Am Standort der DB Regio AG in Limburg an der Lahn soll eine neue elektrische Zugvorheizanlage
(EZVA) errichtet werden. Aktuell besitzt der Standort keine EZVA. Aufgrund von Kapazitätsengpässen
an anderen Werkstandorten muss die DoSto-IH nach Limburg verlegt werden. Geplant ist die Verlegung für den Jahreswechsel 2023/24. Bis dahin soll die neue Anlage errichtet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-01-30.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrische Zugvorheizanlagen (EZVA) Limburg (Lahn)
23FEI64444
Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgungsanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Am Standort der DB Regio AG in Limburg an der Lahn soll eine neue elektrische Zugvorheizanlage
(EZVA) errichtet werden. Aktuell besitzt der Standort keine...”
Kurze Beschreibung
Am Standort der DB Regio AG in Limburg an der Lahn soll eine neue elektrische Zugvorheizanlage
(EZVA) errichtet werden. Aktuell besitzt der Standort keine EZVA. Aufgrund von Kapazitätsengpässen
an anderen Werkstandorten muss die DoSto-IH nach Limburg verlegt werden. Geplant ist die Verlegung für den Jahreswechsel 2023/24. Bis dahin soll die neue Anlage errichtet werden.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgungsanlagen📦
Ort der Leistung: Limburg-Weilburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Am Standort der DB Regio AG in Limburg an der Lahn soll eine neue elektrische Zugvorheizanlage
(EZVA) errichtet werden. Aktuell besitzt der Standort keine...”
Beschreibung der Beschaffung
Am Standort der DB Regio AG in Limburg an der Lahn soll eine neue elektrische Zugvorheizanlage
(EZVA) errichtet werden. Aktuell besitzt der Standort keine EZVA. Aufgrund von Kapazitätsengpässen
an anderen Werkstandorten muss die DoSto-IH nach Limburg verlegt werden. Geplant ist die Verlegung für den Jahreswechsel 2023/24. Bis dahin soll die neue Anlage errichtet werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-04-10 📅
Datum des Endes: 2023-12-21 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Bedingungen und Kriterien siehe in Unterlagen "Bietereigenerklärung_208.1220V04" und "Formblatt Teilnahmeantrag 23FEI64444". Diese Unterlagen sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Bedingungen und Kriterien siehe in Unterlagen "Bietereigenerklärung_208.1220V04" und "Formblatt Teilnahmeantrag 23FEI64444". Diese Unterlagen sind auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Bedingungen und Kriterien siehe in Unterlagen "Bietereigenerklärung_208.1220V04" und "Formblatt Teilnahmeantrag 23FEI64444". Diese Unterlagen sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bedingungen und Kriterien siehe in Unterlagen "Bietereigenerklärung_208.1220V04" und "Formblatt Teilnahmeantrag 23FEI64444". Diese Unterlagen sind auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Bedingungen und Kriterien siehe in Unterlagen "Bietereigenerklärung_208.1220V04" und "Formblatt Teilnahmeantrag 23FEI64444". Diese Unterlagen sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bedingungen und Kriterien siehe in Unterlagen "Bietereigenerklärung_208.1220V04" und "Formblatt Teilnahmeantrag 23FEI64444". Diese Unterlagen sind auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-02-16
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-03-31 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art....”
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2023/S 025-070910 (2023-01-30)