Die Überprüfung der Bedarfspläne Schiene, Straße und Wasserstraße ist eine Vorgabe des Parlamentes und muss alle 5 Jahre vorgenommen werden. Die Bedarfsplanüberprüfung mit der Erstellung der Verkehrsprognose 2040 ist aktuell in Bearbeitung und soll Mitte 2024 abgeschlossen werden. Für das Wasserstraßennetz ist als Grundlage für die Neubewertungen das Bezugsfallnetz zu erstellen und darauf aufbauend sind die Neubewertungen von Ausbauvorhaben des Bedarfsplans Wasserstraße (Binnenschifffahrstraßen und Seeschifffahrtsstraßen mit aktuellen Verkehrsprognosen und Wertansätzen gemäß BVWP – Methodik (neu-) vorzunehmen. Zu den Bewertungen der Wasserstraßenvorhaben sind des Weiteren Fragestellungen aus dem Bereich der Umwelt- und Klimaschutzbelange in Bezug auf die Wasserstraße mit abzudecken, da dieser Bereich nicht Gegenstand der BVWP – Methodik ist, jedoch für die Wasserstraße benötigt wird. Das Vorhaben soll folgende Arbeitspakete (AP) abdecken: AP 1: Erstellung des Bezugsfallnetzes sowie Umlegung der Bezugsfallprognose 2040 auf die Wasserstraße AP 2: Bewertung von 20 Vorhaben des Bedarfsplans Wasserstraße sowie ergänzend 5 weitere Vorhaben als Bedarfsposition AP 3: Berechnung von verkehrsmengenabhängigen Klimawirkungen (2019 sowie 2040) AP 4: Wissenschaftliche Beratung des Auftraggebers Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-26.
Auftragsbekanntmachung (2024-04-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2432/WS10-Bewertung von Infrastrukturmaßnahmen an Bundeswasserstraßen sowie Beratung in methodischen Fragestellungen
Referenznummer: 2432/WS10
Kurze Beschreibung:
“Die Überprüfung der Bedarfspläne Schiene, Straße und Wasserstraße ist eine Vorgabe des Parlamentes und muss alle 5 Jahre vorgenommen werden. Die...”
Kurze Beschreibung
Die Überprüfung der Bedarfspläne Schiene, Straße und Wasserstraße ist eine Vorgabe des Parlamentes und muss alle 5 Jahre vorgenommen werden. Die Bedarfsplanüberprüfung mit der Erstellung der Verkehrsprognose 2040 ist aktuell in Bearbeitung und soll Mitte 2024 abgeschlossen werden.
Für das Wasserstraßennetz ist als Grundlage für die Neubewertungen das Bezugsfallnetz zu erstellen und darauf aufbauend sind die Neubewertungen von Ausbauvorhaben des Bedarfsplans Wasserstraße (Binnenschifffahrstraßen und Seeschifffahrtsstraßen mit aktuellen Verkehrsprognosen und Wertansätzen gemäß BVWP – Methodik (neu-) vorzunehmen.
Zu den Bewertungen der Wasserstraßenvorhaben sind des Weiteren Fragestellungen aus dem Bereich der Umwelt- und Klimaschutzbelange in Bezug auf die Wasserstraße mit abzudecken, da dieser Bereich nicht Gegenstand der BVWP – Methodik ist, jedoch für die Wasserstraße benötigt wird.
Das Vorhaben soll folgende Arbeitspakete (AP) abdecken:
AP 1: Erstellung des Bezugsfallnetzes sowie Umlegung der Bezugsfallprognose 2040 auf die Wasserstraße
AP 2: Bewertung von 20 Vorhaben des Bedarfsplans Wasserstraße sowie ergänzend 5 weitere Vorhaben als Bedarfsposition
AP 3: Berechnung von verkehrsmengenabhängigen Klimawirkungen (2019 sowie 2040)
AP 4: Wissenschaftliche Beratung des Auftraggebers
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Überprüfung der Bedarfspläne Schiene, Straße und Wasserstraße ist eine Vorgabe des Parlamentes und muss alle 5 Jahre vorgenommen werden. Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Überprüfung der Bedarfspläne Schiene, Straße und Wasserstraße ist eine Vorgabe des Parlamentes und muss alle 5 Jahre vorgenommen werden. Die Bedarfsplanüberprüfung mit der Erstellung der Verkehrsprognose 2040 ist aktuell in Bearbeitung und soll Mitte 2024 abgeschlossen werden.
Für das Wasserstraßennetz ist als Grundlage für die Neubewertungen das Bezugsfallnetz zu erstellen und darauf aufbauend sind die Neubewertungen von Ausbauvorhaben des Bedarfsplans Wasserstraße (Binnenschifffahrstraßen und Seeschifffahrtsstraßen mit aktuellen Verkehrsprognosen und Wertansätzen gemäß BVWP – Methodik (neu-) vorzunehmen.
Zu den Bewertungen der Wasserstraßenvorhaben sind des Weiteren Fragestellungen aus dem Bereich der Umwelt- und Klimaschutzbelange in Bezug auf die Wasserstraße mit abzudecken, da dieser Bereich nicht Gegenstand der BVWP – Methodik ist, jedoch für die Wasserstraße benötigt wird.
Das Vorhaben soll folgende Arbeitspakete (AP) abdecken:
AP 1: Erstellung des Bezugsfallnetzes sowie Umlegung der Bezugsfallprognose 2040 auf die Wasserstraße
AP 2: Bewertung von 20 Vorhaben des Bedarfsplans Wasserstraße sowie ergänzend 5 weitere Vorhaben als Bedarfsposition
AP 3: Berechnung von verkehrsmengenabhängigen Klimawirkungen (2019 sowie 2040)
AP 4: Wissenschaftliche Beratung des Auftraggebers
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
“Mit dem Angebot/Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat...”
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot/Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
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Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.”
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die in der Leistungsbeschreibung unter Nr. 3.2 und 3.4 aufgeführten Bedarfspositionen werden im Einzelfall gesondert schriftlich beauftragt. Ein...”
Beschreibung der Optionen
Die in der Leistungsbeschreibung unter Nr. 3.2 und 3.4 aufgeführten Bedarfspositionen werden im Einzelfall gesondert schriftlich beauftragt. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung besteht nicht.
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Regelung zur Anpassung der Vergütungsobergrenze bei DL-Verträgen:
Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 10 Abs. (5) dieses Vertrages.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterium Nr. 1.1:
Vorgehensweise zu den AP 1 und 2
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterium Nr. 1.2:
Vorgehensweise zu AP 3
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterium Nr. 2: Zeit- und Arbeitsplanung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-07 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-07 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterium Nr. 2: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterium Nr. 2: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist oder im Auftragsfall abgeschlossen und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2).
Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt und der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich ist. Es ist eine entsprechende Erklärung im Formblatt 2 abzugeben.
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Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterium Nr. 3:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 5 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterium Nr. 3:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 5 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es ist mindestens 1 Referenzprojekt nachzuweisen, das Erfahrungen in den Bereichen
- Modellierungen von Verkehrsnetzen (Wasserstraße),
- Netzumlegungen von Verkehrsprognosen,
- Bewertungsmethodik BVWP und
- Ermittlung und Bewertung von THG - Emissionen der
Binnenschifffahrt
belegt.
Die Bereiche müssen nicht kumulativ in einer Referenz nachgewiesen werden; auch Einzelreferenzen sind zulässig.
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F3):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Monat/Jahr)
- 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
- Aus Sicht des Bieters/ Bewerbers sind/ ist folgende/r Bereich/e betroffen:
* Modellierungen von Verkehrsnetzen (Wasserstraße),
* Netzumlegungen von Verkehrsprognosen
* Bewertungsmethodik BVWP
* Ermittlung und Bewertung von THG - Emissionen der
Binnenschifffahrt
2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/Tätigkeiten ein)
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Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für
externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
Nationale Registrierungsnummer: USt-ID: DE235213079
Postanschrift: Invalidenstr.44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de📧
Telefon: 000📞
Fax: +4930183008071490 📠 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=654966🌏
“Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von...”
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .
Enthalten die Bekanntmachung/Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Fragen zur den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind bis zum 24.05.2024/10:00 Uhr mittels der entsprechenden Kommunikationsfunktion über die e-Vergabe-Plattform an den AG zu richten. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform allen Bewerbern/Bietern frei zur Verfügung gestellt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: +49 228 9499 0
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 49228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 084-253959 (2024-04-26)