Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 1. Pro Jahr muss der Bieter mindestens 10 Mitarbeiter vorweisen, die im ausgeschriebenen Leistungsumfeld tätig sind (= Mindestanforderung).
Zu 2.
Hierbei sind neben den drei Servicekräften eine Service- und eine Teamleitung zu benennen, die die unten aufgeführten Mindestanforderungen erfüllen (= Mindestan-
forderung).
Das Profil der Mitarbeitenden soll jeweils folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Position im Unternehmen
- Ausbildung / Studium (nur zu Serviceleitung relevant)
- Dauer Berufserfahrung im ausgeschriebenen Umfeld in Jahre
- Persönliche Referenzen der letzten drei Jahre gemäß den folgenden Festsetzungen; die Nachweise sollen folgende Angaben enthalten: Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines An-
sprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer; falls nicht möglich, Art und Größe (Anzahl Mitarbeiter) der Organisation; Projektinhalte / -schwerpunkte mit Angabe des Umfangs der Leistungen (aussagekräftige Beschreibung der Tätigkeit des/r Beteiligten im Projekt, aus der die Erfahrung bezogen auf die Anforderungen im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen erkennbar ist); Einheitliche Dienstkleidung (Ja / Nein); Service bei Konferenzbetrieb (falls ja, Angabe Teilnehmer); Leistungszeitraum.
Die drei Servicekräfte müssen über folgende Qualifikationen/Referenzen verfügen (= Mindestanforderung):
(1) Alle der drei mit dem Teilnahmeantrag anzugebenden und während des Auftrags einzusetzenden Servicekräfte müssen jeweils eine Berufserfahrung im ausgeschriebenen Umfeld von jeweils mindestens drei Jahren vorweisen.
(2) Jede der drei Servicekräfte muss mindestens eine persönliche Referenz mit folgenden Leistungsbestandteilen vorlegen: einheitliche Dienstkleidung; Begleitung eines Konferenzbetriebs mit mindestens 200 Teilnehmern. Vergleichbarkeit: Zur Referenz müssen Projektinhalte / -schwerpunkte zusammen mit dem Umfang der Leistungen in Form einer aussagekräftigen Beschreibung der Tätigkeit des/r Beteiligten im Projekt angegeben werden, aus der die Erfahrung bezogen auf die Anforderungen im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen erkennbar ist.
Die Serviceleitung muss über folgende Qualifikationen/Referenzen verfügen (= Mindestanforderung):
(1) Nachweis einer Ausbildung zum Hotel- oder Restaurantfachfrau/-mann, Fachfrau/-mann für Systemgastronomie oder vergleichbare Ausbildung (die Vergleichbarkeit der Ausbildung ist vom Bewerber nachvollziehbar darzulegen).
(2) Mindestens drei Jahre Berufserfahrung in einem Restaurant oder Konferenzbetrieb.
(3) Mindestens eine persönliche Referenz zum Nachweis eines Projekts bei dem der Mitarbeiter als Serviceleitung eingesetzt war und Leistungsbestandteil eine einheitliche Dienstkleidung der Servicekräfte, sowie die Serviceleitung für einen Konferenzbetrieb mit mindestens 200 Teilnehmern war. Vergleichbarkeit: Zur Referenz müssen Projektinhalte / -schwerpunkte zusammen mit dem Umfang der Leistungen in Form einer aussagekräftigen Beschreibung der Tätigkeit des/r Beteiligten im Projekt angegeben werden, aus der die Erfahrung bezogen auf die Anforderungen im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen erkennbar ist.
Die Teamleitung muss über folgende Qualifikationen/Referenzen verfügen (= Mindestanforderung):
(1) Mindestens vier Jahre Berufserfahrung in einem Restaurant oder Konferenzbetrieb.
(2) Mindestens eine persönliche Referenz zum Nachweis eines Projekts bei dem der Mitarbeiter als Teamleitung eingesetzt war und Leistungsbestandteil eine einheitliche Dienstkleidung der Servicekräfte, sowie die Teamleitung für eine Veranstaltung mit mindestens 100 Teilnehmern war. Vergleichbarkeit: Zur Referenz müssen Projektinhalte / -schwerpunkte zusammen mit dem Umfang der Leistungen in Form einer aussagekräftigen Beschreibung der Tätigkeit des/r Beteiligten im Projekt angegeben werden, aus der die Erfahrung bezogen auf die Anforderungen im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen erkennbar ist.
Zu 3.
Mindestens eine Referenz muss die folgenden Mindestanforderungen sämtlich erfüllen:
(1) Der Bieter hat durch das Einreichen von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungen im o.g. Umfang aus dem Bereich externes Servicepersonal für Veranstaltungsbetreuung seine Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Leistungsbestandteil der Referenz muss
- eine einheitliche Dienstkleidung der eingesetzten Servicekräfte,
- Auftraggeber mit mindestens 10 Veranstaltungsräumen,
- ein bereitgestellter Personalpool von mindestens 10 Servicekräfte,
- und der Service zu einem Konferenzbetrieb mit mindestens 200 Teilnehmern gewesen sein,
- sowie eine Reaktionszeit von maximal 2 Stunden, um zumindest einen Servicemitarbeiter innerhalb der üblichen Servicezeiten zur Verfügung zu stellen.
(2) Die Darstellungen zum Projektauftrag müssen nachvollziehbar und aussagekräftig sein, damit eine Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung festgestellt werden kann.
(3) Die Referenz muss mindestens einen Leistungszeitraum von einem Jahr vorweisen. Sofern die Leistungserbringung noch fortläuft, muss diese mindestens ein Jahr erbracht worden sein. Sofern die Leistungen bereits abgeschlossen sind, dürfen diese nicht länger als drei Jahre zurückliegen (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist).
Hinweis: Der Bewerber muss mit dem Nachweis mindestens eines Referenzprojekts aus den letzten drei Jahren die o.g. Mindestanforderungen sämtlich erfüllen. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss. Darüber hinaus dürfen zusätzlich bis zu drei Referenzprojekte des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden, die im Rahmen der Bewerberreduzierung (siehe unten cc) berücksichtigt werden (= zusätzliche Referenzprojekte). Diese zusätzlichen Referenzprojekte müssen nicht alle o.g. Mindestanforderungen sämtlich je Referenz erfüllen (Beispiel: Der Bewerber legt ein zusätzliches Referenzprojekt vor, dass beispielsweise nur eine einheitliche Dienstkleidung von den geforderten
Leistungsbestandteilen abdeckt. Der Bewerber erhält dennoch Punkte gemäß der Bewertungssystematik (siehe unten cc) für diesen nachgewiesenen Leistungsbestandteil).