Beschreibung der Beschaffung
Niederspannungsinstallationsanlage
Im Kellergeschoss des Bestandsgebäudes sind Hausanschlusskasten, Messeinrichtung und Niederspannungshauptverteilung bereits vorhanden.
Im Erweiterungsbau soll eine separate Niederspannungshauptverteilung aufgebaut werden, welche über die Bestandsanlage eingebunden wird.
Die geplanten Unterverteilungen im OG und die Lüftungsanlage werden über die geplante Niederspannungshauptverteilung (NSHV 2) versorgt.
Die Kabelverlegung ist wie folgt anzunehmen:
Kellergeschoss (Bestand), Aufputz bzw. auf Kabelrinnen
Erdgeschoss, auf der Sohle, auf Kabelrinnen, in Zwischendecke
Obergeschoss, auf der Zwischendecke, auf Kabelrinnen, in Zwischendecke
Dachgeschoss, Aufputz bzw. auf Kabelrinnen
Schlitz- und Bohrlocharbeiten sind vor Ausführung abzustimmen!
Es wird ein großer Anteil an Ortbetonwänden (Sichtbeton) hergestellt. Hier sind entsprechende Zuschläge in die EPs einzuberechnen. Weiterhin werden hierzu entsprechend LV örtliche Kabelrohrverlegungen inkl. Einbaudosen und Schalgehäuse notwendig!
Geplant sind zwei Unterverteilungen im OG für Starkstrom (UV) und Schwachstrom (Netzwerkschrank).
Das EG wird direkt über die NSHV versorgt.
Hauptkabelleitungen können über das EG oder OG horizontal verzogen werden. Zur vertikalen Verlegung sind Steigpunkte herzustellen.
An die Haupt- bzw. Unterverteilungen sind die vorgesehenen Stromkreise je Nutzungseinheit aufzulegen.
Die geplante Sicherheitsbeleuchtung ist im gesamten Gebäude vorgesehen, die Ausführung erfolgt al zentrale Anlage.
Die Erdung und der Potentialausgleich erfolgt nach VDE 0100 Teil 540 und VDE 0190 sowie der TAB des örtlichen EVU.
Es sind alle elektrisch leitenden Versorgungsleitungen in die vorhandene Potentialsteuerung einzubeziehen. Zur Realisierung ist eine weitere Potentialausgleichsschiene im Hausanschlussraum neben dem Hausanschlusskasten zu montieren.
Leitungsführung
Die Leitungsführung erfolgt unter Putz bzw. in Horizontalverlegung in abgehängten Deckenbereich bzw. Kabelrinne, Rohr oder Fußboden.
Eine eventuelle Horizontalverlegung im Fußbodenbereich ist mit dem Gewerk HLS abzustimmen. Für die Kabelverlegung sind die Randbereiche der Räume zu nutzen.
Bei der Leitungsführung sind die einzelnen Brandabschnitte je Nutzungseinheit zu beachten und entsprechende Brandschotts auszuführen (Wände F90, Decken F90, Fußboden F90).
Montage der Installationsgeräte
Die Montage der Installationsgeräte erfolgt ausschließlich unter Putz.
Ausnahmen sind mit der Bauleitung abzustimmen.
Schutzart der Installationen:
Die Schutzart gem. DIN 40050, DIN 40053 Teil 4 der Installationsgeräte entspricht
mind. IP 20 und in den Feuchträumen mind. IP 44.
- Abstellräume, HAR: mind. IP 41
- Klassenräume, Flure: mind. IP 20.
- Schutzart der Sanitärräume: entsprechend dem jeweiligen Schutzbereich.
Auf der Grundlage der DIN VDE 0100 und der Belastung der einzelnen Stromkreise werden die Lichtstromkreise von den Steckdosenschaltkreisen getrennt.
Allgemeine Beleuchtung
Die Beleuchtungsstärken, sind entsprechend den Festlegungen aus der DIN EN 12464, festgelegt.
Die Beleuchtungsstärken sind messtechnisch nachzuweisen.
Telekommunikationsanlagen
Der bestehende Hausanschluss (APL) im Bestandsgebäude bleibt an vorhandener Stelle und wird ggf. durch einen Breitband-Hausanschluss abgelöst.
Hier ist eine Verbindung bis in den Erweiterungsbau herzustellen.
Die Datenkabel sind auf ein geplante Patchfelder in den Netzwerkschränken abzuschließen!
Sonstige Maßnahmen f. Technische Anlagen
Baustelleneinrichtung - Sicherungsmaßnahmen
Baustrom ist ab Beginn der Bauarbeiten erforderlich.