Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte des Bieters jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2021) ersichtlich ist.
Der Bieter hat dabei das technische Leitungspersonal jeweils gesondert anzugeben.
Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte und die durchschnittliche Zahl des technischen Leitungspersonals jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft jeweils zu addieren.
2) Eigenerklärung über die Zahl der für die ausgeschriebenen Leistungen zur Verfügung stehenden technischen Fachkräfte mit der beruflichen Qualifikation eines abgeschlossenen Fachhochschul- oder Hochschulstudiums (Dipl.-Ing., Master oder Bachelor im Bereich Bauingenieurwesen, Elektrotechnik, Anlagentechnik, Gebäudeautomation o.Ä.) oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem der vorgenannten Bereiche (inkl. staatlich geprüfte Techniker, Elektromeister o.Ä.).
Der Bieter kann dabei sowohl technische Fachkräfte angeben, die seinem Unternehmen angehören als auch solche, die ihm aufgrund diesbezüglich verpflichtender Zusagen für die ausgeschriebenen Leistungen zur Verfügung stehen werden (Unterauftragnehmer o.Ä.).
Mindestanforderung ist eine Zahl von mindestens fünf (5) für die ausgeschriebenen Leistungen zur Verfügung stehenden technischen Fachkräfte mit der o.g. beruflichen Qualifikation. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
3) Eigenerklärung über drei (3) Referenzen (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über ausgeführte vergleichbare Leistungen jeweils mit Angabe
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
- der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bieters/des oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft,
- des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
a) Es handelt sich um eine Referenz über dem Referenznehmer beauftragte und von ihm erbrachte Leistungen der Sanierung der Gebäudeautomation für HLS-Anlagen im laufenden Betrieb.
b) Der Auftragswert der dem Referenznehmer beauftragten und von ihm erbrachten Leistungen beträgt mindestens 500.000,00 EUR netto.
c) Fertigstellung des Referenzprojekts des Referenznehmers im Zeitraum vom 01.07.2017 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Angebote (mit dem Referenzprojekt kann vor dem 01.07.2017 begonnen worden sein).
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter im Anhang an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Anhang verwiesen.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.