Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers festgelegt:
a) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand, Referenzen
[Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung
Es sind pro Los mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letz-ten drei Jahren (gerechnet ab der Teilnahmefrist) erfolgreich abgeschlossen wurden, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt dem Angebot einzureichen.
Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
• wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Entwurf Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung – Employer Branding - Marketing & Media) im Wesentlichen entspricht.
• Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber (das heißt u.a. auch vergleichbare Anzahl von Abrechnungsfällen) beschreiben.
Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen,
• wenn es nach dem 20.02.2020 begonnen wurde und seit mindestens 6 Monaten läuft
• wenn bereits Leistungen in folgendem Umfang erbracht wurden: Employer Branding und insbesondere im Bereich Marketing & Media.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Der Bieter muss zwingend mindestens 3 Referenzen einreichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen.
Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin:
Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen.
Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vor-druck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde.
Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.
Die ANLAGE Referenzbeschreibung ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach) einzureichen.
Sollten die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestwert erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
b) Personalkennzahlen:
[Angaben zu Personalkennzahlen (eVergabe Kriterium 2.1.2.2.2.2)]
Im eVergabe-Kriterium Personalkennzahlen sind die erforderlichen Angaben zu den Beschäftigtenzahlen zu machen. Der Bewerber muss in allen drei angegebenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 10 fest angestellte Vollzeitkräfte nachwei-sen, wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden. Dies gilt bei Abgabe eines Angebotes für Los 1 oder Los 2.
Sollte ein Bieter ein Angebot für beide Lose abgeben muss er, wenn er den Zu-schlag
auf beide Lose erhalten will, mindestens 20 fest angestellte Vollzeitkräfte in allen
drei angegebenen Geschäftsjahren nachweisen.
Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positi-ve Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Personalkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert.
c) Darstellung qualifiziertes Personal:
[Angaben zum qualifiziertem Personal (eVergabe Kriterium 2.1.2.2.2.3)]
Der Gegenstand der Vergabe erfordert es, dass der öffentliche Auftraggeber einen Überblick über das für die Leistung erforderliche Personal des Auftragnehmers bekommt. Dies gilt insbesondere für diejenigen Kräfte und Stellen, die für die wesentlichen Punkte der Leistungserbringung zuständig sein werden. Diese müssen in ausreichendem Maße vorhanden sein.
Dies gilt für Los 1 und für Los 2:
Zusätzlich erfordert es der Auftragsgegenstand, dass die Skills des eingesetzten Personals angezeigt werden, die konkret für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, wie: Projektmanager, Mediaplaner & Schaltung, Art Director, Grafiker, Texter / Copywriter, Programmierer / Entwickler, UX-Designer, Social Media Manager.
Die obigen Skills müssen anhand eines Steckbriefes bzw. Lebenslaufes dargelegt werden, des Weiteren müssen insbesondere für die Kreativleistungen Portfoliobei-spiele eingereicht werden.
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingesetzten qualifizierten Personen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers berücksichtigt.