Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Werner-von-Siemens-Gymnasium Bad Harzburg: Elektroarbeiten (Starkstrom)
42 65 12 40 28 Elektro Starkstrom”
Produkte/Dienstleistungen: Elektroinstallationsarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Werner-von-Siemens-Gymnasium Bad Harzburg: Erweiterung des Schulgebäudes
Elektroarbeiten (Starkstrom)”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektroinstallationsarbeiten📦
Ort der Leistung: Goslar🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Goslar errichtet einen barrierefreien Erweiterungsbau am Werner-von-Siemens-Gymnasium Bad Harzburg zur Schaffung zusätzlicher Unterrichtsräume...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Goslar errichtet einen barrierefreien Erweiterungsbau am Werner-von-Siemens-Gymnasium Bad Harzburg zur Schaffung zusätzlicher Unterrichtsräume mit einer Nettogrundfläche von ca. 2.100 m². Im 1. Bauabschnitt soll die Technikzentrale provisorisch errichtet werden und die neue Elektroeinspeisung, sowie Wärmeerzeugungsanlage integriert werden.
Oberste Priorität hat die gesicherte Versorgung der Schule mit allen Medien während der Bauzeit. Insofern beginnt die Baustelle mit der Stellung der neuen Hauptverteilung und der provisorischen Anbindung der Bestandsverteilungen. Hierfür ist der Zeitraum bis Ende der Niedersächsischen Sommerferien 2023 vorgesehen.
Im zweiten Abschnitt werden die alte Heizzentrale sowie andere Gebäudeteile abgebrochen. Hier muss entsprechend Spannungsfreiheit hergestellt werden.
Im August 2024 werden dann die Arbeiten im Neubau fortgesetzt.
Das Gebäude ist im Bestand mit KNX ausgestattet, diese Anlage wird erweitert für die: Sonnenschutzsteuerung, Leuchtensteuerung im Innen- und Außenbereich, Einzelraumregelung. Die bestehende Sicherheitsbeleuchtungsanlage der Firma INOTEC wird erweitert mit diversen Gruppenbatterieanlagen. Zusätzlich wird die Schule mit Datennetz, Sprechanlage, Brandmeldeanlage und Sprachalarmierungsanlage mit 120 Lautsprechern ausgestattet.
270m Kabelrinne, 120m BRK, 12 Mediensäulen, ca. 7.100m NHMH, 1.000m NYY, 3.600m Schwachstromverkabelung, 8.700m Simplexkabel CAT 7, 370 Leuchten Innenbereich, 6 Außenleuchten, 4 Elektroverteilungen mit 290 Sicherungen, 30 KNX Raumcontroller bestückt mit 158 Einbauten, 302 ext. KNX-Komponenten, KNX Visualisierung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-05-30 📅
Datum des Endes: 2025-09-30 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Beschreibung
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Zertifizierung für Sprachalarmierungsanlagen gem. DIN14675
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Zertifizierung für Sprachalarmierungsanlagen nach DIN14675
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-04-04
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-06-05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-04-04
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131-153306📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131-152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2023/S 047-138164 (2023-03-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-15) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Postfach 3114
Postleitzahl: 38631
Kontaktperson: Landkreis Goslar - Fachdienst Gebäudemanagement
Telefon: +49 532176-664📞
Fax: +49 53217699-664 📠
URL: http://www.landkreis-goslar.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Werner-von-Siemens-Gymnasium Bad Harzburg: Elektroarbeiten (Starkstrom)
2023/S 047-138164”
Kurze Beschreibung:
“Elektroinstallationsleistungen (Starkstrom) im Zuge der Errichtung eines Anbaus am Werner-von-Siemens-Gymnasium Bad Harzburg”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 916 777 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 38667 Bad Harzburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Goslar errichtet einen barrierefreien Erweiterungsbau am Werner-von-Siemens-Gymnasium Bad Harzburg zur Schaffung zusätzlicher Unterrichtsräume...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Goslar errichtet einen barrierefreien Erweiterungsbau am Werner-von-Siemens-Gymnasium Bad Harzburg zur Schaffung zusätzlicher Unterrichtsräume mit einer Nettogrundfläche von ca. 2.000 m². Das Gebäude ist im Bestand mit KNX ausgestattet, diese Anlage wird erweitert für die Sonnenschutzsteuerung, Leuchtensteuerung im Innen- und Außenbereich sowie Einzelraumregelung. Die bestehende Sicherheitsbeleuchtungsanlage wird erweitert mit diversen Gruppenbatterieanlagen. Zusätzlich wird die Schule mit Datennetz, Sprechanlage, Brandmeldeanlage und Sprachalarmierungsanlage mit 120 Lautsprechern ausgestattet.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 047-138164
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-05-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Elektro-Imo GmbH
Postort: Wernigerode
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Harz🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 916 777 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Fax: +49 4131152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Bewerber / Bieter, der ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs.6 GWB durch Nichtbeachtung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Bewerber / Bieter, der ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs.6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß §§ 155 ff GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 096-298981 (2023-05-15)