Kurze Beschreibung
Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt, die Verpflegungsleistung für 8 Kindertagesstätten ab dem 01.07.2022 neu zu vergeben.
Der Umfang der Leistungen besteht aus der Zubereitung und Lieferung von Tiefkühlkost nach dem cook & freeze Verfahren. Die Tiefkühlprodukte werden in Gefrierschränken aufbewahrt und später mit Kombidämpfern und Konvektomaten von den Küchenkräften der AG zubereitet. Die Bereitstellung, Wartung und Reparatur dieser Geräte sowie die Zurverfügungstellung einer Grundausstattung mit Zubehör bestehend aus Gastronorm-Behältern zur Aufbereitung erfolgen durch den AN. Diese werden auf die einzelne Kita und deren Bedarf ausgerichtet. Die Kindertagesstätten bieten täglich eine Mahlzeit für die Kinder an.
Anforderungen/Vorgaben für alle Lose:
- Ein qualitativ hochwertiges Essen, was alle Essensteilnehmer zufriedenstellt – das Essen soll den Kindern schmecken und auf Kinder abgestimmt sein.
- Hohe Anteile an saisonalen Produkten
- Zuverlässige zeitlich abgestimmte Lieferung der Mittagessen
- Speisen, die den regionalen Verzehrgewohnheiten sowie dem religiösen Hintergrund gerecht werden
- Flexible und bedarfsgerechte Anpassung des Speiseplans in Bezug auf Speisenauswahl, Zusammenstellung und Portionsgrößen
- Grundvoraussetzung des zum Einsatz kommenden Zubereitungssystems / Verteilsystems ist die Einhaltung der Qualitätsanforderungen aus der Leistungsbeschreibung.
Speisenangebot:
- Kindern wird wöchentlich 1x Fisch, 2x Fleisch (jedoch kein Schweinefleisch) und 2x vegetarische Kost angeboten.
- Hauptkomponente ggf. mit Sauce
- Täglich wechselnde Beilage (z.B. Salzkartoffeln, Nudeln, Reis)
- Täglich wechselnde Gemüsebeilage
- Eine Auswahl an Desserts als Alternative zu frischem Obst, das die Kitas auch häufig anbieten
- Möglichst Einsatz von Fair-Trade-Produkten
- Ein abwechslungsreiches Angebot von verschiedenen Speisen wird erwartet. Eine Menüwiederholung innerhalb von 4 Wochen ist nicht zulässig.
Ein Musterspeiseplan für 4 Wochen ist zu erstellen und bei der Angebotsabgabe vorzulegen. Er orientiert sich an den Vorgaben der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung und den Orientierungswerten (siehe den VU beigefügte "Anlage 1 Orientierungswerte". Die Bepreisung des Musterspeiseplans wird in die Wertung mit einbezogen.
Verarbeitungsniveau:
- Fachlich korrekt zubereitete Speisen
- Festlegung der Produktspezifikationen und detaillierte Beschreibung der wesentlichen Bearbeitungsschritte (Rezeptur)
- Genaue Bezeichnung der Essenskomponenten
- Die AG ist jederzeit dazu berechtigt, Stichproben der Rezepturangaben und Bearbeitungsschritte durchzuführen, sowie sich die dazu gehörigen Dokumentationen vom AN unverzüglich vorlegen zu lassen.
- Die einzelnen Komponenten müssen erkennbar sein und dürfen nicht vermischt werden.
- Fettreiche Lebensmittel, Zucker und Salz werden nur sparsam verwendet.
- Verboten ist Alkohol in jeder Form.
- Fleisch muss leicht zu schneiden sein.
Gesundheitswert:
- Berücksichtigung von qualitativ hochwertigen Gemüsen und Früchten
- Kalorienbewusst und vitaminreich
- So vollwertig wie möglich
- Weitestgehend Verzicht auf Zusatzstoffe
- Nicht erlaubt sind Geschmacksverstärker (Glutamate), künstliche Aromen, Süßstoffe und genveränderte Lebensmittel.
Einhaltung der Lebensmittelvorschriften: Der AN besitzt ein HACCP Konzept (Hazard Analysis of Critical Control Points), das alle gesetzlichen Vorgaben, die LMHV (Lebensmittel Hygiene Verordnung), sonstigen Vorschriften und Verordnungen, national und EU – Recht berücksichtigt.
Neben den formalen Ausschlusskriterien orientiert sich der AN an den Qualitätsstandards der DGE. Der AN hat den Verzehr sicherer Lebensmittel zu gewährleisten und haftet für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Herstellung und Bereitstellung der Speisen. Bei der Ausschreibung wird eine wertmäßige Quote von 20% Bio-Produkten mit Gütezeichen gemäß Verordnung (EG) Nr. 834/2007 bezogen auf den Gesamtwareneinsatz gefordert.