Der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021) gibt eine Vielzahl von Anforderungen für die Veranstalter von Glücksspielen im Internet vor. Dazu zählen allgemeine Internetanforderungen sowie glücksspielbezogene Anforderungen sowohl für bereits seit längerem erlaubnisfähige Glücksspiele im Internet, z.B. Sport- und Pferdewetten als auch für neue erlaubnisfähige Online-Glücksspielformen, z.B. virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele. Die Anforderungen sind von den Veranstaltern in das Angebot zu implementieren. Aus Sicht der SpielerInnen kommen die erforderlichen Anpassungen an das nunmehr geltende Recht einer wesentlichen Änderung vormals bestehender Glücksspielangebote gleich. In einer Studie sind die Auswirkungen der Umsetzung dieser Anforderungen auf den Spielerschutz zu evaluieren. Hierbei sind vor allem Erkenntnisse von Bedeutung, welche positiven und negativen Effekte mit der Erlaubnis und der Implementierung konkreter Spielerschutzregelungen von Glücksspielen im Internet verbunden sind. Darüber hinaus sollen weitere detaillierte Aussagen, z.B. über die Praktikabilität bzw. Wirksamkeit und mögliche Verbesserungen der Anforderungen im Hinblick auf den Spielerschutz, Veränderungen der Spielteilnahme bzw. des Spielverhaltens, Folgen für das Ausmaß von glücksspielbezogenen Störungen etc. gemacht werden. Die Ergebnisse der Studie sind Bestandteil der Evaluierung gemäß § 32 GlüStV 2021. Die Ergebnisse der Studie werden in den zusammenfassenden Bericht (Endbericht) zum 31.Dezember 2026 gemäß § 32 GlüStV 2021 einfließen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-03-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Referenznummer: B-019-2023
Kurze Beschreibung:
Der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021) gibt eine Vielzahl von Anforderungen für die Veranstalter von Glücksspielen im Internet vor. Dazu zählen allgemeine Internetanforderungen sowie glücksspielbezogene Anforderungen sowohl für bereits seit längerem erlaubnisfähige Glücksspiele im Internet, z.B. Sport- und Pferdewetten als auch für neue erlaubnisfähige Online-Glücksspielformen, z.B. virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele. Die Anforderungen sind von den Veranstaltern in das Angebot zu implementieren. Aus Sicht der SpielerInnen kommen die erforderlichen Anpassungen an das nunmehr geltende Recht einer wesentlichen Änderung vormals bestehender Glücksspielangebote gleich. In einer Studie sind die Auswirkungen der Umsetzung dieser Anforderungen auf den Spielerschutz zu evaluieren. Hierbei sind vor allem Erkenntnisse von Bedeutung, welche positiven und negativen Effekte mit der Erlaubnis und der Implementierung konkreter Spielerschutzregelungen von Glücksspielen im Internet verbunden sind. Darüber hinaus sollen weitere detaillierte Aussagen, z.B. über die Praktikabilität bzw. Wirksamkeit und mögliche Verbesserungen der Anforderungen im Hinblick auf den Spielerschutz, Veränderungen der Spielteilnahme bzw. des Spielverhaltens, Folgen für das Ausmaß von glücksspielbezogenen Störungen etc. gemacht werden.
Die Ergebnisse der Studie sind Bestandteil der Evaluierung gemäß § 32 GlüStV 2021. Die Ergebnisse der Studie werden in den zusammenfassenden Bericht (Endbericht) zum 31.Dezember 2026 gemäß § 32 GlüStV 2021 einfließen.
Der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021) gibt eine Vielzahl von Anforderungen für die Veranstalter von Glücksspielen im Internet vor. Dazu zählen allgemeine Internetanforderungen sowie glücksspielbezogene Anforderungen sowohl für bereits seit längerem erlaubnisfähige Glücksspiele im Internet, z.B. Sport- und Pferdewetten als auch für neue erlaubnisfähige Online-Glücksspielformen, z.B. virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele. Die Anforderungen sind von den Veranstaltern in das Angebot zu implementieren. Aus Sicht der SpielerInnen kommen die erforderlichen Anpassungen an das nunmehr geltende Recht einer wesentlichen Änderung vormals bestehender Glücksspielangebote gleich. In einer Studie sind die Auswirkungen der Umsetzung dieser Anforderungen auf den Spielerschutz zu evaluieren. Hierbei sind vor allem Erkenntnisse von Bedeutung, welche positiven und negativen Effekte mit der Erlaubnis und der Implementierung konkreter Spielerschutzregelungen von Glücksspielen im Internet verbunden sind. Darüber hinaus sollen weitere detaillierte Aussagen, z.B. über die Praktikabilität bzw. Wirksamkeit und mögliche Verbesserungen der Anforderungen im Hinblick auf den Spielerschutz, Veränderungen der Spielteilnahme bzw. des Spielverhaltens, Folgen für das Ausmaß von glücksspielbezogenen Störungen etc. gemacht werden.
Die Ergebnisse der Studie sind Bestandteil der Evaluierung gemäß § 32 GlüStV 2021. Die Ergebnisse der Studie werden in den zusammenfassenden Bericht (Endbericht) zum 31.Dezember 2026 gemäß § 32 GlüStV 2021 einfließen.
Das Vergabeverfahren wird über die Vergabeplattform für Ausschreibungen und Aufträge evergabe.de abgewickelt. Den Bietern wird empfohlen, dass sie sich mit der
e-Vergabeplattform vertraut machen.
Technische Fragen zur e-Vergabeplattform beantwortet der Support der Vergabeplattform, Telefon: +49 351 41093-1400 oder per Kontaktformular:
https://www.evergabe.de/hilfe-und-service/
Der Auftraggeber stellt den Beteiligten die Unterlagen auf der e-Vergabeplattform in elektronischer Form zur Verfügung. Sollten sich Dateien als beschädigt oder nicht zu öffnen erweisen, hat der Bieter den Auftraggeber hierüber umgehend elektronisch über die e-Vergabeplattform zu informieren. Die Unterlagen werden dann schnellst-möglich erneut elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Empfänger sind daher aufgefordert, umgehend nach Erhalt der Vergabeunterlagen zu prüfen, ob die Unterlagen zu öffnen sind. Der Bieter ist darüber hinaus verpflichtet, die Vergabeunterlagen nach Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen und das Fehlen von Unterlagen/Anlagen unverzüglich und rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die e-Vergabeplattform anzuzeigen.
Enthalten die Vergabeunterlagen oder die sonstigen im Rahmen des weiteren Verfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen, Auskünfte oder Informationen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, die die Angebotslegung erschweren oder beeinflussen können, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich und rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist im Rahmen einer Bieterfrage darauf hinzuweisen.
Das Vergabeverfahren wird über die Vergabeplattform für Ausschreibungen und Aufträge evergabe.de abgewickelt. Den Bietern wird empfohlen, dass sie sich mit der
e-Vergabeplattform vertraut machen.
Technische Fragen zur e-Vergabeplattform beantwortet der Support der Vergabeplattform, Telefon: +49 351 41093-1400 oder per Kontaktformular:
Der Auftraggeber stellt den Beteiligten die Unterlagen auf der e-Vergabeplattform in elektronischer Form zur Verfügung. Sollten sich Dateien als beschädigt oder nicht zu öffnen erweisen, hat der Bieter den Auftraggeber hierüber umgehend elektronisch über die e-Vergabeplattform zu informieren. Die Unterlagen werden dann schnellst-möglich erneut elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Empfänger sind daher aufgefordert, umgehend nach Erhalt der Vergabeunterlagen zu prüfen, ob die Unterlagen zu öffnen sind. Der Bieter ist darüber hinaus verpflichtet, die Vergabeunterlagen nach Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen und das Fehlen von Unterlagen/Anlagen unverzüglich und rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die e-Vergabeplattform anzuzeigen.
Enthalten die Vergabeunterlagen oder die sonstigen im Rahmen des weiteren Verfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen, Auskünfte oder Informationen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, die die Angebotslegung erschweren oder beeinflussen können, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich und rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist im Rahmen einer Bieterfrage darauf hinzuweisen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021) gibt eine Vielzahl von Anforderungen für die Veranstalter von Glücksspielen im Internet vor. Dazu zählen allgemeine Internetanforderungen sowie glücksspielbezogene Anforderungen sowohl für bereits seit längerem erlaubnisfähige Glücksspiele im Internet, z.B. Sport- und Pferdewetten als auch für neue erlaubnisfähige Online-Glücksspielformen, z.B. virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele. Die Anforderungen sind von den Veranstaltern in das Angebot zu implementieren. Aus Sicht der SpielerInnen kommen die erforderlichen Anpassungen an das nunmehr geltende Recht einer wesentlichen Änderung vormals bestehender Glücksspielangebote gleich. In einer Studie sind die Auswirkungen der Umsetzung dieser Anforderungen auf den Spielerschutz zu evaluieren. Hierbei sind vor allem Erkenntnisse von Bedeutung, welche positiven und negativen Effekte mit der Erlaubnis und der Implementierung konkreter Spielerschutzregelungen von Glücksspielen im Internet verbunden sind. Darüber hinaus sollen weitere detaillierte Aussagen, z.B. über die Praktikabilität bzw. Wirksamkeit und mögliche Verbesserungen der Anforderungen im Hinblick auf den Spielerschutz, Veränderungen der Spielteilnahme bzw. des Spielverhaltens, Folgen für das Ausmaß von glücksspielbezogenen Störungen etc. gemacht werden.
Der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021) gibt eine Vielzahl von Anforderungen für die Veranstalter von Glücksspielen im Internet vor. Dazu zählen allgemeine Internetanforderungen sowie glücksspielbezogene Anforderungen sowohl für bereits seit längerem erlaubnisfähige Glücksspiele im Internet, z.B. Sport- und Pferdewetten als auch für neue erlaubnisfähige Online-Glücksspielformen, z.B. virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele. Die Anforderungen sind von den Veranstaltern in das Angebot zu implementieren. Aus Sicht der SpielerInnen kommen die erforderlichen Anpassungen an das nunmehr geltende Recht einer wesentlichen Änderung vormals bestehender Glücksspielangebote gleich. In einer Studie sind die Auswirkungen der Umsetzung dieser Anforderungen auf den Spielerschutz zu evaluieren. Hierbei sind vor allem Erkenntnisse von Bedeutung, welche positiven und negativen Effekte mit der Erlaubnis und der Implementierung konkreter Spielerschutzregelungen von Glücksspielen im Internet verbunden sind. Darüber hinaus sollen weitere detaillierte Aussagen, z.B. über die Praktikabilität bzw. Wirksamkeit und mögliche Verbesserungen der Anforderungen im Hinblick auf den Spielerschutz, Veränderungen der Spielteilnahme bzw. des Spielverhaltens, Folgen für das Ausmaß von glücksspielbezogenen Störungen etc. gemacht werden.
Die Ergebnisse der Studie sind Bestandteil der Evaluierung gemäß § 32 GlüStV 2021. Die Ergebnisse der Studie werden in den zusammenfassenden Bericht (Endbericht) zum 31.Dezember 2026 gemäß § 32 GlüStV 2021 einfließen.
Das Ziel der Studie ist eine Gesetzesfolgenabschätzung des GlüStV 2021 und eine maßgebliche Bewertung des suchtpräventiven Nutzens der rechtlichen Anforderungen auf Glücksspiele im Internet. Darüber hinaus wird erwartet, durch sie empirische Hinweise zu einer evidenzgestützten Weiterentwicklung des Glücksspielstaatsvertrages zu erhalten. Der Zeitraum der Studie soll sich über drei Jahre erstrecken.
Das Ziel der Studie ist eine Gesetzesfolgenabschätzung des GlüStV 2021 und eine maßgebliche Bewertung des suchtpräventiven Nutzens der rechtlichen Anforderungen auf Glücksspiele im Internet. Darüber hinaus wird erwartet, durch sie empirische Hinweise zu einer evidenzgestützten Weiterentwicklung des Glücksspielstaatsvertrages zu erhalten. Der Zeitraum der Studie soll sich über drei Jahre erstrecken.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 756302.52 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Halle (Saale), DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben zur Eintragung in das Berufsregister und zu Insolvenzverfahren und Liquidation
(Angaben im Bieterbogen Ziffer VI)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung zu möglichen Interessenkonflikten gemäß § 46 Abs. 2 VgV (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.1). Da der Bieter unabhängig sein muss, liegt ein möglicher In-teressenkonflikt vor, wenn ab dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung für die Laufzeit des Vertrages finanzielle oder personelle Abhängigkeiten zu Glücksspielanbietern oder –verbänden bestehen. Eine finanzielle oder personelle Abhängigkeit ist in folgenden Fällen gegeben:
Eigenerklärung zu möglichen Interessenkonflikten gemäß § 46 Abs. 2 VgV (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.1). Da der Bieter unabhängig sein muss, liegt ein möglicher In-teressenkonflikt vor, wenn ab dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung für die Laufzeit des Vertrages finanzielle oder personelle Abhängigkeiten zu Glücksspielanbietern oder –verbänden bestehen. Eine finanzielle oder personelle Abhängigkeit ist in folgenden Fällen gegeben:
Sponsoring von öffentlichen Veranstaltungen des Bieters durch Glücks-spielanbieter oder -verbände,
Sicherstellung der technischen und personellen Arbeitsvoraussetzungen des Bieters durch finanzielle Unterstützung von Glücksspielanbietern oder -verbänden,
gesellschaftsrechtliche Beteiligung von Glücksspielanbietern oder -verbänden an dem Bieter oder
der Bieter ist ein Glücksspielanbieter oder -verband.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bieter sind aufgefordert, ein Konzept vorzulegen. In der Konzeption muss ausführlich dargelegt werden, wie die ausgeschriebene Leistung erbracht werden soll. Von besonderer Bedeutung ist dabei die methodische Qualität des Konzeptes. Hierbei sind die in der Leistungsbeschreibung genannten Dienstleistungen aufzugreifen und darzulegen, wie diese erbracht werden sollen.
Die Bieter sind aufgefordert, ein Konzept vorzulegen. In der Konzeption muss ausführlich dargelegt werden, wie die ausgeschriebene Leistung erbracht werden soll. Von besonderer Bedeutung ist dabei die methodische Qualität des Konzeptes. Hierbei sind die in der Leistungsbeschreibung genannten Dienstleistungen aufzugreifen und darzulegen, wie diese erbracht werden sollen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-07-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-04-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Halle (Saale)
Das Vergabeverfahren wird über die Vergabeplattform für Ausschreibungen und Aufträge evergabe.de abgewickelt. Den Bietern wird empfohlen, dass sie sich mit der
e-Vergabeplattform vertraut machen.
Technische Fragen zur e-Vergabeplattform beantwortet der Support der Vergabeplattform, Telefon: +49 351 41093-1400 oder per Kontaktformular:
Der Auftraggeber stellt den Beteiligten die Unterlagen auf der e-Vergabeplattform in elektronischer Form zur Verfügung. Sollten sich Dateien als beschädigt oder nicht zu öffnen erweisen, hat der Bieter den Auftraggeber hierüber umgehend elektronisch über die e-Vergabeplattform zu informieren. Die Unterlagen werden dann schnellst-möglich erneut elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Empfänger sind daher aufgefordert, umgehend nach Erhalt der Vergabeunterlagen zu prüfen, ob die Unterlagen zu öffnen sind. Der Bieter ist darüber hinaus verpflichtet, die Vergabeunterlagen nach Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen und das Fehlen von Unterlagen/Anlagen unverzüglich und rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die e-Vergabeplattform anzuzeigen.
Der Auftraggeber stellt den Beteiligten die Unterlagen auf der e-Vergabeplattform in elektronischer Form zur Verfügung. Sollten sich Dateien als beschädigt oder nicht zu öffnen erweisen, hat der Bieter den Auftraggeber hierüber umgehend elektronisch über die e-Vergabeplattform zu informieren. Die Unterlagen werden dann schnellst-möglich erneut elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Empfänger sind daher aufgefordert, umgehend nach Erhalt der Vergabeunterlagen zu prüfen, ob die Unterlagen zu öffnen sind. Der Bieter ist darüber hinaus verpflichtet, die Vergabeunterlagen nach Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen und das Fehlen von Unterlagen/Anlagen unverzüglich und rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die e-Vergabeplattform anzuzeigen.
Enthalten die Vergabeunterlagen oder die sonstigen im Rahmen des weiteren Verfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen, Auskünfte oder Informationen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, die die Angebotslegung erschweren oder beeinflussen können, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich und rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist im Rahmen einer Bieterfrage darauf hinzuweisen.
Enthalten die Vergabeunterlagen oder die sonstigen im Rahmen des weiteren Verfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen, Auskünfte oder Informationen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, die die Angebotslegung erschweren oder beeinflussen können, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich und rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist im Rahmen einer Bieterfrage darauf hinzuweisen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2023/S 065-190504 (2023-03-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 756302.52 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität Konzeption/Umsetzungsvorschlag
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung der mit der Projektleitung betrauten Person
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3 zu 0 Punkten
Preis (Gewichtung): 40%
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-25 📅
Name: Universität Bremen
Postanschrift: Bibliotheksstraße 1
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: tobha@uni-bremen.de📧
Land: Bremen, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 756302.52 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1