Das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht (GSVWG) hat die Richtlinie (EU) 2005/29/EG betreffenden Teile der Richtlinie (EU) 2019/2161 umgesetzt. Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor unlauteren geschäftlichen Handlungen insbesondere im Kontext digitaler Geschäftsmodelle sowie die Rechtsdurchsetzung soll durch das GSVWG verbessert werden. Ob die mit dem GSVWG verfolgten Ziele erreicht worden sind bzw. in welchen Bereichen noch Verbesserungsbedarf besteht, soll in diesem Forschungsvorhaben untersucht werden.
Ziel des Forschungsauftrages ist es, einen deutschen Bericht zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2161 (gem. Artikel 6 der Richtlinie) vorzubereiten, welcher der EU-Kommission (KOM) bis März 2024 vorgelegt werden muss. Schwerpunktmäßig wird die KOM die Wirkungen der Richtlinie im Bereich Veranstaltungen außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers und der identischen Vermarktung von Waren trotz wesentlicher Unterschiede (Ergänzung des Anhangs des UGP-RL) untersuchen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-22.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Forschungsvorhaben zum Thema „Evaluierung des Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht (GSVWG)"
III 3 - 7000/1-35 - 33”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht (GSVWG) hat die Richtlinie (EU) 2005/29/EG betreffenden Teile der...”
Kurze Beschreibung
Das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht (GSVWG) hat die Richtlinie (EU) 2005/29/EG betreffenden Teile der Richtlinie (EU) 2019/2161 umgesetzt. Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor unlauteren geschäftlichen Handlungen insbesondere im Kontext digitaler Geschäftsmodelle sowie die Rechtsdurchsetzung soll durch das GSVWG verbessert werden. Ob die mit dem GSVWG verfolgten Ziele erreicht worden sind bzw. in welchen Bereichen noch Verbesserungsbedarf besteht, soll in diesem Forschungsvorhaben untersucht werden.
Ziel des Forschungsauftrages ist es, einen deutschen Bericht zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2161 (gem. Artikel 6 der Richtlinie) vorzubereiten, welcher der EU-Kommission (KOM) bis März 2024 vorgelegt werden muss. Schwerpunktmäßig wird die KOM die Wirkungen der Richtlinie im Bereich Veranstaltungen außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers und der identischen Vermarktung von Waren trotz wesentlicher Unterschiede (Ergänzung des Anhangs des UGP-RL) untersuchen
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 145 650 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Der Ort der Leistung ist nach Maßgabe des jeweiligen Einzelvertrags zu bestimmen. Besprechungen des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin mit dem/der...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Der Ort der Leistung ist nach Maßgabe des jeweiligen Einzelvertrags zu bestimmen. Besprechungen des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin mit dem/der Vertreter/in der Auftraggeberin finden per Videokonferenz statt.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen des Forschungsvorhabens zur Vorbereitung des deutschen Berichtes soll überprüft werden, ob die neu eingeführten Bestimmungen ein angemessenes Maß...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen des Forschungsvorhabens zur Vorbereitung des deutschen Berichtes soll überprüft werden, ob die neu eingeführten Bestimmungen ein angemessenes Maß an Verbraucherschutz gewähren und die erforderlichen Grundlagen bestehen, damit die Bundesrepublik Deutschland an gemeinsamen Durchsetzungsmaßnahmen mit den Verbraucherschutzbehörden in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union teilnehmen kann. Entsprechend der Arbeitshilfe der Bundesregierung zur Evaluierung von Regelungen sollen die Erfahrungen aus anderen Mitgliedstaaten im deutschen Bericht miteinbezogen werden, um best practices zu identifizieren. Ein besonderer Fokus soll bei dem Bericht auf die Öffnungsklauseln und die Nutzung der nationalen Umsetzungsspielräume (Kaffeefahrten und Haustürgeschäfte) gelegt werden.
Entsprechend den Vorgaben aus der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 19/27873, S. 29) sollen valide quantitative und qualitative Ergebnisse dazu vorliegen, ob das Ziel der Richtlinie (EU) 2019/2161 - eine bessere Durchsetzung und Modernisierung des Verbraucherschutzrechts - erreicht wurde.
Mit Blick auf die erstrebte Verbesserung der Rechtsdurchsetzung soll neben der Behördenzusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Verstößen die Regelung zum neuen Verbraucherindividualanspruch auf Schadensersatz untersucht werden, u.a. auch im Hinblick auf die im Gesetzgebungsverfahren besonders umstrittene Verjährungsfrist.
Weiterhin soll die Effektivität der Regelungen zu gefälschten Bewertungen im Online-Handel ebenfalls Teil der Analyse sein. Dabei soll auch untersucht werden, welche Parameter bei der Festlegung der Rankings eine Rolle spielen, unter anderem im Hinblick auf die Gewichtung negativer Bewertungen. Ferner soll untersucht werden, wie sich die neuen Vorgaben bzgl. Rankings auf Verbraucherentscheidungen ausgewirkt haben.
Der deutsche Bericht soll die Justizstatistik auswerten, die einschlägigen Online-Angebote analysieren und auf Länder-, Kommunen- und Verbändebefragungen - leitfadengestützte Interviews oder schriftliche Befragungen - beruhen. Des Weiteren soll der deutsche Bericht den Anforderungen des nationalen Evaluierungsverfahrens nach dem Staatssekretärsbeschluss vom 26. November 2019 des Staatssekretärsausschuss Bürokratieabbau und Bessere Rechtsetzung entsprechen (hier wird ausdrücklich auf die Anlage 8 zu den Vergabeunterlagen verwiesen).Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Forschungsgegenstand, Forschungsmethodik, organisatorische Aspekte bzgl. der Bearbeitung, Aufbau und Präsentation des Angebots”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 7
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Maximale Anzahl: 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Bei hinreichender Anzahl geeigneter Bewerber/innen fordert die Auftraggeberin mindestens drei Bewerber/innen zur Angebotsabgabe auf. Sofern genügend...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bei hinreichender Anzahl geeigneter Bewerber/innen fordert die Auftraggeberin mindestens drei Bewerber/innen zur Angebotsabgabe auf. Sofern genügend geeignete Bewerber/innen zur Verfügung stehen, behält sich die Auftraggeberin vor, die Zahl geeigneter Bewerber/innen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf sieben zu begrenzen (§ 51 VgV). Hierzu werden diejenigen sieben Bewerber/innen bzw. Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert, die bezüglich der erreichten Gesamtpunktzahl zur Eignung in der Rangfolge die Ränge 1 bis 7 belegen. Bei Punktgleichheit erfolgt die Auswahl ergänzend nach einem Auslosungsverfahren.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=509218&criteriaId=29929 Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-04-12
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sieht sich eine am Auftrag interessierte natürliche oder juristische Person durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in ihren Rechten verletzt, ist der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sieht sich eine am Auftrag interessierte natürliche oder juristische Person durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in ihren Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei dem Vertreter der Auftraggeberin/der Vergabestelle
Bundesministerium der Justiz
- Referat III B 5 -
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
Fax: +49 3018580-9525
oder
Bundesamt für Justiz
- Referat III 3 -
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn
Fax: +49 22899410-5592
zu rügen, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ende der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Nummer 3 GWB. Teilt die Auftraggeberin der interessierten natürlichen oder juristischen Person mit, ihrer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann diese gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung bei der zuständigen Stelle für das Nachprüfungsverfahren (VI.4.1) einen Antrag auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens stellen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesamt für Justiz
Postanschrift: Adenauerallee 99-103
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: forschung@bfj.bund.de📧
Fax: +49 228-994105592 📠
Quelle: OJS 2023/S 061-182329 (2023-03-22)