Elektrische Zugvorheizanlagen (EZVA) Limburg (Lahn)

DB Regio AG (Bukr 12)

Am Standort der DB Regio AG in Limburg an der Lahn soll eine neue elektrische Zugvorheizanlage
(EZVA) errichtet werden. Aktuell besitzt der Standort keine EZVA. Aufgrund von Kapazitätsengpässen
an anderen Werkstandorten muss die DoSto-IH nach Limburg verlegt werden. Geplant ist die Verlegung für den Jahreswechsel 2023/24. Bis dahin soll die neue Anlage errichtet werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-01-30.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-01-30 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-01-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stromversorgungsanlagen
Referenznummer: 23FEI64444
Kurze Beschreibung:
Am Standort der DB Regio AG in Limburg an der Lahn soll eine neue elektrische Zugvorheizanlage (EZVA) errichtet werden. Aktuell besitzt der Standort keine EZVA. Aufgrund von Kapazitätsengpässen an anderen Werkstandorten muss die DoSto-IH nach Limburg verlegt werden. Geplant ist die Verlegung für den Jahreswechsel 2023/24. Bis dahin soll die neue Anlage errichtet werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stromversorgungsanlagen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stromversorgungsanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Limburg-Weilburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Regio AG (Bukr 12)
Postanschrift: Europa-Allee 70 - 76
Postleitzahl: 60486
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: senol.bozkurt@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 6926523166 📞
Fax: +49 6926549787 📠
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/04f37530-42ed-4585-ac4e-89cee8e8a55f 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/04f37530-42ed-4585-ac4e-89cee8e8a55f 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-01-30 📅
Einreichungsfrist: 2023-02-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-02-03 📅
Datum des Beginns: 2023-04-10 📅
Datum des Endes: 2023-12-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 025-070910
ABl. S-Ausgabe: 25
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Am Standort der DB Regio AG in Limburg an der Lahn soll eine neue elektrische Zugvorheizanlage
(EZVA) errichtet werden. Aktuell besitzt der Standort keine EZVA. Aufgrund von Kapazitätsengpässen
an anderen Werkstandorten muss die DoSto-IH nach Limburg verlegt werden. Geplant ist die Verlegung für den Jahreswechsel 2023/24. Bis dahin soll die neue Anlage errichtet werden.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bedingungen und Kriterien siehe in Unterlagen "Bietereigenerklärung_208.1220V04" und "Formblatt Teilnahmeantrag 23FEI64444". Diese Unterlagen sind auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bedingungen und Kriterien siehe in Unterlagen "Bietereigenerklärung_208.1220V04" und "Formblatt Teilnahmeantrag 23FEI64444". Diese Unterlagen sind auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bedingungen und Kriterien siehe in Unterlagen "Bietereigenerklärung_208.1220V04" und "Formblatt Teilnahmeantrag 23FEI64444". Diese Unterlagen sind auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-03-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bozkurt, Senol
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/04f37530-42ed-4585-ac4e-89cee8e8a55f 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEI-W - Beschaffung Infrastruktur Region West
Postanschrift: Pfarrer-Perabo-Platz 2
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland 🇩🇪
Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2023/S 025-070910 (2023-01-30)