Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Dienstleistungen zur Digiatlisierung von Eingangsrechnungen und Posteingängen für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale (VOEK 200-22)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Erbringung von Dienstleistungen zur Digitalisierung (ersetzendes Scannen) von Eingangsrechnungen sowie sonstigen Posteingängen (digitaler Posteingang)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-02-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-02-08 Auftragsbekanntmachung
2023-06-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-02-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Datenverarbeitungsdienste
Referenznummer: VOEK 200-22
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Dienstleistungen zur Digitalisierung (ersetzendes Scannen) von Eingangsrechnungen sowie sonstigen Posteingängen (digitaler Posteingang)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenverarbeitungsdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Scanning 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postleitzahl: 10623
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesimmobilien.de 🌏
E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=499267 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=499267 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-02-08 📅
Einreichungsfrist: 2023-03-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-02-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 031-090843
ABl. S-Ausgabe: 31
Zusätzliche Informationen
Noch zu Ziffer III.1.3) „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“: Geforderte Mindeststandards Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen: Der Bieter muss in den letzten drei Jahren 2020, 2021 und 2022 durchschnittlich mindestens 5 Millionen Seiten im Jahr im Sinne des Ausschreibungsgegenstandes digitalisiert bzw. verarbeitet haben. Referenzen: In jedem Referenzprojekt: a.) müssen mindestens folgende Tätigkeiten erbracht worden sein: - Digitalisierung - Dokumentenklassifikation - OCR-Indizierung und -Extraktion - Bereitstellung der Digitalisate - Lagerung und datenschutzkonforme Vernichtung b.) muss mindestens ein Auftragsvolumen in Höhe von 2 Millionen Seiten insgesamt digitalisiert bzw. verarbeitet worden sein. -- Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i.V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Auftraggeberin Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z.B. eine Eigenerklärung zu mindestens drei vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Aufraggeberin holt i.R.v. Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter i.R.d. Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. --- Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 08.03.2023 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. --- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. --- Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten. --- Die Auftraggeberin behält sich vor, Bieter zur Verifikation der Angebotsinhalte vor der Zuschlagserteilung zu einer Angebotspräsentation einzuladen. Eine Bewertung der Angebotspräsentation findet nicht statt. --- Bei technischen Fragen zur Verwendung der e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899-610-1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen des Auftragnehmers für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beinhalten:
- die Digitalisierung (ersetzendes Scannen) von papierhaften Eingangsrechnungen und allgemeinen Posteingängen,
- die strukturierte Datenerfassung und -Extraktion (OCR) von digitalisierten Eingangsrechnungen und allgemeinen Posteingängen sowie von digital eingehenden Eingangsrechnungen,
- die vollständige und gesicherte Bereitstellung der erfassten Dokumente (Eingangsrechnungen sowie sonstige Posteingänge) und Metadaten an die BImA,
- die sichere Lagerung der Dokumente in einem definierten Zeitraum sowie
- die Sicherstellung der dokumentierten Vernichtung der Dokumente und Datenträger durch einen Fachbetrieb.
Eingangsrechnungen bestehen durchschnittlich aus fünf Seiten, allgemeine Posteingänge aus drei Seiten.
Mindestabnahmemenge (in Seiten / 4 Jahre):
- Allgemeine Posteingänge (Digitalisierung & OCR-Extraktion): 619.150
- Papierrechnungen (Digitalisierung & OCR-Extraktion): 4.255.570
- Mindestabnahmemenge Digitalisierung: 4.874.900
- Digitale Rechnungen (OCR-Extraktion): 2.901.450
- Mindestabnahmemenge OCR-Extraktion (Mindestabnahmemenge Digitalisierung + digitale Rechnungen): 7.776.350
Schätzmenge (in Seiten / 4 Jahre):
- Allgemeine Posteingänge (Digitalisierung & OCR-Extraktion): 2.193.500
- Papierrechnungen (Digitalisierung & OCR-Extraktion): 5.500.000
- Schätzmenge Digitalisierung: 7.693.500
- Digitale Rechnungen (OCR-Extraktion): 1.660.000
- Schätzmenge OCR-Extraktion (Mindestabnahmemenge Digitalisierung + digitale Rechnungen): 9.353.500
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich automatisch zweimal um je weitere 12 Monate, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform nach § 126b BGB widerspricht. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf der zweiten 12-monatigen Verlängerungsdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 53119 Bonn

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=499267&criteriaId=29602
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=499267&criteriaId=29603
Technische und berufliche Fähigkeiten: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=499267&criteriaId=29604

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-06-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-03-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 00:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.bundesimmobilien.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=499267 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Noch zu Ziffer III.1.3) „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“:
Geforderte Mindeststandards
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen:
Der Bieter muss in den letzten drei Jahren 2020, 2021 und 2022 durchschnittlich mindestens 5 Millionen Seiten im Jahr im Sinne des Ausschreibungsgegenstandes digitalisiert bzw. verarbeitet haben.
Referenzen:
In jedem Referenzprojekt:
a.) müssen mindestens folgende Tätigkeiten erbracht worden sein:
- Digitalisierung
- Dokumentenklassifikation
- OCR-Indizierung und -Extraktion
- Bereitstellung der Digitalisate
- Lagerung und datenschutzkonforme Vernichtung
b.) muss mindestens ein Auftragsvolumen in Höhe von 2 Millionen Seiten insgesamt digitalisiert bzw. verarbeitet worden sein.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i.V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Auftraggeberin Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z.B. eine Eigenerklärung zu mindestens drei vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Aufraggeberin holt i.R.v. Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter i.R.d. Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 08.03.2023 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Mehr anzeigen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
Mehr anzeigen
Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Bieter zur Verifikation der Angebotsinhalte vor der Zuschlagserteilung zu einer Angebotspräsentation einzuladen. Eine Bewertung der Angebotspräsentation findet nicht statt.
Bei technischen Fragen zur Verwendung der e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes - Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postleitzahl: 53119
Quelle: OJS 2023/S 031-090843 (2023-02-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-06-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1996932.21 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 115-360084
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 031-090843
ABl. S-Ausgabe: 115

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-06-06 📅
Name: Ratiodata SE
Postort: Münster
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland 🇩🇪
Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1996932.21 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Quelle: OJS 2023/S 115-360084 (2023-06-12)