Sanierung und Teilneubau des Anwesens Marktplatz 9 in 95349 Thurnau (ehemalige Bäckerei Gräf) als zusätzliche Zimmer für das Schlosshotel und Bauteil 1
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-04-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-09.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung und Erweiterung des Schlosshotels und Schlosses Thurnau - Heizung
Produkte/Dienstleistungen: Heizungs- und sonstige Elektroinstallationen in Gebäuden📦
Kurze Beschreibung:
“Sanierung und Teilneubau des Anwesens Marktplatz 9 in 95349 Thurnau (ehemalige Bäckerei Gräf) als zusätzliche Zimmer für das Schlosshotel und Bauteil 1”
1️⃣
Ort der Leistung: Kulmbach🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 95349 Thurnau
Beschreibung der Beschaffung:
“1 St Gasbrennwertgerät 100 kW inkl. Pufferspeicher und zentraler Frischwasserstation
1 St Kleinverteiler mit 3 Heizkreisen
1 St Druckhaltung
500 m...”
Beschreibung der Beschaffung
1 St Gasbrennwertgerät 100 kW inkl. Pufferspeicher und zentraler Frischwasserstation
1 St Kleinverteiler mit 3 Heizkreisen
1 St Druckhaltung
500 m niedriglegiertes Edelstahlrohr (DN12 – DN35) inkl. Dämmung
350 m² Fußbodenheizung im Tackersystem
250 m² Fußbodenheizung im Trockenbausystem
18 St Röhrenradiatoren inkl. eingebautem Thermostatventil
18 St Badheizkörper inklusive Verrohrung mit niedriglegiertem Edelstahlrohr
1 psch Brandschutzmaßnahmen an Rohrleitungen und deren Bauteildurchführungen
1 psch Kernbohrungen, Druckprüfungen, Bestandsdokumentation
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-05-15 📅
Datum des Endes: 2023-05-31 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: 34-4654.1-5-60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=240620” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=240620” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=240620” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=240620”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-04-14
08:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-05-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-04-14
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landratsamt Kulmbach
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): elektronische Angebotsöffnung, keine Bieter zugelassen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Regierung von Mittelfranken
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern📧
Fax: +49 981531837 📠
URL: www.regierung-mittelfranken.bayer.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 051-131665 (2022-03-09)