Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Touristische Erschließung des Botanischen Museums - Schwachstromanlagen - BMA KG 450
2022-B-0739”
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Elektroanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)
Touristische Erschließung des Botanischen Museums
GRW-Infra 09/18,...”
Kurze Beschreibung
Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)
Touristische Erschließung des Botanischen Museums
GRW-Infra 09/18, Bafa-Projekt-Nr.48/11/5009,
Elektroinstallation BMA KG 450
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 198146.85 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Brandmeldeanlagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von elektrischen Kabeln📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektroinstallationsarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Brandmeldeanlagen📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Botanische Museum in Berlin wird grundlegend saniert und umgestaltet. Es wird im Bauteil der
Ausstellung des Botanischen Museums eine flächendeckende...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Botanische Museum in Berlin wird grundlegend saniert und umgestaltet. Es wird im Bauteil der
Ausstellung des Botanischen Museums eine flächendeckende Brandmeldeanlage errichtet, welche sich
über alle Bereiche und Etagen erstreckt. Eingesetzt werden automatische Rauchmelder in allen
Bereichen und Handfeuermelder an allen Ausgängen. Schutzziel ist die Früherkennung eines
entstehenden Brandes wodurch eine schnelle Reaktion ermöglicht wird. Die Brandmeldeanlage wird
auf die Zentralwarte der Freien Universität aufgeschaltet, welche die weiteren Maßnahmen koordiniert.
Um das erforderliche Schutzziel zu erreichen ist es notwendig, wie in den technischen Normen
festgelegt, den Überwachungsbereich auf den gesamten Gebäudeteil auszudehnen.
Die Zentralentechnik der im Bestand befindlichen Brandmeldeanlage überwacht den gesamten
Gebäudekomplex. Durch die Erweiterung der Brandmeldeanlage und dem Einbaudatum ist die
vorhandene Kapazität der Zentrale nicht ausreichend. Es wird eine neue Brandmeldezentrale mit
ausreichender Kapazität zur Überwachung und Alarmierung des Museumsflügels errichtet. Die im
Bestand befindliche Brandmeldezentrale wird zur Aufschaltung / Zusammenschaltung beider
Brandmeldezentralen mit einem aktuellen Softwareupdate versehen. Die Bestandszentrale bleibt
erhalten und überwacht weiterhin die nicht von der Baumaßnahme betreffenden Gebäudeteile. Der
zurzeit für die Brandmeldezentrale genutzte Raum wird auch weiterhin zur Verfügung stehen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 198146.85 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2023-01-02 📅
Datum des Endes: 2024-02-29 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle oder die Registrierung in der Industrie- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle oder die Registrierung in der Industrie- und Handelskammer oder vergleichbaren Institutionen in den Ländern der Europäischen Union
2. Nachweis der Eintragung in das Gewerbezentralregister. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
3. Die Eignung ist durch eine der folgenden Bescheinigungen bzw. Erklärungen nachzuweisen:
- Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis).
- Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin
- ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern oder gleichwertige Bescheinigungen anderer Bundesländer - Beibringung des ausgefüllten beiliegenden Formblattes „V 124.H F Eigenerklärung zur Eignung“
Gelangt das Angebot eines Bieters, der nur die „Eigenerklärung zur Eignung“ abgegeben hat, in die
engere Auswahl, hat der Bieter nach Aufforderung durch die Vergabestelle folgende einschlägige
Nachweiseunverzüglich beizubringen:
a.) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben.
b.) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der gesetzlichen Beiträge.
c.) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
d.) Nachweis einer gültigen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung.
Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter a. bis d. geforderten Bescheinigungen und Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als ein Jahr sein.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-10-19
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-12-19 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-10-19
10:00 📅
“a) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen...”
a) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt V 238 F liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen
b) Es wird gemäß § 6b EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
c) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen.
d) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
e) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU Absatz 1 VOB/A ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist.
Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durchselbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Einzusehen unter: https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Fehrbelliner Platz 2
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30901393333📞
E-Mail: anja.schwalm@sensw.berlin.de📧
Fax: +49 30901393334 📠
URL: www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/vob/index.shtml🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Fehrbelliner Platz 2
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30901393333📞
E-Mail: anja.schwalm@sensw.berlin.de📧
Fax: +49 30901393334 📠
URL: www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/vob/index.shtml🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gilt die am 18.4.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gilt die am 18.4.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen: — § 134 Abs. 2 GWB: Informations-und Wartefrist. Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an, — § 135 Abs. 2 GWB: Unwirksamkeit. Die Unwirksamkeit [des öffentlichen Auftrags] kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, — § 160 Abs. 3 GWB: Einleitung, Antrag. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Freie Universität Berlin
Postanschrift: Rüdesheimer Str. 54-56
Postort: Berlin
Postleitzahl: 14197
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30838-51145📞
E-Mail: ta@fu-berlin.de📧
Fax: +49 30838451145 📠
Quelle: OJS 2022/S 177-499767 (2022-09-09)