1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tunnelbeleuchtung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verlegen von Kabeln📦
Ort der Leistung: Rastatt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rastatt
Beschreibung der Beschaffung: SPGK Elektrische Energieanlagen Tunnel Rastatt
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Terminplanung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 15
Dauer
Datum des Beginns: 2023-09-21 📅
Datum des Endes: 2026-05-28 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: 014-DE-TM-0094-M
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister
Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674
) oder die BME-Verhaltensrichtlinie ( https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/ ) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Eignungskriterien gem. Anlage 2.24
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse
Der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Eignungskriterien gem. Anlage 2.24
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besondere Vertragsbedingungen.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bauleistung für Kabel:
-Kabelverlegung;
-Bauleistungen für Kabel–Bauen unter Eisenbahnbetrieb;
Planung E-Technik
-Planung von elektrischen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Bauleistung für Kabel:
-Kabelverlegung;
-Bauleistungen für Kabel–Bauen unter Eisenbahnbetrieb;
Planung E-Technik
-Planung von elektrischen Energieanlagen
-Planung elektrischer Weichenheizanlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-11-09
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-12-19 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-11-09
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Karlsruhe
“Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art....”
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2022/S 176-499374 (2022-09-08)
Ergänzende Angaben (2022-10-06)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2022/S 176-499374
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
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Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Alter Wert
Text:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Text
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der...”
Text
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2022/S 196-557554 (2022-10-06)
Ergänzende Angaben (2022-10-28)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text:
“Anlage 2.24: Eignungsnachweise
ABS/NBS Karlsruhe – Basel, StA 1 Karlsruhe – Rastatt Süd
Tunnel Rastatt – Gewerk Elektrotechnik
Technische und berufliche...”
Text
Anlage 2.24: Eignungsnachweise
ABS/NBS Karlsruhe – Basel, StA 1 Karlsruhe – Rastatt Süd
Tunnel Rastatt – Gewerk Elektrotechnik
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Als Eignung sind Referenzen in vergleichbaren Projekten nachzuweisen. Diese dürfen nicht
älter als 10 Jahre sein. Dabei ist ein Gesamtauftragsvolumen von mindestens 500.000€ je
Referenz nachzuweisen. Für die nachfolgenden beiden Kriterien sind drei Nachweise zu
erbringen:
Errichtung von Mittelspannungsanlagen und Trafostationen,
Erdung und Potentialausgleich
jeweils mit Erstellung der Ausführungsplanung, Inbetriebnahme und Endabnahme.
Bezogen auf die beiden nachfolgenden Kriterien ist mindestens eine Referenzanlage aus den
letzten 10 Jahren (Gesamtauftragsvolumen je Referenz > 1.500.000 EUR) ausreichend:
Elektroinstallationen in Eisenbahntunneln,
Realisierung von Tunnelsicherheitsbeleuchtung,
Elektrotechnische Arbeiten im Tunnel,
jeweils mit Erstellung der Ausführungsplanung, Inbetriebnahme und Endabnahme.
Angaben zu den Referenzen:
a) Angaben über die technische Leistung;
b) Volumen der Leistungserbringung in Euro und Jahr der Leistungserbringung;
c) Benennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner.
Keine Referenzen in den letzten 10 Jahren bei Projekten der Deutschen Bahn AG bzw.
anderen Eisenbahninfrastrukturunternehmen führen zum Ausschluss des Angebots (gilt auch
für Subunternehmer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise
sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst.
Nur diese Informationen werden bei der Prüfung der Angebote berücksichtigt.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Text: Tag: 09.11.2022
Ortszeit: 10:00
Neuer Wert
Text: Tag: 21.11.2022
Ortszeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 19.12.2022
Neuer Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 02.01.2023
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Text:
“Tag: 09.11.2022
Ortszeit: 10:00
Ort: Karlsruhe
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:” Neuer Wert
Text:
“Tag: 21.11.2022
Ortszeit: 10:00
Ort: Karlsruhe
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:”
Quelle: OJS 2022/S 211-608919 (2022-10-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-01-02) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 176-499374
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: SPGK Elektrische Energieanlagen Tunnel Rastatt
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-01-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 005-011021 (2023-01-02)
Ergänzende Angaben (2023-01-05)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Alter Wert
Text:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Text
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der...”
Text
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 007-016446 (2023-01-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: SPGK Elektrische Energieanlagen Tunnel Rastatt
Reference number: 22FEI59814
Kurze Beschreibung:
“Elektrische Energieanlagen Tunnel Rastatt (Trafostationen, Stromversorgung, Tunnelsicherheitsbeleuchtung,
Stromversorgung ESTW-A Kreuzacker
EWHA und ESTW-A...”
Kurze Beschreibung
Elektrische Energieanlagen Tunnel Rastatt (Trafostationen, Stromversorgung, Tunnelsicherheitsbeleuchtung,
Stromversorgung ESTW-A Kreuzacker
EWHA und ESTW-A Stromversorgung Abzweig Rastatt Süd
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: works
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Elektrische Energieanlagen Tunnel Rastatt (Trafostationen, Stromversorgung, Tunnelsicherheitsbeleuchtung,
Stromversorgung ESTW-A Kreuzacker
EWHA und ESTW-A...”
Beschreibung der Beschaffung
Elektrische Energieanlagen Tunnel Rastatt (Trafostationen, Stromversorgung, Tunnelsicherheitsbeleuchtung,
Stromversorgung ESTW-A Kreuzacker
EWHA und ESTW-A Stromversorgung Abzweig Rastatt Süd
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - Rail Power Systems GmbH
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Rail Power Systems GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 3ebbc0b3-9dc6-4136-92a0-b69cfb4ae03d
Postanschrift: Garmischer Straße 35
Postleitzahl: 81373
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: +49 23429844159📞
Fax: +49 23429844199 📠
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Änderungen Neuer Wert
Text:
“LÄA 02 Im Rahmen der Konkretisierung der Planungen in der Ausführungsphase wurden auch die Abstimmungen mit dem für den
Bereich des ESTW-A Kreuzacker...”
Text
LÄA 02 Im Rahmen der Konkretisierung der Planungen in der Ausführungsphase wurden auch die Abstimmungen mit dem für den
Bereich des ESTW-A Kreuzacker zuständigen VNB wieder aufgenommen. Diese ergaben, dass die für den Betrieb erforderliche
Anschlussleistung nicht als Niederspannungsanschluss, sondern lediglich als Mittelspannungsanschluss an eine kundeneigene
Übergabestation hergestellt werden kann.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 025-073812 (2024-02-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-02) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Telefon: +49📞
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Entfällt”
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Im Rahmen der Konkretisierung der Planungen für die Tunnelsicherheitsbeleuchtung in der Ausführungsphase wird, wegen des engen technischen Zusammenhangs,...”
Text
Im Rahmen der Konkretisierung der Planungen für die Tunnelsicherheitsbeleuchtung in der Ausführungsphase wird, wegen des engen technischen Zusammenhangs, eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Planung der Fluchtwegkennzeichnung notwendig. Die Fluchtwegkennzeichnung war nicht Bestandteil der ursprünglichen Ausschreibung und soll nachträglich angeordnet werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 128-394556 (2024-07-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-15) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Planung und Realisierung von externen Einschalttastern für die Tunnelsicherheitsbeleuchtung inklusive Konsolen zur von der Tunnelwand abgesetzten...”
Text
Planung und Realisierung von externen Einschalttastern für die Tunnelsicherheitsbeleuchtung inklusive Konsolen zur von der Tunnelwand abgesetzten Anbringung. Die ursprüngliche Planung sieht in den Notlichtversorgungsgeräten integrierte Einschalttaster vor, wodurch ein Konflikt mit dem Konzernregelwerk entsteht
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 137-425918 (2024-07-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-30) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.”
Änderungen Neuer Wert
Text:
“LÄÄ 05 Im Rahmen der Konkretisierung der Planungen in der Ausführungsphase wurden auch die Abstimmungen mit dem für den
Bereich des ESTW-A Kreuzacker...”
Text
LÄÄ 05 Im Rahmen der Konkretisierung der Planungen in der Ausführungsphase wurden auch die Abstimmungen mit dem für den
Bereich des ESTW-A Kreuzacker zuständigen VNB wieder aufgenommen. Diese ergaben, dass die für den Betrieb erforderliche
Anschlussleistung nicht als Niederspannungsanschluss, sondern lediglich als Mittelspannungsanschluss an eine kundeneigene
Übergabestation hergestellt werden kann. Der Bau der Übergabestation inklusive Seitengebäude, Transformator, Schaltanlage,
Hauptverteilung, Erdungsanlage etc. ist Bestandteil dieser Vertragsänderung. Die dazugehörige Planung ist Bestandteil einer
LÄÄ 06 Im Umfang der Änderungen von Ausführungs- zu Entwurfsplanung sind unter anderem enthalten:
-Zusätzliche Euk Garnituren
-Zusätzliche Niederspannunghauptversorgungen
-Ausstattung der Felder mit Kurzschluss/Erdschlussanzeigern
-Änderung der Ausführung des MS-Kabels
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Quelle: OJS 2024/S 191-588794 (2024-09-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-16) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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Text:
“Im Rahmen der Konkretisierung der Planungen in der Ausführungsphase wurden auch die Abstimmungen mit dem für den Bereich des ESTW-A Kreuzacker zuständigen...”
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Im Rahmen der Konkretisierung der Planungen in der Ausführungsphase wurden auch die Abstimmungen mit dem für den Bereich des ESTW-A Kreuzacker zuständigen VNB wieder aufgenommen. Diese ergaben, dass die für den Betrieb erforderliche Anschlussleistung nicht als Niederspannungsanschluss, sondern lediglich als Mittelspannungsanschluss an eine kundeneigene Übergabestation hergestellt werden kann. Darauf aufbauend wurde in der Phase AP auch die Planung für das Niederspannungsnetz und die Weichenheizungsanlagen präzisier respektive fortschrieben. Die Umsetzung der hieraus resultierten Anpassungen der Energieanlagen für das ESTW-A Kreuzacker werden mit der AP-Freigabe angeordnet.
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Quelle: OJS 2024/S 203-628740 (2024-10-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-17) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Zusätzliche Informationen
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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Text:
“AO 8
Planung und Ausführung der, durch die Präzisierung der Planung in der Ausführungsphase nötigen, Anpassungen an den Elektrischen Energieanlagen im...”
Text
AO 8
Planung und Ausführung der, durch die Präzisierung der Planung in der Ausführungsphase nötigen, Anpassungen an den Elektrischen Energieanlagen im Tunnel Rastatt. Dies beinhaltet die Anbringung zusätzlicher Elektranten beidseitig der Notausgänge, geänderte Abstände der Einschalttaster für die Tunnelsicherheitsbeleuchtung, Anbindung der Verriegelungsanzeigen der Querschalgtüren, die Beleuchtung der OLSP-Bedienstandorte und die Anpassung der Kabeltypen an die aktuelle Ril 853.
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Quelle: OJS 2024/S 204-633837 (2024-10-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-21) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Entfällt”
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Text:
“AO 9
Planung und Ausführung der, durch die Präzisierung der Planung in der Ausführungsphase nötigen, Anpassungen an den Elektrischen Energieanlagen im...”
Text
AO 9
Planung und Ausführung der, durch die Präzisierung der Planung in der Ausführungsphase nötigen, Anpassungen an den Elektrischen Energieanlagen im Tunnel Rastatt. Dies beinhaltet die Anbringung zusätzlicher Elektranten beidseitig der Notausgänge, geänderte Abstände der Einschalttaster für die Tunnelsicherheitsbeleuchtung, Anbindung der Verriegelungsanzeigen der Querschalltüren, die Beleuchtung der OLSP-Bedienstandorte und die Anpassung der Kabeltypen an die aktuelle Ril 853.
AO 10
Planung und Ausführung der, durch die Präzisierung der Planung in der Ausführungsphase nötigen, Anpassungen an den Elektrischen Energieanlagen im Tunnel Rastatt. Dies beinhaltet die Anbringung zusätzlicher Elektranten beidseitig der Notausgänge, geänderte Abstände der Einschalttaster für die Tunnelsicherheitsbeleuchtung, Anbindung der Verriegelungsanzeigen der Querschalgtüren, die Beleuchtung der OLSP-Bedienstandorte und die Anpassung der Kabeltypen an die aktuelle Ril 853.
AO 11
Planung und Ausführung der, durch die Präsisierung der Planung in der Ausführungsphase nötigen, Anpassungen an den Elektrischen Energieanlagen im Tunnel Rastatt. Dies beinhaltet die Anbringung zusätzlicher Elektranten beidseitig der Notausgänge, geänderte Abstände der Einschalttaster für die Tunnelsicherheitsbeleuchtung, Anbindung der Verriegelungsanzeigen der Querschalgtüren, die Beleuchtung der OLSP-Bedienstandorte und die Anpassung der Kabeltypen an die aktuelle Ril 853
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Quelle: OJS 2024/S 206-638399 (2024-10-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-09) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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“AO12: Im Rahmen der Planung und Arbeitsvorbereitung wurde festgestellt, dass die beiden für die Kabelverlegung erforderlichen Aufführungsschächte nicht über...”
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AO12: Im Rahmen der Planung und Arbeitsvorbereitung wurde festgestellt, dass die beiden für die Kabelverlegung erforderlichen Aufführungsschächte nicht über für die Montage geeignete Vorrichtungen wie Podeste und ein Gerüst verfügen. Vor diesem Hintergrund wurde im September 2024 erörtert, welche Maßnahmen für die Kabelverlegung und Montage ergriffen werden können. Im Rahmen der Abstimmungen stellte die Verwendung geeigneter Arbeitsgerüste die beste Lösung dar.
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Quelle: OJS 2025/S 007-015982 (2025-01-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-29) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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“LÄ13 Im Rahmen der Planung und Arbeitsvorbereitung wurde festgestellt, dass an den Trafostationen Nord und Süd des Tunnels Rastatt zusätzliche...”
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LÄ13 Im Rahmen der Planung und Arbeitsvorbereitung wurde festgestellt, dass an den Trafostationen Nord und Süd des Tunnels Rastatt zusätzliche Kabeleinführrungsschächte benötigt werden. Aus diesem Anlass ist es erforderlich die Kabeleinführungsschächte zu errichten und diese mit den bestehenden Kabelschächten zu verbinden, um eine durchgängige Kabelstraße sicherzustellen.
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LÄ14 Im Rahmen der Planung und Arbeitsvorbereitung wurde festgestellt, dass für die Haustechnik in den Pumpenräumen und im Querschlag des Versorgungsschachts zusätzliche Planungsdetails nötig sind, um die Installation oberhalb des Versorgungsschachts ordnungsgemäß umzusetzen und die technischen Anforderungen zu erfüllen.
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Quelle: OJS 2025/S 021-065728 (2025-01-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-29) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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“LÄ15 Im Rahmen der Konkretisierung der Planungen in der Ausführungsphase erfolgte die endgültige Dimensionierung der elektrischen Weichenheizungsanlagen im...”
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LÄ15 Im Rahmen der Konkretisierung der Planungen in der Ausführungsphase erfolgte die endgültige Dimensionierung der elektrischen Weichenheizungsanlagen im Bereich des Überholbahnhofs Kreuzacker. Im Rahmen der Freigabe der Ausführungsplanung erfolgt nun auch die Anordnung der Abweichungen von EP und AP.
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Quelle: OJS 2025/S 021-065910 (2025-01-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-16) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem...”
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
SektVO
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
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Text:
“AO17: Im Rahmen Konkretisierung der Bauabläufe wurde festgelegt, dass die Kabletiefbautechnische Anbindung der Trafostation Tunnel Rastatt Süd im Vorfeld...”
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AO17: Im Rahmen Konkretisierung der Bauabläufe wurde festgelegt, dass die Kabletiefbautechnische Anbindung der Trafostation Tunnel Rastatt Süd im Vorfeld zur Verlegung der Mittelspannungskabel erfolgen muss. Da die Kabelverlegung unmittelbar bevorsteht und die Trafostation zwingend angebunden werden muss wurde die zusätzliche Leistung angeordnet.
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Quelle: OJS 2025/S 076-253076 (2025-04-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-06-18) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“MKA 08 - Im Zuge der Ausführungsplanung wurde entschieden, eine Beleuchtung im QS-Versorgungsschacht und Steigschacht
vorzusehen. In der ursprünglichen...”
Text
MKA 08 - Im Zuge der Ausführungsplanung wurde entschieden, eine Beleuchtung im QS-Versorgungsschacht und Steigschacht
vorzusehen. In der ursprünglichen Planung war diese Beleuchtung nicht enthalten.
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Quelle: OJS 2025/S 116-398500 (2025-06-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-07-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“MKA14: Die Maßnahme beinhaltet die Präzisierung der Planung der TSB in der Ausführungsphase des Projekts. Im Rahmen der Erstellung der Ausführungsunterlagen...”
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MKA14: Die Maßnahme beinhaltet die Präzisierung der Planung der TSB in der Ausführungsphase des Projekts. Im Rahmen der Erstellung der Ausführungsunterlagen erfolgen die endgültige Dimensionierung der Anlagen sowie die endgültige Beleuchtungsberechnung. In diesem Zusammenhang hat sich die Anzahl der Leuchten sowie der NVGs und TSV verglichen mit der Ausschreibung erhöht. Ferner erfolgte die Beplanung der Beleuchtung der OLSP Bedientableaus. Wesentlicher Bestandteil der Maßnahme ist die Planung der Beleuchtung, sowie die anschließende Realisierung und Montage der geplanten Leuchten.
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Quelle: OJS 2025/S 132-457261 (2025-07-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-29)
Änderungen Neuer Wert
Text:
“AOL19: Durch die Freigabe der Ausführungsplanung werden Planungsänderungen, welche sich durch die gewerkeübergreifenden Abstimmungen und Anpassung an...”
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AOL19: Durch die Freigabe der Ausführungsplanung werden Planungsänderungen, welche sich durch die gewerkeübergreifenden Abstimmungen und Anpassung an aktuelles Regelwerk ergeben haben, wirksam und deren Ausführung wird Vertragsbestandteil des AN Bau. Hierin bestehen Abweichungen von der Planungsgrundlage (Entwurfsplanung). In diesem Fall betrifft das unter Anderem aber nicht ausschließlich Anpassungen am Tunnelversorgungskonzept (Einsatz anderer Transformatoren und Spannungsebenen), Änderungen im Zuge der EBA Richtline, Zusätzliche Bedarfe anderer Gewerke z.B. TK, LST, Hebeanlagen,
Beleuchtung von Standorten der Rollpaletten und OLSP Bedienstandorten etc. Ein Teil der Änderungen ist Bestandteil vorausgegangener Anordnungen gewesen (Änderung der Kabeltypen, Anordnung der externen Taster für die Tunnelsicherheitsbeleuchtung)
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Quelle: OJS 2025/S 166-567020 (2025-08-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-13)
Änderungen Neuer Wert
Text:
“MKA017 Im Rahmen der Realisierung der Stromversorgung im Bereich des ESTW-A Kreuzacker konnte der Netzanschluss des 1. Netzes
aufgrund von Auflagen des...”
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MKA017 Im Rahmen der Realisierung der Stromversorgung im Bereich des ESTW-A Kreuzacker konnte der Netzanschluss des 1. Netzes
aufgrund von Auflagen des Umwelt- und Naturschutzes nicht zum erforderlichen Termin hergestellt werden. Hintergrund war,
dass der erforderliche Mittelspannungsanschluss durch den örtlichen Energieversorger die Fa. NetzeBW aufgrund im Baubereich
brütender Vögel seitens der UNB untersagt wurde. Vor diesem Hintergrund musste zur Sicherstellung des weiteren
Projektfortschritts eine adäquate Ersatzlösung organisiert werden. Da sich im direkten Umfeld keine Stromanschlüsse befinden,
ist die einzige Lösung ein örtliches Stromaggregat zur Stromversorgung des Stellwerks. Der Einsatzzeitpunkt des Stromaggregats
ergab sich dabei aus dem Erfordernis, die Akkus des 2. Netzes des ESTW in einem geladenen Zustand zu halten und so deren
Zerstörung zu vermeiden. Im Weiteren Verlauf der Baumaßnahme erfolgt zuerst die Stromversorgung des Stellwerks und der
Baustelle mittels Dieselaggregat. Nach Herstellung des 1. Netzes (VNB-Anschluss) dient das Aggregat der Sicherstellung des 2.
Netzes bis zur Zuschaltung der Oberleitungsanlage im Jahre 2026. Technisch resultiert diese Erfordernis aus der Notwendigkeit
einer unterbrechungsfreien Stromversorgung von Stellwerken, auch beim Ausfall des örtlichen VNB.
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Quelle: OJS 2025/S 220-757277 (2025-11-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-14) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“AO 20
Der Leistungsumfang wird um die Ausführungsplanung sowie die bauliche Realisierung der Elektroenergieversorgung für die Anlage HOA-Kreuzacker...”
Text
AO 20
Der Leistungsumfang wird um die Ausführungsplanung sowie die bauliche Realisierung der Elektroenergieversorgung für die Anlage HOA-Kreuzacker erweitert. Diese Leistungen waren im ursprünglichen Vertragsumfang nicht enthalten, sind jedoch zwingend erforderlich, um die funktionale Inbetriebnahme des Tunnels Rastatt sicherzustellen.
AO 21
Der Leistungsumfang wird um die Ausführungsplanung sowie die bauliche Realisierung der Elektroenergieversorgung für die Anlage HOA-Bashaide erweitert. Diese Leistungen waren im ursprünglichen Vertragsumfang nicht enthalten, sind jedoch zwingend erforderlich, um die funktionale Inbetriebnahme des Tunnels Rastatt sicherzustellen.
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Quelle: OJS 2026/S 010-027539 (2026-01-14)