Ausschr. Fußverkehrschecks 2024 (EU)
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
2.1 Ausgeschriebene Leistung Gemeinsam mit dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg möchte die NVBW interessierten Kommunen des Landes die Teilnahme an einem professionell durchgeführten Fußverkehrs-Check ermöglichen. Für die umfassende Abwicklung dieser Maßnahme wird ein externer Dienstleister gesucht.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-25.
Wer? Wie?- • Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2023-12-25 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2023-12-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschr. Fußverkehrschecks 2024 (EU)
Kurze Beschreibung:
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 700 000 EUR 💰
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung:
Beschreibung der Beschaffung: siehe oben.
Zusätzliche Informationen:
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ort der Leistungserbringung ist Baden-Württemberg. Gerichtsstand ist Stuttgart.
Postanschrift: NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Wilhelmsplatz 11
Postleitzahl: 70182
Stadt: Stuttgart
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: siehe Leistungsbeschreibung
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1. Qualität und Kreativität des Angebots
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60.0
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Beschleunigtes Verfahren: Die elektronische Abgabe der Angebote ist ermöglicht.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-31 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-31 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 9
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-01-31 13:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW.
Zusätzliche Informationen: Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: siehe Leistungsbeschreibung
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Fähigkeiten
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabe@nvbw.de 📧
Telefon: 0711239911107 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNBH502/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNBH502 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNBH502 🌏
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen ✅
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 9
Maximale Verlängerungen: 1
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76247
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219268730 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2023-12-25+01:00 📅
Quelle: OJS 2023/S 249-792031 (2023-12-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschr. Fußverkehrschecks 2024 (EU)
Kurze Beschreibung:
2.1 Ausgeschriebene Leistung Gemeinsam mit dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg möchte die NVBW interessierten Kommunen des Landes die Teilnahme an einem professionell durchgeführten Fußverkehrs-Check ermöglichen. Für die umfassende Abwicklung dieser Maßnahme wird ein externer Dienstleister gesucht.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 700 000 EUR 💰
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung:
#1
Beschreibung der Beschaffung: siehe oben.
Zusätzliche Informationen:
2.3 Zeit / Ort Die Vertragslaufzeit für die Fußverkehrs-Checks 2024 beginnt der Auftragserteilung. Der Auftraggeber schreibt die Durchführung von Fußverkehrs-Checks für den Zeitraum von mindestens einem und maximal vier Jahren aus in Abhängigkeit von den Entscheidungen auf Landesebene. Falls sich der Auftraggeber dazu entschließt, das Format der Fußverkehrs-Checks weiterzuentwickeln, wird diese Leistung neu ausgeschrieben, und der Auftraggeber sieht von einer Verlängerung des Auftrags ab. Der Durchführungszeitraum für eine Runde Fußverkehrs-Checks startet üblicherweise im Januar eines Jahres und läuft bis etwa Ende Mai des Folgejahres. Davon abweichend starten die Fußverkehrs-Checks 2024 im 2. Quartal 2024 mit dem Bewerbungsaufruf. Die Begehungen sollen zwischen Frühsommer und Herbst absolviert werden. Die Begehungen für die Fußverkehrs-Checks 2024 sollen davon abweichend im Herbst und Winter 2024 absolviert werden.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ort der Leistungserbringung ist Baden-Württemberg. Gerichtsstand ist Stuttgart.
Postanschrift: NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Wilhelmsplatz 11
Postleitzahl: 70182
Stadt: Stuttgart
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: siehe Leistungsbeschreibung
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1. Qualität und Kreativität des Angebots
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60.0
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
3. Ausschreibungsbedingungen 3.1 Grundlagen Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 GWB durchgeführt. Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet. Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der NVBW, des Verkehrsministeriums sowie der anderen beteiligten Akteure (z.B. Kommunen, Vereine) Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die NVBW und das Verkehrsministerium alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Regelungen zum Datenschutz sind auf der Webseite der NVBW veröffentlicht.
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Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-31 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-31 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 9
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-01-31 13:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW.
Zusätzliche Informationen: Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: siehe Leistungsbeschreibung
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
5.1 Ausschlussgründe Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter gemäß Anlage erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern. Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben. Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind. Gemäß den Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist eine Zusammenarbeit mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen verboten. Daher ist die Erklärung gemäß Anlage zu unterzeichnend. 5.4 Bietergemeinschaften Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bieter-gemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig. 5.5 Subunternehmer Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Rahmenangebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben. Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbs-grundsätzen zu verfahren. Unternehmen, die sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
5.2 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
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5.3 Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit sind vom Bieter Referenzen über bisher erbrachte Leistungen vorzulegen. Die Referenzen sollen aufzeigen, dass der Bieter - eine profunde fachliche Expertise im Fußverkehr und in der Fußverkehrsförderung besitzt, - über langjährige Erfahrungen in der Arbeit mit Kommunen verfügt, - mit der Organisation und Durchführung partizipativer und dialogorientierter Veranstaltungsformate bestens vertraut ist, - speziell über Erfahrungen in der Durchführung von Begehungen mit Bürgerschaft, Politik und Verwaltung verfügt, - exzellente Kenntnis der bundesdeutschen und landesspezifischen Regelwerke im Bereich Fußverkehr und Stadtverkehr mitbringt sowie gute Kenntnis der Fußverkehrsförderung des Landes Baden-Württemberg besitzt und - in der Lage ist, den Auftrag im vorgegebenen Zeitrahmen vollumfänglich zu erfüllen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
2.4 Vergütung Die Vergütung erfolgt zu dem vereinbarten Entgelt nach Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung kann nur mit entsprechendem Leistungsnachweis erfolgen. Die Rechnung kann nach abgeschlossenen Arbeitspaketen sowie bei Jahresende erfolgen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist auszuweisen. Ergänzende Leistungen können nur nach expliziter vorheriger Beauftragung/Freigabe durch den Auftraggeber auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis abgerechnet werden.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
2.5 Vertragsbedingungen Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ: - die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen, - ggfls. nachgelagerte Bieterinformationen - die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters und - die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), - die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NVBW (Stand 2020). Es gelten ausschließlich unsere AGB vom Dezember 2020, die diesem Schreiben beiliegen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss. Im Zweifel gehen die Anforderungen aus der Ausschreibung den Ausführungen im Angebot vor, sofern nichts gesondert vereinbart wird.
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Nationale Registrierungsnummer:
08111000-U0005-40
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabe@nvbw.de 📧
Telefon: 0711239911107 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNBH502/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNBH502 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNBH502 🌏
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen ✅
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 9
Maximale Verlängerungen: 1
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNBH502
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Mittwoch, 31.01.2024, 12:00 Uhr in elektronischer Form bei der NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Vergabestelle auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit angegebener Nummer vorliegen. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen. Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. 3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal darauf hinzuweisen. Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Dienstag, 23.01.2024, 12.00 Uhr auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit angegebener Nummer eingereicht werden. Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
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Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer:
keine Angabe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76247
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219268730 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2023-12-25+01:00 📅
Quelle: OJS 2023/S 249-792031 (2023-12-25)
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