Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der speziellen Eignungsanforderungen hat der Bieter dem Angebot
zusätzlich die im Folgenden genannten Unterlagen beizufügen bzw. Erklärungen
abzugeben.
Referenzen
Dem Angebot ist pro Los mindestens eine geeignete Referenz über früher ausgeführte,
vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten höchstens
drei Jahren beizufügen; soweit erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb
sicherzustellen, wird der WDR auch einschlägige Aufträge berücksichtigen,
die mehr als drei Jahre zurückliegen.
An die Vergleichbarkeit werden folgende Kriterien gestellt:
- Umfangreiche Leistungen analog zu dem angebotenem Los
- Rufbereitschaft ähnlich der aktuellen Ausschreibung (Los A, B und D)
- sehr weitläufige Verteilung der Standorte (beispielsweise NRW-weit)
Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in der "Anlage - Referenzen"
zu machen. Die Anlage ist mit dem Angebot einzureichen.
Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung
basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat insofern
unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle
geforderten Angaben zu achten.
Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift,
so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit
dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen
der angebotenen Leistung erbringen soll.
Nachweis Zertifizierungen für das Los B (Heizung, Klima, Sanitär)
- Erklärungen/Zertifizierungen :
Der Bieter hat zu erklären:
- dass er zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über eine Eintragung als
konzessionierter Fachbetrieb in das Installateurverzeichnis "Gas/Wasser"
bei einem Versorgungsnetzbetreiber verfügt und in die gewerkespezifische
Handwerksrolle eingetragen ist,
- dass er zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe als Kälte-Fachbetrieb in
die gewerkespezifische Handwerksrolle eingetragen ist,
- dass er zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über eine Zertifizierung
gemäß § 6 Abs. 1 der ChemKlimaschutzV in Verbindung mit der EGVerordnung
303/2008, Kategorie I vom 02. April 2008 verfügt,
- dass sein Unternehmen nach §62 AwSV über die Anerkennung als
WHG-Fachbetrieb verfügt und damit die fachgerechten Wartungen an
Tankanlagen ausführen darf
Die Erklärungen sind in einer selbst zu erstellenden Anlage zu machen, die
dem Angebot beizufügen ist.
- Zertifikat (nach separater Aufforderung vorzulegen)
Der WDR behält sich vor, den Bieter, der nach Abschluss der Angebotsprüfung
den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, die Zertifizierung(en) in Kopie vorzulegen.
Für ausländische Bieter gilt eine gleichwertige Zertifizierung aus dem
Herkunftsland. Ausländische Bieter haben der Vergabestelle die Gleichwertigkeit
nachzuweisen.