Beschaffung ITSM-Tool
BAHN-BKK
Abschluss eines EVB-IT-Systemvertrages zum 15. April 2024 zur Beschaffung eines ITSM-Systems.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-05.
Wer?- • BAHN-BKK
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2023-12-05 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2023-12-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung ITSM-Tool
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Geschätzter Wert ohne MwSt: 373 000 EUR 💰
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Beliebiger Ort
Beschreibung
Interne Kennung:
Beschreibung der Beschaffung:
Zusätzliche Informationen:
Art des Vertrags: Lieferungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Help-Desk 📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 48 Monate
Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-15 📅
Dauer des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer ✅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Softwaremodell
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Checkliste Systemanforderungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Praxistest
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-18 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-18 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-01-18 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bahn-bkk
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Franklinstr. 54
Postleitzahl: 60486
Postort: Frankfurt am Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@bahn-bkk.de 📧
Telefon: +496977078176 📞
URL: https://www.bahn-bkk.de 🌏
Federführendes Mitglied ✅
Adresse des Käuferprofils: https://www.bahn-bkk.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E92124441 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E92124441 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.subreport.de/E92124441 🌏
Name: Vergabeplattform subreport
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Lieferungen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammern des Bundes
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 228 94499 0 📞
URL: https://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 235-740221 (2023-12-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung ITSM-Tool
Referenznummer:
BKK-2023-10-25-92133
Kurze Beschreibung:
Abschluss eines EVB-IT-Systemvertrages zum 15. April 2024 zur Beschaffung eines ITSM-Systems.
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme
📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 373 000 EUR 💰
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Beliebiger Ort
Beschreibung
Interne Kennung:
BKK-2023-10-25-92133
Beschreibung der Beschaffung:
Die BAHN-BKK möchte das vorhandene ITSM-System (helpLine 6.3 und helpLine 6.4) der Firma Serviceware durch ein neues ITSM-System ablösen. Neben
dem helpLine-System Version 6.3 der IT der BAHN-BKK wird parallel auch noch eine eigenständige Version helpLine Version 6.4 bei der Stabsstelle Controlling der BAHN-BKK im Haus genutzt. Beide Versionen sollen im Rahmen dieser Ausschreibung abgelöst und in die neue Software überführt werden. Dafür soll ein EVB-IT-Systemvertrag zum 15. April 2024 abgeschlossen werden. Die Dauer für die Herstellung der Betriebsbereitschaft ist mit ca. 80 Arbeitstagen ab Zuschlagserteilung festgelegt. Der daran anschließende Systemservice (Service/Wartung und Support/Weiterentwicklung) wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und hat eine Mindestvertragsdauer von 48 Monaten. Die Leistung unterteilt sich in folgende Komponenten:
• Überlassung von Standardsoftware (Verkauf oder Vermietung)
• Datenmigration
• Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft
• Durchführung von Schulungen
• Projektmanagement
• Durchführung von Systemserviceleistungen
• Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems
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Das Ausschreibungsverfahren wird ausschließlich und vollständig über das Vergabeportal subreport-Elvis abgebildet. Die Bekanntmachung, die Bereitstellung der Vergabeunterlagen, die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle, die Einreichung der Angebote sowie die Erteilung des Zuschlags bzw. die Unterrichtung der Bewerber und Bieter
erfolgen nur über das Portal. Ergänzende oder berichtigende Angaben zur Ausschreibung sowie wichtige Aufklärungen werden allen Bietern textlich über die Vergabeplattform mitgeteilt. Eine Registrierung von Bieterseite auf subreport-elvis ist Voraussetzung für den Erhalt der Angaben. Bei Fragen zur Plattform Subreport-ELVIS können Sie sich an Herrn Jedecke von Subreport wenden: Tel. +49 (0) 221-98 578-45 oder Mail: ralf.jedecke@subreport.de
Der angegebene Auftragswert ist ein reiner Schätzwert, der das maximale Auftragsvolumen darstellt.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Help-Desk 📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Der angegebene NUTS-3-Code stellt den Ort des Empfängers der Lieferleistungen dar (= BAHN-BKK).
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 48 Monate
Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-15 📅
Dauer des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer ✅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Mindestvertragslaufzeit für den Systemservice beträgt 24 Monate. Die Vertragsdauer ist auf unbestimmte Zeit ausgerichtet.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Softwaremodell
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Checkliste Systemanforderungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Praxistest
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-18 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-18 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-01-18 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Sofern die Angebotsunterlagen nicht vollständig eingereicht wurden, können unternehmensbezogene Unterlagen sowie leistungsbezogene Unterlagen entsprechend der Vorschriften (§ 56
VgV) nachgereicht werden.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
1. Unternehmenskenndaten
2. Fachliche Kompetenz bezüglich Einhaltung des Datenschutzes: zu 1: Der Bieter teilt mit Abgabe des von uns zur Verfügung gestellten Dokumentes "Unternehmensprofil" folgende Angaben mit:
- Name des Unternehmens
- Rechtsform
- Hauptsitz der Gesellschaft
- Gründung des Unternehmens - Anzahl der Mitarbeiter im Jahr 2021 / 2022
- Anzahl der Mitarbeiter im Kundenconsulting im Jahr 2021 / 2022
- Jahresumsatz im Jahr 2021 / 2022
- Auftragsbezogener Jahresumsatz im Jahr 2021 / 2022 - Aufgabenschwerpunkte - Anzahl Installationen / Einführungen des angebotenen Systems
- Seit wann ist das angebotene System auf dem Markt
Mindestanforderungen: a) Es müssen mindestens 5 Mitarbeiter im Kundenconsulting tätig sein. b) Es müssen mindestens 5 erfolgreiche Einführungen im Zeitraum 2021 – 2023 bei Unternehmen mit einer Mindestgröße von 250 Mitarbeitenden (Gesamtzahl) stattgefunden haben.
zu 2: Die Bieter weisen ihre Eignung hinsichtlich der fachlichen Kompetenz zur Einhaltung des Datenschutzes nach, indem die von uns zur Verfügung gestellte Vereinbarung zur Auftragsvereinbarung nach Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i.V.m. § 80 SGB inklusive des dazugehörigen Fragebogens und eigener Unterlagen zum Datenschutz, der
IT-Sicherheit und zum Löschkonzept mit dem Angebot abgegeben wird.
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1. Versicherungsschutz für Vermögensschäden: zu 1: Der nachzuweisende Versicherungsschutz muss für Vermögensschäden mindestens 1 Mio. € pro Jahr betragen. Alternativ dazu ist die Bereitschaftserklärung eines Versicherungsgebers vorzulegen, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Diese muss auch Verletzungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen mit umfassen und
sollte das mit Geltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung einhergehende Risiko des Auftragnehmers mit abdecken.
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
+ 15 weitere
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Bildung krimineller Vereinigungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption nachweisen. Erklärung des Nichtvorliegens des Sachverhaltes (§ 129, § 129a, § 129b Strafgesetzbuch oder
vergleichbare Vorschriften anderer Staaten) für den Bieter durch Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
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Bildung terroristischer Vereinigungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption nachweisen. Erklärung des Nichtvorliegens des Sachverhaltes (§ 129, § 129a, § 129b Strafgesetzbuch oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten) für den Bieter durch Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
Mehr anzeigen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption nachweisen. Erklärung des Nichtvorliegens des Sachverhaltes (§ 89c, § 261 Strafgesetzbuch oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten) für den Bieter durch Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
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Betrug oder Subventionsbetrug: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Page 3/10 Antikorruption nachweisen. Erklärung des Nichtvorliegens des Sachverhaltes (§ 263, § 264 Strafgesetzbuch
oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten) für den Bieter durch Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
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Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption nachweisen. Erklärung des Nichtvorliegens des Sachverhaltes (§ 299, § 108e, § 333, § 334, § 335a Strafgesetzbuch, Artikel 2 § 2 Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten) für den Bieter durch
Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
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Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption nachweisen. Erklärung des Nichtvorliegens des Sachverhaltes (§§
232, 232a Absatz 1-5, §§ 232b bis 233a Strafgesetzbuch oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten) für den Bieter durch Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
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Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von…
… Steuern oder Abgaben: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption nachweisen. Der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ist nicht nachgekommen. Dies ist durch eine rechtskräftige Gerichts- oder Verwaltungsentscheidung festgestellt worden. Erklärung des Nichtvorliegens des Sachverhaltes für den Bieter durch Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
… Sozialversicherungsbeiträgen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption nachweisen. Der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung ist nicht nachgekommen. Dies ist durch eine rechtskräftige Gerichts- oder Verwaltungsentscheidung festgestellt worden. Erklärung des Nichtvorliegens des Sachverhaltes für den Bieter durch Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption nachweisen. Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des Sachverhaltes. Nachweislicher Verstoß gegen geltende Verpflichtungen. Erklärung des Nichtvorliegens des Sachverhaltes für den Bieter durch Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
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Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption nachweisen. Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des Sachverhaltes. Nachweislicher Verstoß gegen geltende Verpflichtungen. Erklärung des Nichtvorliegens des Sachverhaltes für den Bieter durch Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
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Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption nachweisen. Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des Sachverhaltes. Nachweislicher Verstoß gegen geltende Verpflichtungen. Erklärung des Nichtvorliegens des Sachverhaltes für den Bieter durch Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
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Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption nachweisen. Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des Sachverhaltes. Erklärung des Nichtvorliegens des
Sachverhaltes für den Bieter durch Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption nachweisen. Möglicher Ausschluss bei Vorliegen oder vorgenommener Beantragung eines
Insolvenzverfahrens oder ein vergleichbares Verfahren des Sachverhaltes. Erklärung des Nichtvorliegens des Sachverhaltes für den Bieter durch Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
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Schwere Verfehlung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption nachweisen. Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des Sachverhaltes. (Vorliegen einer schweren
Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit) Erklärung des Nichtvorliegens des Sachverhaltes für den Bieter durch Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
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Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption nachweisen. Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des Sachverhaltes. (Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbes aufgrund Vereinbarungen des Unternehmens mit anderen Unternehmen) Erklärung des Nichtvorliegens des Sachverhaltes für den Bieter durch Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
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Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption nachweisen. Möglicher Ausschluss bei Vorliegen
des Sachverhaltes. Dazu gehört insbesondere:
- Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Verfahrens, der die Unparteilichkeit / Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Verfahrens beeinträchtigen könnte und der nicht wirksam beseitigt werden kann.
- Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen.
- Das Unternehmen versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erlangen, um Vorteile im Verfahren erlangen zu können oder übermittelt irreführende Informationen, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen.
Erklärung des Nichtvorliegens des Sachverhaltes für den Bieter durch Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
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Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption nachweisen. Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des Sachverhaltes. (Einbezug in die
Vorbereitung des Verfahrens) Erklärung des Nichtvorliegens des Sachverhaltes für den Bieter durch Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
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Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption nachweisen. Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des Sachverhaltes. Erklärung des
Nichtvorliegens des Sachverhaltes für den Bieter durch Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
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Rein nationale Ausschlussgründe: Ergänzend zu den rein vergaberechtlichen Ausschlussgründen gilt darüber hinaus die folgende Regelung: Mit Abgabe der Eigenerklärung Russlandsanktionen (Dokument wird gestellt) erklärt der Bieter das nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen aus Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bahn-bkk
Nationale Registrierungsnummer:
992-80265-34
Postanschrift: Franklinstr. 54
Postleitzahl: 60486
Postort: Frankfurt am Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@bahn-bkk.de 📧
Telefon: +496977078176 📞
URL: https://www.bahn-bkk.de 🌏
Federführendes Mitglied ✅
Adresse des Käuferprofils: https://www.bahn-bkk.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E92124441 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E92124441 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.subreport.de/E92124441 🌏
Name: Vergabeplattform subreport
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Lieferungen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer:
t:022894990
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammern des Bundes
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 228 94499 0 📞
URL: https://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 235-740221 (2023-12-05)
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