Ein grundsätzliches Ziel von Ansätzen zur Verkehrsreduktion auf Quartiers- oder Stadtebene besteht darin, das vorhandene Verkehrsaufkommen zu reduzieren, klug zu verlagern bzw. umzuverteilen sowie klima- und umweltfreundliche Entwicklungen zu fördern. All dies trägt dazu bei negative Folgewirkungen von Verkehr für die Schadstoffbelastung in der Luft, Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität in Innenstädten zu vermeiden und insgesamt die Ressourcen- und Energieeffizienz des vorhandenen Verkehrssystems zu steigern. Dem zugrunde liegt dabei ein dreifacher Ansatz zur Verkehrsvermeidung, -verlagerung und -verbesserung, der in Deutschland 1994 erstmals in einem Bericht der Enquete Kommission des Bundestags eingeführt wurde (Deutscher Bundestag 1994). Für die Verkehrsreduzierung bzw. vermeidung reichen die Maßnahmenoptionen hierbei zum Beispiel von Zufahrts- oder Parkraumbeschränkungen bis hin zu Konzepten für Neubausiedlungen, bei denen mit einem vorbeugenden Ansatz verkehrsarme oder verkehrsfreie Gebiete erzeugt werden. In Ergänzung dazu können preisliche Maßnahmen wie die Einführung einer City-Maut oder Straßenbenutzungsgebühren zu einer Verkehrsverlagerung beitragen. Auch attraktivere ÖPNV-Angebote oder eine bessere Fahrradinfrastruktur können zu einer Verkehrsverbesserung beitragen und im Sinne der für alle Maßnahmen geltenden Ziele zu einer deutlichen Treibhausgasreduzierung im Verkehr, einem geringeren Energieverbrauch, weniger Staus und der Schaffung lebenswerter Städte führen (GIZ 2019). Im Zuge der verkehrlichen Aufwertung zur Stärkung des emissionsarmen bzw. -freien motorisierten Individualverkehrs ist die Infrastruktur so zu integrieren, dass bei gleichbleibender Aufenthaltsqualität Nutzungskonflikte zu anderen Verkehren wie dem Fahrrad- und Fußverkehr vermieden werden.
Um eine umfassende Transformation hin zu umweltfreundlicheren, gesünderen und wirtschaftlich erfolgreichen Lebensräumen zu unterstützen, wird in der Regel eine Bündelung verschiedener Maßnahmenpakete benötigt. Sie müssen im Zusammenspiel mit bestehenden Verkehrsplänen, Stadtentwicklungsplänen bzw. integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepten (ISEK) und Akteurskonstellationen funktionieren und im Einklang mit anderen Zielen der integrierten und gemeinwohlorientierten Gestaltung lebenswerter Innenstädte stehen (Floor 2020). Insbesondere in Bezug auf die Akteurskonstellationen gilt es zu berücksichtigen, wie verschiedene Akteursgruppen und Organisationsstufen auf kommunaler, regionaler und nationaler Ebene eine gute Zusammenarbeit, Abstimmung und Integration einzelner Maßnahmen erreichen können (vgl. Multi-Level-Governance), um effektiv gemeinsame Verkehrsentwicklungsziele zu verfolgen (Rode 2016).
Eine derart koordinierte Transformationsleistung fordert auch bereits die New Urban Agenda der Vereinten Nationen, damit durch den flächendeckenden Ausbau nachhaltiger urbaner Mobilität jedem eine sinnhafte Beteiligung am öffentlichen Leben in Städten und den dort verorteten sozialen und wirtschaftlichen Aktivitäten ermöglicht wird (Habitat III 2016, Paragraph 114). Auch die Neue Leipzig-Charta spricht sich für die Förderung aktiver und emissionsarmer Formen der Fortbewegung in den Städten aus und fordert die nutzungsgemischte Stadt der kurzen Wege. Für eine ganzheitliche Betrachtung der Mobilitätswende sind deshalb neben städtischen Räumen auch angrenzende Gebiete einer Stadt einzubeziehen, um insgesamt den Zielen einer integrierten und gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung im Sinne der Neuen Leipzig-Charta gerecht zu werden. Dazu zählen insbesondere (Quer-)Verbindungen von Stadtteilen und Quartieren sowie von Innenstadt und Stadtrand, z.B. durch Radschnellwege und intelligente Umsteigebeziehungen vom Umweltverbund zum Rad- und Fußverkehr.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-04-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Verkehrsreduzierte Innenstädte in Europa - Vergleichende Analyse regulatorischer Ansätze anhand von Fallbeispielen
10.04.04-22.040”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Ein grundsätzliches Ziel von Ansätzen zur Verkehrsreduktion auf Quartiers- oder Stadtebene besteht darin, das vorhandene Verkehrsaufkommen zu reduzieren,...”
Kurze Beschreibung
Ein grundsätzliches Ziel von Ansätzen zur Verkehrsreduktion auf Quartiers- oder Stadtebene besteht darin, das vorhandene Verkehrsaufkommen zu reduzieren, klug zu verlagern bzw. umzuverteilen sowie klima- und umweltfreundliche Entwicklungen zu fördern. All dies trägt dazu bei negative Folgewirkungen von Verkehr für die Schadstoffbelastung in der Luft, Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität in Innenstädten zu vermeiden und insgesamt die Ressourcen- und Energieeffizienz des vorhandenen Verkehrssystems zu steigern. Dem zugrunde liegt dabei ein dreifacher Ansatz zur Verkehrsvermeidung, -verlagerung und -verbesserung, der in Deutschland 1994 erstmals in einem Bericht der Enquete Kommission des Bundestags eingeführt wurde (Deutscher Bundestag 1994). Für die Verkehrsreduzierung bzw. vermeidung reichen die Maßnahmenoptionen hierbei zum Beispiel von Zufahrts- oder Parkraumbeschränkungen bis hin zu Konzepten für Neubausiedlungen, bei denen mit einem vorbeugenden Ansatz verkehrsarme oder verkehrsfreie Gebiete erzeugt werden. In Ergänzung dazu können preisliche Maßnahmen wie die Einführung einer City-Maut oder Straßenbenutzungsgebühren zu einer Verkehrsverlagerung beitragen. Auch attraktivere ÖPNV-Angebote oder eine bessere Fahrradinfrastruktur können zu einer Verkehrsverbesserung beitragen und im Sinne der für alle Maßnahmen geltenden Ziele zu einer deutlichen Treibhausgasreduzierung im Verkehr, einem geringeren Energieverbrauch, weniger Staus und der Schaffung lebenswerter Städte führen (GIZ 2019). Im Zuge der verkehrlichen Aufwertung zur Stärkung des emissionsarmen bzw. -freien motorisierten Individualverkehrs ist die Infrastruktur so zu integrieren, dass bei gleichbleibender Aufenthaltsqualität Nutzungskonflikte zu anderen Verkehren wie dem Fahrrad- und Fußverkehr vermieden werden.
Um eine umfassende Transformation hin zu umweltfreundlicheren, gesünderen und wirtschaftlich erfolgreichen Lebensräumen zu unterstützen, wird in der Regel eine Bündelung verschiedener Maßnahmenpakete benötigt. Sie müssen im Zusammenspiel mit bestehenden Verkehrsplänen, Stadtentwicklungsplänen bzw. integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepten (ISEK) und Akteurskonstellationen funktionieren und im Einklang mit anderen Zielen der integrierten und gemeinwohlorientierten Gestaltung lebenswerter Innenstädte stehen (Floor 2020). Insbesondere in Bezug auf die Akteurskonstellationen gilt es zu berücksichtigen, wie verschiedene Akteursgruppen und Organisationsstufen auf kommunaler, regionaler und nationaler Ebene eine gute Zusammenarbeit, Abstimmung und Integration einzelner Maßnahmen erreichen können (vgl. Multi-Level-Governance), um effektiv gemeinsame Verkehrsentwicklungsziele zu verfolgen (Rode 2016).
Eine derart koordinierte Transformationsleistung fordert auch bereits die New Urban Agenda der Vereinten Nationen, damit durch den flächendeckenden Ausbau nachhaltiger urbaner Mobilität jedem eine sinnhafte Beteiligung am öffentlichen Leben in Städten und den dort verorteten sozialen und wirtschaftlichen Aktivitäten ermöglicht wird (Habitat III 2016, Paragraph 114). Auch die Neue Leipzig-Charta spricht sich für die Förderung aktiver und emissionsarmer Formen der Fortbewegung in den Städten aus und fordert die nutzungsgemischte Stadt der kurzen Wege. Für eine ganzheitliche Betrachtung der Mobilitätswende sind deshalb neben städtischen Räumen auch angrenzende Gebiete einer Stadt einzubeziehen, um insgesamt den Zielen einer integrierten und gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung im Sinne der Neuen Leipzig-Charta gerecht zu werden. Dazu zählen insbesondere (Quer-)Verbindungen von Stadtteilen und Quartieren sowie von Innenstadt und Stadtrand, z.B. durch Radschnellwege und intelligente Umsteigebeziehungen vom Umweltverbund zum Rad- und Fußverkehr.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 184873.94 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: siehe "Leistungsbeschreibung"
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 184873.94 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2022-06-01 📅
Datum des Endes: 2024-06-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: siehe "Leistungsbeschreibung"
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: siehe "Eignungskriterien"
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-05-30
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-05-30
10:00 📅
“weitere verbindliche Regelungen siehe "Informationen zur Vergabe", insb. der Verweis auf den Haushaltsvorbehalt:
Es wird beabsichtigt, diesen Auftrag im...”
weitere verbindliche Regelungen siehe "Informationen zur Vergabe", insb. der Verweis auf den Haushaltsvorbehalt:
Es wird beabsichtigt, diesen Auftrag im angegebenen Kostenrahmen zu vergeben. Die Zuschlagserteilung ist jedoch abhängig von den künftigen Beschlüssen des
Haushaltsgesetzgebers (vorläufige Haushaltsführung), eine Vergabeentscheidung kann somit erst nach der Verkündung des Haushaltsgesetzes erfolgen. Der Zuschlag wird
voraussichtlich frühestens zum 01.07.2022 schriftlich erteilt. Sollte der Zuschlag früher erteilt werden können, werden die Bieter entsprechend informiert.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2022/S 085-230227 (2022-04-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-04-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 184873.94 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Problem- und Aufgabenverständnis
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methodisches Vorgehen
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeits- und Zeitplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 20
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 085-230227
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 10.04.04-22.040
Titel:
“Verkehrsreduzierte Innenstädte in Europa - Vergleichende Analyse regulatorischer Ansätze anhand von Fallbeispielen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung
Postanschrift: Hansastraße 27c
Postort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 184873.94 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 184 700 💰
Quelle: OJS 2023/S 081-244274 (2023-04-20)