Zusätzliche Informationen
Einzureichende Unterlagen für die Bewertung:
• 1: Reflektion der Aufgabenstellung
Einzureichende Unterlagen für die Bewertung: Je ein Kurzkonzept für
a. die Bereitstellung der Beratungsangebote zur Berufsanerkennung und -qualifizierung in der Zielregion
b. die Herkunftsländer und Berufe übergreifende Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung und deren Dokumentation
c. die vertiefte spezifische Beratung von Personen mit ausländischen pädagogischen Qualifikationen zur Anerkennung und Qualifizierung für Tätigkeiten im staatlichen Bildungswesen
Bei diesem Kriterium wird bewertet, wie der Auftragnehmer bei der Bearbeitung der einzelnen Anforderungen vorgehen wird. Es wird besonderer Wert gelegt auf die Berücksichtigung der regionalspezifischen Ausrichtung des Angebots, die Konzipierung geeigneter und effizienter Beratungsformate und die Ergebnissicherung für die jeweilige Zielgruppenspezifik sowie die Qualitätssicherung der Beratung.
• 2: Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung der Beratung betrauten Personals
Einzureichende Unterlagen für die Bewertung:
a) Nachweise für Qualifikationen (Idealerweise ein abgeschlossenes Hochschulstudium, z.B. im Gebiet der Erziehungs-, Sozial-, Kommunikations-, Politik-, Gesellschaftswissenschaft oder vergleichbare),
b) fachliche Lebensläufe (Ausbildung, berufliche Erfahrungen, Kompetenz in Beratung, Erfahrungen in der zielgruppenspezifischen, arbeitsmarktorientierten Beratung; Erwerb/Anwendung von sehr guten Sprach- und interkulturellen Kompetenzen und mindestens guten Kenntnissen im Umgang mit IKT, digitalen Tools für Recherche, Kommunikation und Dokumentation; Erfahrungen in der Zusammenarbeit in Teams; Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit relevanten regionalen Akteuren z. B. in Migration, Berufsbildung, Berufsanerkennung, Integration, Arbeitsvermittlung)
c) Eigenerklärungen der Mitarbeiter zu Kenntnisständen in relevanten Fachgebieten, soweit diese nicht aus dem fachlichen Lebenslauf anhand einer mehrjährigen einschlägigen Tätigkeit hervorgehen.
Vorteilhaft sind
a. sehr gute Kenntnisse der gesetzl. und untergesetzl. Regelungen und Bestimmungen der Berufsanerkennungsverfahren, insbesondere der landesrechtlichen Regelungen, und der Verwaltungspraxis,
b. sehr gute Kenntnisse der für Berufsanerkennungsprozesse relevanten Bestimmungen des Aufenthaltsrechts und des SGB,
c. sehr gute Kenntnisse der Anerkennungsvoraussetzungen und -verfahren für pädagogische Berufe, der Voraussetzungen und Einstellungsbedingungen für pädagogisches Personal an staatlichen und kommunalen Einrichtungen
Als vorteilhaft für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen sieht der Auftraggeber es an, wenn das eingesetzte Personal des Auftragnehmers entsprechend vergleichbare Beratungsaufgaben mit der Zielgruppe bereits mehrjährig – mindestens 24 Monate – umgesetzt hat. Referenzen zu ähnlichen Aufgabenstellungen mit Schnittmengen und Bezug zur Zielgruppe, fachlichen und sprachlichen Anforderungen, sowie Sprachkompetenzen des Beratungspersonals in Herkunftssprachen der
Zielgruppe, mündlicher und schriftlicher Kommunikation in vereinfachter deutscher Sprache wird honoriert.
• 3: Erfahrungen des Auftragnehmers in der Zusammenarbeit in prozessorientierten Netzwerkstrukturen und mit Landesbehörden
Einzureichende Unterlagen für die Bewertung: Referenzen bisheriger ähnlich gearteter Aufträge und Projekte, Einbindung und Rollen des AN in Netzwerken und Kooperationen, fachlicher Lebenslauf des Auftragsverantwortlichen,
Bei diesem Kriterium wird besonderer Wert auf die regionale Vernetzung und Aktivitäten mit den verschiedenen Akteuren im Gesamtprozess der Berufsanerkennung sowie auf Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Landesbehörden gelegt.
• 4: Verfügbarkeit/Umfang der für den Auftrag notwendigen Personalressourcen und Vertretungsregelungen
Einzureichende Unterlagen für die Bewertung: Personelles Einsatzkonzept
Bei diesem Kriterium werden Quantität und Funktion des Personals, das der Bieter plant für den Auftrag einzusetzen, sowie die geplanten Vertretungsregelungen bewertet.