Unterstützung des BMDV bei der Aufstellung und Abwicklung des Forschungsprogramms Stadtverkehr (FoPS) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden
Der Auftragnehmer (AN) unterstützt und berät das BMDV bei der wissenschaftlich-inhaltlichen Aufstellung des Forschungsprogramms Stadtverkehr (FoPS) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden sowie fachlich-inhaltlich bei der Vergabe und Begleitung der Forschungsprojekte aus dem Programm.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-02-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Unterstützung des BMDV bei der Aufstellung und Abwicklung des Forschungsprogramms Stadtverkehr (FoPS) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den...”
Titel
Unterstützung des BMDV bei der Aufstellung und Abwicklung des Forschungsprogramms Stadtverkehr (FoPS) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden
2304/G12
Der Auftragnehmer (AN) unterstützt und berät das BMDV bei der wissenschaftlich-inhaltlichen Aufstellung des Forschungsprogramms Stadtverkehr (FoPS) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden sowie fachlich-inhaltlich bei der Vergabe und Begleitung der Forschungsprojekte aus dem Programm.
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Bonn/Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Bonn/Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Unterstützung des BMDV bei der Aufstellung und Abwicklung des Forschungsprogramms Stadtverkehr (FoPS) zur...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Unterstützung des BMDV bei der Aufstellung und Abwicklung des Forschungsprogramms Stadtverkehr (FoPS) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden - Kurztitel: FoPS-Unterstützungsleistungen.
Die Forschungsprojekte sind wissenschaftlich und methodisch anspruchsvolle Untersuchungen und Studien zur Lösung von Problemen des Stadt- und Regionalverkehrs und reichen von empirischen Erhebungen und statistischen Analysen, über volks-/betriebswirtschaftliche Bewertungen zum Verkehr, über Themen der Transformation der Mobilität bis zu planerischen und technischen Konzepten im Bereich der Verkehrsgestaltung und des Verkehrsmanagements (z.B. Straßenraumgestaltung, nachhaltige Mobilitätsformen, Automatisierung, Digitalisierung, Fußgänger- und Fahrradverkehr).
Das gesamte Themenspektrum muss vom AN fachlich-inhaltlich auf wissenschaftlicher Basis abgedeckt und in das Gesamtsystem integriert werden können. Das bedeutet, dass der jeweilige Stand von Wissenschaft und Technik sowie die „Forschungslandschaft“ im Rahmen der Leistungserbringung berücksichtigt werden müssen, um Redundanzen und damit Doppelforschung aus Gründen der Wirtschaftlichkeit zu vermeiden. Die Projektbegleitung bindet Experten- und Anwenderwissen inter- und transdisziplinär ein und überführt Transferwissen aus der wissenschaftlichen Forschung in die politische Praxis und umgekehrt.
Die Unterstützungsleistungen umfassen folgende Aufgabengebiete/Arbeitspakete (AP):
AP 1 Unterstützung bei der Programmaufstellung und beim Programmmanagement
AP 2 Fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Vergabe der FoPS-Projekte
AP 3 Fachliche Begleitung und Qualitätssicherung von einzelnen Forschungsprojekten
AP 4 Wissens- und Ergebnistransfer in Politik, Wissenschaft und Praxis
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation des Personaleinsatzes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten wissenschaftlichen Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Preis (Gewichtung): 30
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung...”
Beschreibung der Optionen
Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der angebotenen Stundensätze festgesetzt.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag...”
Zusätzliche Informationen
Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der angebotenen Stundensätze festgesetzt.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung des Bieters in Hinblick auf das Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 (Formblatt F Sanktion VO 2022/576)
c) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bieterstruktur zu machen.
d) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens),...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine branchenübliche Versicherung vorhanden ist bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungkriterium 3.1: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungkriterium 3.1: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
*****
Eignungskriterium 3.2: Besondere Bedingung zu Interessenkonflikten / zur Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV
Auf Grund der Leistungspflichten des AN ist eine Beteiligung an Forschungsprojekten im Rahmen des in der Leistungsbeschreibung benannten Forschungsprogramms Stadtverkehr oder Beratungs-/Unterstützungsleistungen für potentielle Forschungsnehmer grundsätzlich unzulässig, es sei denn, eine Interessenkollisionen ist im Einzelfall ausgeschlossen.
Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“zu Eignungskriterium 3.1: Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für Bearbeitung der ausgeschriebenen...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
zu Eignungskriterium 3.1: Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich sind.
Dabei gelten folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Die Referenzen müssen Kenntnisse und Erfahrungen über fachlich-inhaltliche Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit Förder- und/oder Forschungsprojekten auf Bundes- oder Landesebene im Mobilitätsbereich (z. B. Verkehrssysteme und Verkehrsinfrastruktur) in Stadt, Umland und ländlichem Raum belegen.
Es sind mindestens 3 Referenzen vorzulegen, die innerhalb der letzten 3 Jahre (02/2020 - 02/2023) erbracht und in dieser Zeitspanne mindestens 3 Monate fachlich begleitet wurden.
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F3.1):
- Kurztitel des Referenzprojektes
Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Projektauftrag (inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen/Tätigkeiten)
- Leistungszeitraum
- Erläuterung, warum die Referenz einschlägig für die ausgeschriebene Leistung ist
*****
zu Eignungskriterium 3.2: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, ob er (einschließlich anderer Unternehmen i.S.d. § 47 VgV, mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer)
a) aktuell Bieter oder Auftragnehmer in noch nicht abgeschlossenen FoPS-Projekten ist und/oder
b) beabsichtigt, Bieter oder Berater von Forschungsnehmern zukünftiger FoPS-Projekte im Vertragszeitraum zu sein.
Im Falle einer Beteiligung zu a) und/ oder b) hat der Bieter darzustellen, wie eine mögliche Interessenkollision verhindert wird/ werden soll. Es ist schlüssig und nachvollziehbar darzustellen, mit welchen Maßnahmen (organisatorische, personenbezogene, qualitätssichernde und IT-gestützte Maßnahmen) eine mögliche Interessenkollision ausgeschlossen wird.
(siehe Formblatt F3.2)
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1. Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 : Es ist sicherzustellen, dass während der gesamten...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1. Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 : Es ist sicherzustellen, dass während der gesamten Vertragslaufzeit bis zum Vertragsende die in der Eigenerklärung gemachten Angaben unter Verwendung des Formblatts F Sanktion VO 2022/576 der Wahrheit entsprechen. Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmers / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.
2. Auf Grund der Leistungspflichten des AN (einschließlich anderer Unternehmen i.S.d. § 47 VgV, mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer) ist eine Beteiligung an Forschungsprojekten im Rahmen des in der Leistungsbeschreibung benannten Forschungsprogramms Stadtverkehr oder Beratungs-/Unterstützungsleistungen für potentielle Forschungsnehmer grundsätzlich unzulässig, es sei denn, eine Interessenkollisionen ist im Einzelfall ausgeschlossen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-03-06
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-04-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-03-06
12:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von...”
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .
2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 23.02.2023 um 12 Uhr: (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bewerbern zur frei Verfügung gestellt.
3) Die Wertung der Angebote erfolgt zweistufig. Zunächst erfolgt die Wertung des schriftlichen Angebotes gemäß Zuschlagskriterien 1 bis 2.2 und Preis. Anhand der ermittelten Punktzahlen wird ausgehend von der hier erreichten höchsten Punktezahl geprüft, welche Bieter unter Berücksichtigung von 4 Bewertungspunkten beim Zuschlagskriterium 2.3 (Präsentation) Aussicht auf eine Zuschlagserteilung hätten, selbst wenn das in der o.a. Zwischenwertung führende Angebot 1 Punkt beim Zuschlagskriterium 2.3 (Präsentation) erhalten würde. Nur diese Bieter werden zur Präsentation eingeladen. Die Präsentation findet voraussichtlich am 20.03.2023 statt. (Angabe ohne Gewähr)
4) Das Gesamtvolumen der nach dieser Vereinbarung zu erbringenden Leistungen richtet sich nach dem konkreten Bedarf des AG im Leistungszeitraum. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung entspricht der Vergütungsobergrenze gem.§ 10 Abs. 5 der Rahmenvereinbarung.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 026-076099 (2023-02-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 026-076099
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2304/G12
Titel:
“Unterstützung des BMDV bei der Aufstellung und Abwicklung des Forschungsprogramms Stadtverkehr (FoPS) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden”
Titel
Unterstützung des BMDV bei der Aufstellung und Abwicklung des Forschungsprogramms Stadtverkehr (FoPS) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden
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Datum des Vertragsabschlusses: 2023-04-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: TÜV Rheinland Consulting GmbH
Postanschrift: Am Grauen Stein 27
Postort: Köln
Postleitzahl: 51105
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Das Gesamtvolumen der zu erbringenden Leistungen richtet sich nach dem konkreten Bedarf des AG im Leistungszeitraum. Das maximale Abrufvolumen entspricht...”
Das Gesamtvolumen der zu erbringenden Leistungen richtet sich nach dem konkreten Bedarf des AG im Leistungszeitraum. Das maximale Abrufvolumen entspricht der Vergütungsobergrenze (Angebotspreis). Zur Warung der geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers wird der Auftragswert gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV nicht veröffentlicht.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin.
§ 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2023/S 089-273148 (2023-05-04)