § 19 MiLoG Es ist eine Erklärung zu § 19 MiLoG (s. Anlage 23.2) abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht wegen Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist. Erklärung zu § 21 AentG Es ist eine Erklärung zu § 21 AentG (s. Anlage 23.3) abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht wegen Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist. Außerdem erklärt er, dass keine noch nicht geahndete schwerwiegende Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 S. 1 AEntG begangen wurde. Erklärung zu § 21 SchwarzArbG Es ist eine Erklärung zu § 21 SchwarzArbG (s. Anlage 23.4) abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass er in den letzten drei Jahren nicht wegen Verstoßes nach den in § 21 SchwarzArbG zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist. Des Weiteren ist zu erklären, dass die Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, das angesichts der Beweislage keinen vernünftigen Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung seinerseits nach den § 21 Abs. 1 SchwarzArbG genannten Vorschriften lässt, nicht zu erwarten ist. Erklärung zu § 98c AufenthG Es ist eine Erklärung zu § 98c AufenthG (s. Anlage 23.5) abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass er in den letzten fünf Jahren nicht wegen Verstoßes nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Sozialgesetzbuch Drittes Buch mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist oder nach §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt wurde. Rechtslage (Angaben zum Bieter) Es sind vollständige "Angaben zum Bieter" zu machen, die Sie Ihrem Angebot (s. Anlage 23.6) beifügen. Als Datum dieser Erklärung gilt das Datum des Angebots. Sofern es sich beim Bieter nicht um eine juristische Person handelt, sind die Angaben zur natürlichen Person im Formblatt anzugeben. Aufgrund des zum 01.01.2015 in Kraft getretenen Mindestlohngesetzes (MiLOG) ist vor jeder Zuschlagserteilung bei Vergaben ab 30.000 EUR brutto beim Bundesamt der Justiz (BfJ) eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) über das für den Zuschlag vorgesehene Unternehmen einzuholen. Die Auskunft beim Bundesamt für Justiz wird durch das Referat ZII 6 - Zentrale Beschaffung - der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingeholt. Diese Daten werden daher auch zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung und § 19 MiLoG genutzt. Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4GRUDZ
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die BaFin (im Folgenden "Auftraggeber") nutzt künftig verdeckte Testkäufe (Mystery Shopping,) als regelmäßige aufsichtliche Informationsquelle. Ziel der jeweiligen Mystery Shopping-Aktionen ist es, einen Eindruck von dem Umgang beaufsichtigter Institute und Unternehmen mit Privatkunden vor Ort sowie beim Online-Vertrieb zu erhalten, um so früh wie möglich problematische Entwicklungen im Zusammenhang mit verbraucherschutzrelevanten Sachverhalten feststellen zu können. Dabei sollen ggf. auch Informationen darüber erlangt werden, ob die durch den Auftraggeber beaufsichtigten Institute und Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 1a Satz 2 FinDAG gegen einschlägiges Aufsichtsrecht (insbesondere verbraucherschutzrelevante Vorgaben) verstoßen.
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Der Auftragnehmer führt die einzelnen Aktionen auf Abruf des Auftraggebers (Einzelabruf) durch. Die Durchführung der Aktionen erfolgt entweder vor Ort, online oder als Kombination aus beiden Varianten. Der Auftragnehmer leistet bei der Planung, Konzeption und Durchführung der einzelnen Mystery Shopping-Aktionen beratende Unterstützung innerhalb vom Auftraggeber gesetzter Fristen und stellt eine kontinuierliche Erreichbarkeit sicher. Die Möglichkeit eines Echtzeit-Datenabrufs während einer laufenden Aktion über ein Online-Tool ist erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich. Den Abschluss der jeweiligen Aktionen bildet die Übermittlung der Ergebnisse (Rohdaten) sowie eine Kurzauswertung und Aufbereitung der Ergebnisse durch den Auftragnehmer in Form eines Abschlussberichtes.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 504 000 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Marie-Curie-Straße 24-28 60439 Frankfurt am Main

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mindestens neun Referenzen vorzulegen (s. Anlage 23.7), die die folgenden Voraussetzungen erfüllen müssen:
Jeweils mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren über verdeckte Testkäufe in den Bereichen
- Vertrieb von Wertpapieren, Vermögensanlagen, Anteilen an Investmentfonds und sonstigen marktgängigen Finanzinstrumenten
- Vertrieb von Bankdienstleistungen, insbesondere Kredit-, Zahlungs- und Kontodienstleistungen
- Vertrieb von Versicherungen und versicherungsförmigen Anlageprodukten.
Die Referenzen nennen die Kontaktdaten eines Ansprechpartners beim Referenzgeber und beschreiben konkret den Auftragsgegenstand.
Im Ergebnis soll durch diese Referenzen nachgewiesen werden, dass der Bieter eine mehrjährige und möglichst durchgängige Erfahrung mit der Durchführung verdeckter Testkäufe im gesamten Finanzdienstleistungssektor in Deutschland hat. Der Auftraggeber behält sich eine Überprüfung der Referenzen durch Kontaktaufnahme mit den Referenzgebern ausdrücklich vor.
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Panel/Anzahl von Testkunden
Der Bieter muss erklären, dass er zur Durchführung der Testkäufe über ein Panel von mindestens 10.000 geschulten Testkäufern verfügt und mit diesen Testkäufern eine bundesweite Abdeckung von Testkäufen bei durch die Auftraggeberin beaufsichtigten Unternehmen und Instituten gewährleisten kann (s. Anlage 23.7).
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Zertifizierung
Der Bieter hat den Nachweis zu erbringen, dass er über die Zertifizierung nach ISO 9001 verfügt.
Die Angaben zur Zertifizierung sind in Anlage 23.7 einzutragen und der Nachweis separat zur Verfügung zu stellen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-04-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-04-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept, Testkunden-Panel
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70%
Preis (Gewichtung): 30%

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat ZII 6
Internetadresse: www.bafin.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4GRUDZ/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
In der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB (s. Anlage 23.1) erklärt der Bewerber/Bieter,
1. dass wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführten Straftaten keine Person, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 GWB dem bietenden Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen das bietende Unternehmen keine Geldbuße gem. § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist,
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2. dass das bietende Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dass es demzufolge keine diesbezügliche rechtskräftige Verwaltungsentscheidung gibt,
3. dass im Hinblick auf das bietende Unternehmen keine der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt.
Erklärung zu § 19 MiLoG
Es ist eine Erklärung zu § 19 MiLoG (s. Anlage 23.2) abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht wegen Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist.
Erklärung zu § 21 AentG
Es ist eine Erklärung zu § 21 AentG (s. Anlage 23.3) abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht wegen Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist.
Außerdem erklärt er, dass keine noch nicht geahndete schwerwiegende Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 S. 1 AEntG begangen wurde.
Erklärung zu § 21 SchwarzArbG
Es ist eine Erklärung zu § 21 SchwarzArbG (s. Anlage 23.4) abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass er in den letzten drei Jahren nicht wegen Verstoßes nach den in § 21 SchwarzArbG zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist. Des Weiteren ist zu erklären, dass die Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, das angesichts der Beweislage keinen vernünftigen Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung seinerseits nach den § 21 Abs. 1 SchwarzArbG genannten Vorschriften lässt, nicht zu erwarten ist.
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Erklärung zu § 98c AufenthG
Es ist eine Erklärung zu § 98c AufenthG (s. Anlage 23.5) abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass er in den letzten fünf Jahren nicht wegen Verstoßes nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Sozialgesetzbuch Drittes Buch mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist oder nach §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt wurde.
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Rechtslage (Angaben zum Bieter)
Es sind vollständige "Angaben zum Bieter" zu machen, die Sie Ihrem Angebot (s. Anlage 23.6) beifügen. Als Datum dieser Erklärung gilt das Datum des Angebots. Sofern es sich beim Bieter nicht um eine juristische Person handelt, sind die Angaben zur natürlichen Person im Formblatt anzugeben.
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Aufgrund des zum 01.01.2015 in Kraft getretenen Mindestlohngesetzes (MiLOG) ist vor jeder Zuschlagserteilung bei Vergaben ab 30.000 EUR brutto beim Bundesamt der Justiz (BfJ) eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) über das für den Zuschlag vorgesehene Unternehmen einzuholen. Die Auskunft beim Bundesamt für Justiz wird durch das Referat ZII 6 - Zentrale Beschaffung - der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingeholt. Diese Daten werden daher auch zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung und § 19 MiLoG genutzt.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4GRUDZ

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer. Ein Antrag auf Nachprüfung nach §§ 155 ff. GWB ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu stellen.
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 / 9499-0
Fax: 0228 / 9499-163
Für Amtshandlungen der Vergabekammer werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Rügen der Bieter, in denen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos an folgende Adresse zu richten:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Referat ZII 6 - Zentrale Beschaffung
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
oder über den Kommunikationskanal zu dieser Ausschreibung im Deutschen Vergabeportal (DTVP)
oder per E-Mail: vergabe@bafin.de
oder per Fax: 0228/4108-63580
Hilft die BaFin der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrage bei der Vergabekammer einreichen kann.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Postanschrift: Graurheindorfer Straße 108
Postleitzahl: 53117
E-Mail: vergabe@bafin.de 📧
Fax: +49 228410863-580 📠
Internetadresse: www.bafin.de 🌏
Quelle: OJS 2022/S 058-152554 (2022-03-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 480 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-07-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 137-392579
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 058-152554
ABl. S-Ausgabe: 137
Zusätzliche Informationen
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen In der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB (s. Anlage 23.1) erklärt der Bewerber/Bieter, 1. dass wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführten Straftaten keine Person, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 GWB dem bietenden Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen das bietende Unternehmen keine Geldbuße gem. § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, 2. dass das bietende Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dass es demzufolge keine diesbezügliche rechtskräftige Verwaltungsentscheidung gibt, 3. dass im Hinblick auf das bietende Unternehmen keine der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt. Erklärung zu § 19 MiLoG Es ist eine Erklärung zu § 19 MiLoG (s. Anlage 23.2) abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht wegen Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist. Erklärung zu § 21 AentG Es ist eine Erklärung zu § 21 AentG (s. Anlage 23.3) abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht wegen Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist. Außerdem erklärt er, dass keine noch nicht geahndete schwerwiegende Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 S. 1 AEntG begangen wurde. Erklärung zu § 21 SchwarzArbG Es ist eine Erklärung zu § 21 SchwarzArbG (s. Anlage 23.4) abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass er in den letzten drei Jahren nicht wegen Verstoßes nach den in § 21 SchwarzArbG zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist. Des Weiteren ist zu erklären, dass die Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, das angesichts der Beweislage keinen vernünftigen Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung seinerseits nach den § 21 Abs. 1 SchwarzArbG genannten Vorschriften lässt, nicht zu erwarten ist. Erklärung zu § 98c AufenthG Es ist eine Erklärung zu § 98c AufenthG (s. Anlage 23.5) abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass er in den letzten fünf Jahren nicht wegen Verstoßes nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Sozialgesetzbuch Drittes Buch mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist oder nach §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt wurde. Rechtslage (Angaben zum Bieter) Es sind vollständige "Angaben zum Bieter" zu machen, die Sie Ihrem Angebot (s. Anlage 23.6) beifügen. Als Datum dieser Erklärung gilt das Datum des Angebots. Sofern es sich beim Bieter nicht um eine juristische Person handelt, sind die Angaben zur natürlichen Person im Formblatt anzugeben. Aufgrund des zum 01.01.2015 in Kraft getretenen Mindestlohngesetzes (MiLOG) ist vor jeder Zuschlagserteilung bei Vergaben ab 30.000 EUR brutto beim Bundesamt der Justiz (BfJ) eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) über das für den Zuschlag vorgesehene Unternehmen einzuholen. Die Auskunft beim Bundesamt für Justiz wird durch das Referat ZII 6 - Zentrale Beschaffung - der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingeholt. Diese Daten werden daher auch zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung und § 19 MiLoG genutzt. Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4GRWVH
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-07-11 📅
Name: IMK Institut für angewandte Marketing- und Kommunikationsforschung GmbH
Postanschrift: Anger, 63
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-66390240 📞
E-Mail: soeren.schiller@i-m-k.de 📧
Land: Erfurt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 480 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4GRWVH
Quelle: OJS 2022/S 137-392579 (2022-07-14)