Das Ziel des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu vergebenden Forschungsvorhabens besteht darin, umfassende Informationen über den aktuellen Stand von Verbreitung und Umfang der betrieblichen Altersversorgung (BAV) und die in Anspruch genommene steuerliche Förderung bereitzustellen. Sie werden insbesondere für den Alterssicherungsbericht 2024 benötigt. Zu diesem Zweck soll das Forschungsvorhaben die Erfassung von Informationen zur betrieblichen Altersversorgung fortführen, welche bereits bis einschließlich 2021 erhoben worden sind. Im Rahmen von aufeinander abgestimmten Teilerhebungen sind für die Jahre 2022 und 2023 die entsprechenden Daten zum einen durch eine repräsentative Befragung von Arbeitgebern und zum anderen durch Erhebungen bei den Trägern der betrieblichen Altersversorgung zu gewinnen und auszuwerten. Hierbei sollen die Konzepte und Ergebnisse der Vorgängeruntersuchungen BAV 2004, BAV 2007, BAV 2011, BAV 2013, BAV 2015, BAV 2017, BAV 2019 sowie BAV 2021 als Grundlage dienen. Diese Studien sind unter www.bmas.de mit den Codes F345, F384, FB429, FB449-1, FB475, FB523, FB567 bzw. FB618 abrufbar. Durch die Arbeitgeberbefragung ist jeweils für die vorgegebenen Stichjahre, wie in den o.a. Erhebungen BAV 2004, BAV 2007, BAV 2011, BAV 2015 und BAV 2019, die Anzahl und der Anteil der Arbeitnehmer mit betrieblichen Versorgungszusagen zu ermitteln, grundsätzlich differenziert nach Branchen und Betriebsgrößen, Durchführungswegen, Art der Finanzierung, Frauen und Männern sowie alten und neuen Ländern. Hierbei soll sich die Abgrenzung der Grundgesamtheit der einzubeziehenden Betriebsstätten an der BAV 2019 orientieren. Die Ergebnisse der Erhebung sollen insbesondere auch Aussagen zur BAV-Verbreitung in kleineren und mittleren Unternehmen ermöglichen, speziell ob die arbeits- und förderrechtlichen Instrumente des Betriebsrentenstärkungsgesetzes im Personenkreis von Geringverdienern und von Beschäftigten in kleinen Unternehmen zu einer höheren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung beitragen. Von besonderem Interesse sind auch die Anzahl und der Anteil von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Entgeltumwandlung. Durch die Trägerbefragung ist für die vorgegebenen Stichjahre die Anzahl der aktiven Anwartschaften, die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Anwartschaften und die Beitragshöhe zu ermitteln. Bei den einzelnen Trägern der Durchführungswege Pensionskassen, Pensionsfonds, Zusatzversorgungsträger im öffentlichen Dienst, Anbieter von Direktversicherungen ist eine Befragung durchzuführen. Hinsichtlich der Fallzahlen ist für alle Durchführungswege nach Inanspruchnahme der Entgeltumwandlung sowie nach Art der staatlichen Förderung zu differenzieren. Für Direktzusagen sowie Unterstützungskassen haben die Erhebungen auf Basis der Daten des Pensionssicherungsvereins zu erfolgen. Es sind wissenschaftliche Berichte zu erstellen (Endbericht, Methodenbericht), wobei sich Gliederung und Umfang grundsätzlich an den Berichten zur BAV 2019 und BAV 2021 orientieren sollen. Zusätzlich ist ein ausführlicher Tabellenband zu den Ergebnissen der Arbeitgeberbefragung zu erstellen. Außerdem sind anonymisierte Einzeldatensätze und eine Datensatzdokumentation zu liefern. Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-03-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung
Referenznummer: ZVS-04812-1/78
Kurze Beschreibung:
Das Ziel des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu vergebenden Forschungsvorhabens besteht darin, umfassende Informationen über den aktuellen Stand von Verbreitung und Umfang der betrieblichen Altersversorgung (BAV) und die in Anspruch genommene steuerliche Förderung bereitzustellen. Sie werden insbesondere für den Alterssicherungsbericht 2024 benötigt. Zu diesem Zweck soll das Forschungsvorhaben die Erfassung von Informationen zur betrieblichen Altersversorgung fortführen, welche bereits bis einschließlich 2021 erhoben worden sind. Im Rahmen von aufeinander abgestimmten Teilerhebungen sind für die Jahre 2022 und 2023 die entsprechenden Daten zum einen durch eine repräsentative Befragung von Arbeitgebern und zum anderen durch Erhebungen bei den Trägern der betrieblichen Altersversorgung zu gewinnen und auszuwerten. Hierbei sollen die Konzepte und Ergebnisse der Vorgängeruntersuchungen BAV 2004, BAV 2007, BAV 2011, BAV 2013, BAV 2015, BAV 2017, BAV 2019 sowie BAV 2021 als Grundlage dienen. Diese Studien sind unter www.bmas.de mit den Codes F345, F384, FB429, FB449-1, FB475, FB523, FB567 bzw. FB618 abrufbar.
Durch die Arbeitgeberbefragung ist jeweils für die vorgegebenen Stichjahre, wie in den o.a. Erhebungen BAV 2004, BAV 2007, BAV 2011, BAV 2015 und BAV 2019, die Anzahl und der Anteil der Arbeitnehmer mit betrieblichen Versorgungszusagen zu ermitteln, grundsätzlich differenziert nach Branchen und Betriebsgrößen, Durchführungswegen, Art der Finanzierung, Frauen und Männern sowie alten und neuen Ländern. Hierbei soll sich die Abgrenzung der Grundgesamtheit der einzubeziehenden Betriebsstätten an der BAV 2019 orientieren. Die Ergebnisse der Erhebung sollen insbesondere auch Aussagen zur BAV-Verbreitung in kleineren und mittleren Unternehmen ermöglichen, speziell ob die arbeits- und förderrechtlichen Instrumente des Betriebsrentenstärkungsgesetzes im Personenkreis von Geringverdienern und von Beschäftigten in kleinen Unternehmen zu einer höheren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung beitragen. Von besonderem Interesse sind auch die Anzahl und der Anteil von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Entgeltumwandlung.
Durch die Trägerbefragung ist für die vorgegebenen Stichjahre die Anzahl der aktiven Anwartschaften, die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Anwartschaften und die Beitragshöhe zu ermitteln. Bei den einzelnen Trägern der Durchführungswege Pensionskassen, Pensionsfonds, Zusatzversorgungsträger im öffentlichen Dienst, Anbieter von Direktversicherungen ist eine Befragung durchzuführen. Hinsichtlich der Fallzahlen ist für alle Durchführungswege nach Inanspruchnahme der Entgeltumwandlung sowie nach Art der staatlichen Förderung zu differenzieren. Für Direktzusagen sowie Unterstützungskassen haben die Erhebungen auf Basis der Daten des Pensionssicherungsvereins zu erfolgen.
Es sind wissenschaftliche Berichte zu erstellen (Endbericht, Methodenbericht), wobei sich Gliederung und Umfang grundsätzlich an den Berichten zur BAV 2019 und BAV 2021 orientieren sollen. Zusätzlich ist ein ausführlicher Tabellenband zu den Ergebnissen der Arbeitgeberbefragung zu erstellen. Außerdem sind anonymisierte Einzeldatensätze und eine Datensatzdokumentation zu liefern.
Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
Das Ziel des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu vergebenden Forschungsvorhabens besteht darin, umfassende Informationen über den aktuellen Stand von Verbreitung und Umfang der betrieblichen Altersversorgung (BAV) und die in Anspruch genommene steuerliche Förderung bereitzustellen. Sie werden insbesondere für den Alterssicherungsbericht 2024 benötigt. Zu diesem Zweck soll das Forschungsvorhaben die Erfassung von Informationen zur betrieblichen Altersversorgung fortführen, welche bereits bis einschließlich 2021 erhoben worden sind. Im Rahmen von aufeinander abgestimmten Teilerhebungen sind für die Jahre 2022 und 2023 die entsprechenden Daten zum einen durch eine repräsentative Befragung von Arbeitgebern und zum anderen durch Erhebungen bei den Trägern der betrieblichen Altersversorgung zu gewinnen und auszuwerten. Hierbei sollen die Konzepte und Ergebnisse der Vorgängeruntersuchungen BAV 2004, BAV 2007, BAV 2011, BAV 2013, BAV 2015, BAV 2017, BAV 2019 sowie BAV 2021 als Grundlage dienen. Diese Studien sind unter www.bmas.de mit den Codes F345, F384, FB429, FB449-1, FB475, FB523, FB567 bzw. FB618 abrufbar.
Durch die Arbeitgeberbefragung ist jeweils für die vorgegebenen Stichjahre, wie in den o.a. Erhebungen BAV 2004, BAV 2007, BAV 2011, BAV 2015 und BAV 2019, die Anzahl und der Anteil der Arbeitnehmer mit betrieblichen Versorgungszusagen zu ermitteln, grundsätzlich differenziert nach Branchen und Betriebsgrößen, Durchführungswegen, Art der Finanzierung, Frauen und Männern sowie alten und neuen Ländern. Hierbei soll sich die Abgrenzung der Grundgesamtheit der einzubeziehenden Betriebsstätten an der BAV 2019 orientieren. Die Ergebnisse der Erhebung sollen insbesondere auch Aussagen zur BAV-Verbreitung in kleineren und mittleren Unternehmen ermöglichen, speziell ob die arbeits- und förderrechtlichen Instrumente des Betriebsrentenstärkungsgesetzes im Personenkreis von Geringverdienern und von Beschäftigten in kleinen Unternehmen zu einer höheren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung beitragen. Von besonderem Interesse sind auch die Anzahl und der Anteil von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Entgeltumwandlung.
Durch die Trägerbefragung ist für die vorgegebenen Stichjahre die Anzahl der aktiven Anwartschaften, die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Anwartschaften und die Beitragshöhe zu ermitteln. Bei den einzelnen Trägern der Durchführungswege Pensionskassen, Pensionsfonds, Zusatzversorgungsträger im öffentlichen Dienst, Anbieter von Direktversicherungen ist eine Befragung durchzuführen. Hinsichtlich der Fallzahlen ist für alle Durchführungswege nach Inanspruchnahme der Entgeltumwandlung sowie nach Art der staatlichen Förderung zu differenzieren. Für Direktzusagen sowie Unterstützungskassen haben die Erhebungen auf Basis der Daten des Pensionssicherungsvereins zu erfolgen.
Es sind wissenschaftliche Berichte zu erstellen (Endbericht, Methodenbericht), wobei sich Gliederung und Umfang grundsätzlich an den Berichten zur BAV 2019 und BAV 2021 orientieren sollen. Zusätzlich ist ein ausführlicher Tabellenband zu den Ergebnissen der Arbeitgeberbefragung zu erstellen. Außerdem sind anonymisierte Einzeldatensätze und eine Datensatzdokumentation zu liefern.
Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die beigefügten Teilnahmeunterlagen. Die Erteilung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen.
Bitte verwenden Sie bei allen Dokumenten kurze Dateinamen
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die beigefügten Teilnahmeunterlagen. Die Erteilung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen.
Bitte verwenden Sie bei allen Dokumenten kurze Dateinamen
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Ziel des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu vergebenden Forschungsvorhabens besteht darin, umfassende Informationen über den aktuellen Stand von Verbreitung und Umfang der betrieblichen Altersversorgung (BAV) und die in Anspruch genommene steuerliche Förderung bereitzustellen. Sie werden insbesondere für den Alterssicherungsbericht 2024 benötigt. Zu diesem Zweck soll das Forschungsvorhaben die Erfassung von Informationen zur betrieblichen Altersversorgung fortführen, welche bereits bis einschließlich 2021 erhoben worden sind. Im Rahmen von aufeinander abgestimmten Teilerhebungen sind für die Jahre 2022 und 2023 die entsprechenden Daten zum einen durch eine repräsentative Befragung von Arbeitgebern und zum anderen durch Erhebungen bei den Trägern der betrieblichen Altersversorgung zu gewinnen und auszuwerten. Hierbei sollen die Konzepte und Ergebnisse der Vorgängeruntersuchungen BAV 2004, BAV 2007, BAV 2011, BAV 2013, BAV 2015, BAV 2017, BAV 2019 sowie BAV 2021 als Grundlage dienen. Diese Studien sind unter www.bmas.de mit den Codes F345, F384, FB429, FB449-1, FB475, FB523, FB567 bzw. FB618 abrufbar.
Das Ziel des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu vergebenden Forschungsvorhabens besteht darin, umfassende Informationen über den aktuellen Stand von Verbreitung und Umfang der betrieblichen Altersversorgung (BAV) und die in Anspruch genommene steuerliche Förderung bereitzustellen. Sie werden insbesondere für den Alterssicherungsbericht 2024 benötigt. Zu diesem Zweck soll das Forschungsvorhaben die Erfassung von Informationen zur betrieblichen Altersversorgung fortführen, welche bereits bis einschließlich 2021 erhoben worden sind. Im Rahmen von aufeinander abgestimmten Teilerhebungen sind für die Jahre 2022 und 2023 die entsprechenden Daten zum einen durch eine repräsentative Befragung von Arbeitgebern und zum anderen durch Erhebungen bei den Trägern der betrieblichen Altersversorgung zu gewinnen und auszuwerten. Hierbei sollen die Konzepte und Ergebnisse der Vorgängeruntersuchungen BAV 2004, BAV 2007, BAV 2011, BAV 2013, BAV 2015, BAV 2017, BAV 2019 sowie BAV 2021 als Grundlage dienen. Diese Studien sind unter www.bmas.de mit den Codes F345, F384, FB429, FB449-1, FB475, FB523, FB567 bzw. FB618 abrufbar.
Durch die Arbeitgeberbefragung ist jeweils für die vorgegebenen Stichjahre, wie in den o.a. Erhebungen BAV 2004, BAV 2007, BAV 2011, BAV 2015 und BAV 2019, die Anzahl und der Anteil der Arbeitnehmer mit betrieblichen Versorgungszusagen zu ermitteln, grundsätzlich differenziert nach Branchen und Betriebsgrößen, Durchführungswegen, Art der Finanzierung, Frauen und Männern sowie alten und neuen Ländern. Hierbei soll sich die Abgrenzung der Grundgesamtheit der einzubeziehenden Betriebsstätten an der BAV 2019 orientieren. Die Ergebnisse der Erhebung sollen insbesondere auch Aussagen zur BAV-Verbreitung in kleineren und mittleren Unternehmen ermöglichen, speziell ob die arbeits- und förderrechtlichen Instrumente des Betriebsrentenstärkungsgesetzes im Personenkreis von Geringverdienern und von Beschäftigten in kleinen Unternehmen zu einer höheren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung beitragen. Von besonderem Interesse sind auch die Anzahl und der Anteil von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Entgeltumwandlung.
Durch die Arbeitgeberbefragung ist jeweils für die vorgegebenen Stichjahre, wie in den o.a. Erhebungen BAV 2004, BAV 2007, BAV 2011, BAV 2015 und BAV 2019, die Anzahl und der Anteil der Arbeitnehmer mit betrieblichen Versorgungszusagen zu ermitteln, grundsätzlich differenziert nach Branchen und Betriebsgrößen, Durchführungswegen, Art der Finanzierung, Frauen und Männern sowie alten und neuen Ländern. Hierbei soll sich die Abgrenzung der Grundgesamtheit der einzubeziehenden Betriebsstätten an der BAV 2019 orientieren. Die Ergebnisse der Erhebung sollen insbesondere auch Aussagen zur BAV-Verbreitung in kleineren und mittleren Unternehmen ermöglichen, speziell ob die arbeits- und förderrechtlichen Instrumente des Betriebsrentenstärkungsgesetzes im Personenkreis von Geringverdienern und von Beschäftigten in kleinen Unternehmen zu einer höheren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung beitragen. Von besonderem Interesse sind auch die Anzahl und der Anteil von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Entgeltumwandlung.
Durch die Trägerbefragung ist für die vorgegebenen Stichjahre die Anzahl der aktiven Anwartschaften, die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Anwartschaften und die Beitragshöhe zu ermitteln. Bei den einzelnen Trägern der Durchführungswege Pensionskassen, Pensionsfonds, Zusatzversorgungsträger im öffentlichen Dienst, Anbieter von Direktversicherungen ist eine Befragung durchzuführen. Hinsichtlich der Fallzahlen ist für alle Durchführungswege nach Inanspruchnahme der Entgeltumwandlung sowie nach Art der staatlichen Förderung zu differenzieren. Für Direktzusagen sowie Unterstützungskassen haben die Erhebungen auf Basis der Daten des Pensionssicherungsvereins zu erfolgen.
Durch die Trägerbefragung ist für die vorgegebenen Stichjahre die Anzahl der aktiven Anwartschaften, die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Anwartschaften und die Beitragshöhe zu ermitteln. Bei den einzelnen Trägern der Durchführungswege Pensionskassen, Pensionsfonds, Zusatzversorgungsträger im öffentlichen Dienst, Anbieter von Direktversicherungen ist eine Befragung durchzuführen. Hinsichtlich der Fallzahlen ist für alle Durchführungswege nach Inanspruchnahme der Entgeltumwandlung sowie nach Art der staatlichen Förderung zu differenzieren. Für Direktzusagen sowie Unterstützungskassen haben die Erhebungen auf Basis der Daten des Pensionssicherungsvereins zu erfolgen.
Es sind wissenschaftliche Berichte zu erstellen (Endbericht, Methodenbericht), wobei sich Gliederung und Umfang grundsätzlich an den Berichten zur BAV 2019 und BAV 2021 orientieren sollen. Zusätzlich ist ein ausführlicher Tabellenband zu den Ergebnissen der Arbeitgeberbefragung zu erstellen. Außerdem sind anonymisierte Einzeldatensätze und eine Datensatzdokumentation zu liefern.
Es sind wissenschaftliche Berichte zu erstellen (Endbericht, Methodenbericht), wobei sich Gliederung und Umfang grundsätzlich an den Berichten zur BAV 2019 und BAV 2021 orientieren sollen. Zusätzlich ist ein ausführlicher Tabellenband zu den Ergebnissen der Arbeitgeberbefragung zu erstellen. Außerdem sind anonymisierte Einzeldatensätze und eine Datensatzdokumentation zu liefern.
Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen P1 02
Dauer: 16 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=503523&criteriaId=29677
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (als separates Dokument von max. 3 DIN A 4 Seiten) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen Leistung vorzulegen. Anhand der eingereichten Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbungen diejenigen ausgesucht, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und Problemorientierung der Projektskizze sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser Skizze eine Nachfrist analog zu § 56 VgV nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Skizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Vergabeverfahren.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (als separates Dokument von max. 3 DIN A 4 Seiten) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen Leistung vorzulegen. Anhand der eingereichten Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbungen diejenigen ausgesucht, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und Problemorientierung der Projektskizze sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser Skizze eine Nachfrist analog zu § 56 VgV nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Skizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Vergabeverfahren.
Bitte verwenden Sie bei allen Dokumenten kurze Dateinamen
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-06-29 📅
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die beigefügten Teilnahmeunterlagen. Die Erteilung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen.
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die beigefügten Teilnahmeunterlagen. Die Erteilung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen.
Bitte verwenden Sie bei allen Dokumenten kurze Dateinamen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2023/S 048-141632 (2023-03-03)
Ergänzende Angaben (2023-04-12) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Darlegung der Rahmenbedingungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Erhebungen, Auswertung und Aufbereitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 55
Preis (Gewichtung): 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-27 📅
Name: Kantar Public Deutschland - Mantle Germany GmbH
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2023/S 146-467127 (2023-07-27)