Beauftragung der Entwicklung, Fertigung und Verifikation der Funktionalität eines Technologiedemonstrators für das Vorhaben Fluid Dynamic Actuator (Vektor-FDA)
Dienstleistung - Beauftragung der Entwicklung, Fertigung und Verifikation der Funktionalität eines Technologiedemonstrators für das Vorhaben Vektor - Fluid-Dynamic Actuator (Vektor-FDA)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-19.
Auftragsbekanntmachung (2023-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beauftragung der Entwicklung, Fertigung und Verifikation der Funktionalität eines Technologiedemonstrators für das Vorhaben Fluid Dynamic Actuator (Vektor-FDA)
Kurze Beschreibung:
“Dienstleistung - Beauftragung der Entwicklung, Fertigung und Verifikation der Funktionalität eines
Technologiedemonstrators für das Vorhaben
Vektor -...”
Kurze Beschreibung
Dienstleistung - Beauftragung der Entwicklung, Fertigung und Verifikation der Funktionalität eines
Technologiedemonstrators für das Vorhaben
Vektor - Fluid-Dynamic Actuator (Vektor-FDA)
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Dienstleistung - Beauftragung der Entwicklung, Fertigung und Verifikation der Funktionalität eines
Technologiedemonstrators für das Vorhaben
Vektor -...”
Beschreibung der Beschaffung
Dienstleistung - Beauftragung der Entwicklung, Fertigung und Verifikation der Funktionalität eines
Technologiedemonstrators für das Vorhaben
Vektor - Fluid-Dynamic Actuator (Vektor-FDA)
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:startup#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Vordurchführbarkeitsstudie und technologische Demonstration📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Test und Bewertung📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“In den eigenen Räumlichkeiten der/des Auftragnehmers*in verortet.”
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-19 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-19 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): elektronische Öffnung
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 56
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eignung zur Berufsausübung: Die nachstehenden Besonderen Vertragsbedingungen sowie Eigenerklärungen sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eignung zur Berufsausübung: Die nachstehenden Besonderen Vertragsbedingungen sowie Eigenerklärungen sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu beachten und ggf. auszufüllen und einzureichen. Ausländische Bieter/ Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen" - liegt den Vergabeunterlagen bei. Zusätzlich kann auch die Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV-Bescheinigung) bzw. eine Bescheinigung anderer geeigneter Präqualifikationsstellen vorgelegt werden.). Der Bieter kann an Stelle der geforderten Eigenerklärung zur Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen.
2. Hinweise zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
3. Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt nach § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz gemäß Vordruck "Vertragsbedingungen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
4. Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Eigenerklärung nach § 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen und Vertragsbedingungen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
5. Besondere Vertragsbedingungen sowie Eigenerklärung zur Frauenförderverordnung nach § 13 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen und Vertragsbedingungen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
6. Besondere Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen nach § 14 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz gemäß Vordruck "Vertragsbedingungen" liegt den Vergabeunterlagen bei.
7. Besondere Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz gemäß Vordruck "Vertragsbedingungen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
8. Besondere Vertragsbedingungen über Umweltschutzanforderungen gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen und Vertragsbedingungen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
9. Eigenerklärung zu ggf. vorgesehenen Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
10. Eigenerklärung zur ggf. bestehenden Bietergemeinschaft gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer), besteht für öffentliche Auftraggeber gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vor Erteilung des Zuschlags eine Abfragepflicht beim Wettbewerbsregister. In § 6 WRegG ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen eine Abfrage erfolgen darf. Konzessionsgeber sowie Sektorenauftraggeber sind ab Erreichen der EU-Schwellenwerte zur Abfrage verpflichtet. Durch das beim Bundeskartellamt eingerichtete Wettbewerbsregister zum Schutz des Wettbewerbs werden Auftraggebern im Sinne von § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Informationen über Ausschlussgründe eines Bieters im Sinne der §§ 123 und 124 GWB zur Verfügung gestellt. Die hierfür erforderlichen Daten werden druch die Zentrale Beschaffung vom Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, nachgefordert.
Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Zentrale Beschaffung kurzfristig durch Vorlage entsprechender Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.1.2 und 1.3
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzureichende Unterlagen:
- Angebotsschreiben des Bieters
- Preisblatt (ZK)
- Vom Unternehmen einzureichende Erklärungen (EK)
- Qualitative...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzureichende Unterlagen:
- Angebotsschreiben des Bieters
- Preisblatt (ZK)
- Vom Unternehmen einzureichende Erklärungen (EK)
- Qualitative Ausstattung (ZK)
- Referenzen (ZK)
- Angebotskonzept (ZK )
- Umwelt (EK)
- Garantie (EK)
“Bekanntmachungs-ID: CXS0YEAY1FHHTW7V
In der Zeit vom 20.12.2023 bis einschließlich 05.01.2024 können auf Grund des Jahreswechsels keine Bieterfragen...”
Bekanntmachungs-ID: CXS0YEAY1FHHTW7V
In der Zeit vom 20.12.2023 bis einschließlich 05.01.2024 können auf Grund des Jahreswechsels keine Bieterfragen beantwortet werden.
Das Angebot einschließlich der Anlagen sowie jeglicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache abzufassen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 309013-8316📞
Fax: +49 309013-7613 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 309013-8316📞
Fax: +49 309013-7613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2023/S 246-775090 (2023-12-19)