Das Ziel dieser Vergabe / des Auftrags für den Bund als Auftraggeber (AG) ist die Gewinnung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Modernisierung der Bestandsnetzfinanzierung für die Eisenbahninfrastruktur im Besitz der bundeseigenen EIU DB InfraGO AG und DB Energie GmbH gemäß den Vorgaben des Bundes. Die primären Bestandteile des Finanzierungsregimes sind hierbei die notwendigen Ersatzinvestitionen nach Ablauf der technischen Nutzungsdauer sowie die im Lebenszyklus der Anlagen notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen. Weiterhin gilt es, die Grundlage zum umfassenden und gesamthaften Einbezug von weiteren Finanzierungstatbeständen in die bestehende Eisenbahninfrastruktur zu ermöglichen. Der Prozessablauf in der Schweiz bildet die Grundlage für das zukünftige Vorgehen. Das Leistungsangebot der Infrastrukturbetreiber in der Schweiz beruht hierbei auf einem verbindlichen und rechtsgültig unterzeichneten Angebot [Offerte], das als Grundlage für die Ausgestaltung einer vertraglichen Leistungsvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem jeweiligen Infrastrukturbetreiber für einen definierten Zeitraum dient. Die Aufforderung zur Offerte in der Schweiz (sog. Auftaktschreiben) und die weitere ggf. iterative Korrespondenz umschreibt den inhaltlichen Rahmen für eine spätere Offerte des jeweiligen EIU und definiert den zugrundeliegenden Prüfungsgestand vor. Der Bund soll in die Lage versetzt werden, auf Basis nachvollziehbarer Berechnungen seitens der EIU des Bundes die notwendigen Instandhaltungs- und Ersatzinvestitionsbedarfe sowie die zusätzlichen Investitionsbedarfe in die bestehende Eisenbahninfrastruktur prüfen zu können. Auf der Grundlage einer Leistungsbeschreibung des Bundes und des Angebotsverfahrens ist folglich eine neue vertragliche Regelung (LV InfraGO) zwischen Bund und EIU (mit der DB InfraGO AG und der DB Energie GmbH) sowie der DB AG zu verhandeln. Dazu gehört auch die qualifizierte, ergänzende Beratung zu Einzelfragen. Im Ergebnis soll der Bund die Möglichkeit erhalten einen sachgerechten, zielführenden sowie wirtschaftlichen und sparsamen Finanzierungsbeitrag des Bundes zu vereinbaren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-21.
Auftragsbekanntmachung (2024-06-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2448/E20 - Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Erarbeitung und Umsetzung einer Leistungsvereinbarung InfraGO (LV InfraGO)“
Referenznummer: 2448/E20
Kurze Beschreibung:
Das Ziel dieser Vergabe / des Auftrags für den Bund als Auftraggeber (AG) ist die Gewinnung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Modernisierung der Bestandsnetzfinanzierung für die Eisenbahninfrastruktur im Besitz der bundeseigenen EIU DB InfraGO AG und DB Energie GmbH gemäß den Vorgaben des Bundes.
Die primären Bestandteile des Finanzierungsregimes sind hierbei die notwendigen Ersatzinvestitionen nach Ablauf der technischen Nutzungsdauer sowie die im Lebenszyklus der Anlagen notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen. Weiterhin gilt es, die Grundlage zum umfassenden und gesamthaften Einbezug von weiteren Finanzierungstatbeständen in die bestehende Eisenbahninfrastruktur zu ermöglichen.
Der Prozessablauf in der Schweiz bildet die Grundlage für das zukünftige Vorgehen. Das Leistungsangebot der Infrastrukturbetreiber in der Schweiz beruht hierbei auf einem verbindlichen und rechtsgültig unterzeichneten Angebot [Offerte], das als Grundlage für die Ausgestaltung einer vertraglichen Leistungsvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem jeweiligen Infrastrukturbetreiber für einen definierten Zeitraum dient. Die Aufforderung zur Offerte in der Schweiz (sog. Auftaktschreiben) und die weitere ggf. iterative Korrespondenz umschreibt den inhaltlichen Rahmen für eine spätere Offerte des jeweiligen EIU und definiert den zugrundeliegenden Prüfungsgestand vor.
Der Bund soll in die Lage versetzt werden, auf Basis nachvollziehbarer Berechnungen seitens der EIU des Bundes die notwendigen Instandhaltungs- und Ersatzinvestitionsbedarfe sowie die zusätzlichen Investitionsbedarfe in die bestehende Eisenbahninfrastruktur prüfen zu können. Auf der Grundlage einer Leistungsbeschreibung des Bundes und des Angebotsverfahrens ist folglich eine neue vertragliche Regelung (LV InfraGO) zwischen Bund und EIU (mit der DB InfraGO AG und der DB Energie GmbH) sowie der DB AG zu verhandeln. Dazu gehört auch die qualifizierte, ergänzende Beratung zu Einzelfragen. Im Ergebnis soll der Bund die Möglichkeit erhalten einen sachgerechten, zielführenden sowie wirtschaftlichen und sparsamen Finanzierungsbeitrag des Bundes zu vereinbaren.
Das Ziel dieser Vergabe / des Auftrags für den Bund als Auftraggeber (AG) ist die Gewinnung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Modernisierung der Bestandsnetzfinanzierung für die Eisenbahninfrastruktur im Besitz der bundeseigenen EIU DB InfraGO AG und DB Energie GmbH gemäß den Vorgaben des Bundes.
Die primären Bestandteile des Finanzierungsregimes sind hierbei die notwendigen Ersatzinvestitionen nach Ablauf der technischen Nutzungsdauer sowie die im Lebenszyklus der Anlagen notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen. Weiterhin gilt es, die Grundlage zum umfassenden und gesamthaften Einbezug von weiteren Finanzierungstatbeständen in die bestehende Eisenbahninfrastruktur zu ermöglichen.
Der Prozessablauf in der Schweiz bildet die Grundlage für das zukünftige Vorgehen. Das Leistungsangebot der Infrastrukturbetreiber in der Schweiz beruht hierbei auf einem verbindlichen und rechtsgültig unterzeichneten Angebot [Offerte], das als Grundlage für die Ausgestaltung einer vertraglichen Leistungsvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem jeweiligen Infrastrukturbetreiber für einen definierten Zeitraum dient. Die Aufforderung zur Offerte in der Schweiz (sog. Auftaktschreiben) und die weitere ggf. iterative Korrespondenz umschreibt den inhaltlichen Rahmen für eine spätere Offerte des jeweiligen EIU und definiert den zugrundeliegenden Prüfungsgestand vor.
Der Bund soll in die Lage versetzt werden, auf Basis nachvollziehbarer Berechnungen seitens der EIU des Bundes die notwendigen Instandhaltungs- und Ersatzinvestitionsbedarfe sowie die zusätzlichen Investitionsbedarfe in die bestehende Eisenbahninfrastruktur prüfen zu können. Auf der Grundlage einer Leistungsbeschreibung des Bundes und des Angebotsverfahrens ist folglich eine neue vertragliche Regelung (LV InfraGO) zwischen Bund und EIU (mit der DB InfraGO AG und der DB Energie GmbH) sowie der DB AG zu verhandeln. Dazu gehört auch die qualifizierte, ergänzende Beratung zu Einzelfragen. Im Ergebnis soll der Bund die Möglichkeit erhalten einen sachgerechten, zielführenden sowie wirtschaftlichen und sparsamen Finanzierungsbeitrag des Bundes zu vereinbaren.
1️⃣
Interne Kennung: 2448/E20 - Los 1
Titel: 2448/E20 - Ökonomische, technische und ingenieurwissenschaftliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 010 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Die zu erbringende Leistung des Los 1 umfasst folgende Arbeitspakete (AP)
AP 1: Konzepterstellung für die LV InfraGO Bestandsnetz der Zukunft – verkehrspolitische Ziele, Bundesinteresse, Leitbild Gemeinwohlorientierung, unternehmerische Steuerung, Qualitätskennzahlen, Transparenz, Angebotsaufforderung des Bundes an die EIU)
AP 2: Ermittlung des Mengengerüsts der Infrastruktur für das Bestandsnetz
AP 3 : Ermittlung des Finanzierungsbedarfs: Gesamthafte Betrachtung von Investitionen, möglicher Instandhaltung und weiteren Finanzierungstatbeständen als Zielvorgabe im Rahmen eines Angebots
AP 4: Prüfung Angebot der EIU (analog Prüfung Offerte Schweiz)
AP 5: Prüfung von Konzepten zur Infrastrukturqualität
AP 6: Weiterentwicklung des Berichtswesen
AP 7: Sonderprüfung bei ausgewählten Einzelthemen
AP 8: Untersuchung von Zukunftsfragen und Prozessoptimierung für das Vertragswerk
AP 9: Entwicklung einer neuen Finanzierungsarchitektur für das Schienennetz
AP 10: Wissenschaftliche Beratung des AG (ad-hoc Beratung)
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die zu erbringende Leistung des Los 1 umfasst folgende Arbeitspakete (AP)
AP 1: Konzepterstellung für die LV InfraGO Bestandsnetz der Zukunft – verkehrspolitische Ziele, Bundesinteresse, Leitbild Gemeinwohlorientierung, unternehmerische Steuerung, Qualitätskennzahlen, Transparenz, Angebotsaufforderung des Bundes an die EIU)
AP 2: Ermittlung des Mengengerüsts der Infrastruktur für das Bestandsnetz
AP 3 : Ermittlung des Finanzierungsbedarfs: Gesamthafte Betrachtung von Investitionen, möglicher Instandhaltung und weiteren Finanzierungstatbeständen als Zielvorgabe im Rahmen eines Angebots
AP 4: Prüfung Angebot der EIU (analog Prüfung Offerte Schweiz)
AP 5: Prüfung von Konzepten zur Infrastrukturqualität
AP 6: Weiterentwicklung des Berichtswesen
AP 7: Sonderprüfung bei ausgewählten Einzelthemen
AP 8: Untersuchung von Zukunftsfragen und Prozessoptimierung für das Vertragswerk
AP 9: Entwicklung einer neuen Finanzierungsarchitektur für das Schienennetz
AP 10: Wissenschaftliche Beratung des AG (ad-hoc Beratung)
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zusätzliche Informationen:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
*****
Weitere, mit dem Angebot einzureichende Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
*****
Weitere, mit dem Angebot einzureichende Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführte Bedarfsposition (AP 10) wird im Einzelfall gesondert schriftlich beauftragt. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung besteht nicht.
*****
Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 10 Abs. (5) des Vertrages.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
Solche Gründe können insbesondere abweichende politische Entscheidungen während des Leistungszeitraumes sein. Durch die Bundestagswahl 2025, kann einen Regierungswechsel und damit einhergehende veränderte politische Entscheidungen nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus kann es aus demselben Grund zu einer vorläufigen Haushaltsführung während der zu erbringenden Leistung des AN kommen.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführte Bedarfsposition (AP 10) wird im Einzelfall gesondert schriftlich beauftragt. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung besteht nicht.
*****
Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 10 Abs. (5) des Vertrages.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
Solche Gründe können insbesondere abweichende politische Entscheidungen während des Leistungszeitraumes sein. Durch die Bundestagswahl 2025, kann einen Regierungswechsel und damit einhergehende veränderte politische Entscheidungen nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus kann es aus demselben Grund zu einer vorläufigen Haushaltsführung während der zu erbringenden Leistung des AN kommen.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterium 1.1: Leistungskonzept/Vorgehensweise zu den Arbeitspaketen (AP 1 - 4)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterium 1.2: Leistungskonzept/Vorgehensweise zu AP 5
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterium Nr. 1.3: Leistungskonzept/Vorgehensweise zu AP 8 Nr. 1
Zuschlagskriterium Nr. 2: Projektmanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2448/E20 - Los 2
Titel: 2448/E20 - Juristische Beratungs- und Unterstützungsleistungen
Geschätzter Wert ohne MwSt: 782 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Die zu erbringende Leistung des Los 2 umfasst folgende Arbeitspakete (AP)
AP 1: Erstellung von Vertragsinhalten und Vertragsverhandlungen LV InfraGO
AP 2: Bearbeitung rechtlicher Fragestellungen u.a. in den Bereichen:
• Allgemeines Vertragsrecht
• Allgemeines Verwaltungsrecht (auf Bundesebene)
• Fragestellungen zum Handels- und Gesellschaftsrecht
• Rechtliche Fragen zur Infrastrukturfinanzierung
• Nutzungsbedingungen Netz
• Regulierungs-, vergabe- und haushaltsrechtliche Fragen
• bei der Maßnahmenkonzipierung (insbesondere Prüfkonzepte, Pönale, Sanktionen etc.)
• Zuwendungs- und (europäisches) Beihilferecht
• Kapitalmarktrecht
AP 3: Unterstützung im Rahmen der Transformation der LuFV III in die LV InfraGO
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die zu erbringende Leistung des Los 2 umfasst folgende Arbeitspakete (AP)
AP 1: Erstellung von Vertragsinhalten und Vertragsverhandlungen LV InfraGO
AP 2: Bearbeitung rechtlicher Fragestellungen u.a. in den Bereichen:
• Allgemeines Vertragsrecht
• Allgemeines Verwaltungsrecht (auf Bundesebene)
• Fragestellungen zum Handels- und Gesellschaftsrecht
• Rechtliche Fragen zur Infrastrukturfinanzierung
• Nutzungsbedingungen Netz
• Regulierungs-, vergabe- und haushaltsrechtliche Fragen
• bei der Maßnahmenkonzipierung (insbesondere Prüfkonzepte, Pönale, Sanktionen etc.)
• Zuwendungs- und (europäisches) Beihilferecht
• Kapitalmarktrecht
AP 3: Unterstützung im Rahmen der Transformation der LuFV III in die LV InfraGO
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführte Bedarfsposition (AP 2) wird im Einzelfall gesondert schriftlich beauftragt. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung besteht nicht.
*****
Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 10 Abs. (4) des Vertrages.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
Solche Gründe können insbesondere abweichende politische Entscheidungen während des Leistungszeitraumes sein. Durch die Bundestagswahl 2025, kann einen Regierungswechsel und damit einhergehende veränderte politische Entscheidungen nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus kann es aus demselben Grund zu einer vorläufigen Haushaltsführung während der zu erbringenden Leistung des AN kommen.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Angebotsschreiben angebotenen Stundensätze festgesetzt.
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführte Bedarfsposition (AP 2) wird im Einzelfall gesondert schriftlich beauftragt. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung besteht nicht.
*****
Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 10 Abs. (4) des Vertrages.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
Solche Gründe können insbesondere abweichende politische Entscheidungen während des Leistungszeitraumes sein. Durch die Bundestagswahl 2025, kann einen Regierungswechsel und damit einhergehende veränderte politische Entscheidungen nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus kann es aus demselben Grund zu einer vorläufigen Haushaltsführung während der zu erbringenden Leistung des AN kommen.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Angebotsschreiben angebotenen Stundensätze festgesetzt.
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterium Nr. 1.1: Vorgehensweise zu dem Konzept LV InfraGO
Themenbereich: Rechtliche Rahmenbedingungen für die Umsetzungsstrategie des LV InfraGO Kreislauf
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterium Nr. 1.2: Vorgehensweise
Themenbereich: Rechtliche Rahmenbedingungen für die LV InfraGO - Relevante Akteure
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterium Nr. 2: Arbeitsorganisation
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-22 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-07-10 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Eignung-Ausschlusskriterium Nr. 2: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall,
- Für Vermögensschäden mindestens 1.000.000 € je Schadensfall
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist oder im Auftragsfall abgeschlossen und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2).
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Eignung-Ausschlusskriterium Nr. 2: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall,
- Für Vermögensschäden mindestens 1.000.000 € je Schadensfall
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist oder im Auftragsfall abgeschlossen und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2).
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Eignung-Ausschlusskriterium Nr. 3.1: Technische / ingenieurwissenschaftliche Expertise im Eisenbahninfrastrukturbereich: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren (ab 06/2019) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Bereich:
Technische / ingenieurwissenschaftliche Expertise im Eisenbahninfrastrukturbereich
Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind. (Formblatt F3.1)
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es ist sind mind. zwei Referenzprojekte nachzuweisen, die technische bzw. ingenieurwissenschaftliche Expertise im Eisenbahninfrastrukturbereich belegen. Dabei müssen Leistungen zu den Themen
- Gewerke des Bestandsnetzes
- Ersatzinvestitionen und Instandhaltung von Infrastrukturkomponenten
- Eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchungen
im Rahmen von Beratungs-/Unterstützungsleistungen, Gutachten oder Studien erbracht worden sein.
Die vorgenannten Themen müssen nicht in einer Referenz nachgewiesen werden, Einzelreferenzen sind möglich. Alle Themen sind jedoch mind. zweifach durch Referenzen zu belegen.
Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe muss eine Referenz zu allen Themen vollständig abgeschlossen sein.
*****
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Eignung-Ausschlusskriterium Nr. 3.1: Technische / ingenieurwissenschaftliche Expertise im Eisenbahninfrastrukturbereich: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren (ab 06/2019) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Bereich:
Technische / ingenieurwissenschaftliche Expertise im Eisenbahninfrastrukturbereich
Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind. (Formblatt F3.1)
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es ist sind mind. zwei Referenzprojekte nachzuweisen, die technische bzw. ingenieurwissenschaftliche Expertise im Eisenbahninfrastrukturbereich belegen. Dabei müssen Leistungen zu den Themen
- Gewerke des Bestandsnetzes
- Ersatzinvestitionen und Instandhaltung von Infrastrukturkomponenten
- Eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchungen
im Rahmen von Beratungs-/Unterstützungsleistungen, Gutachten oder Studien erbracht worden sein.
Die vorgenannten Themen müssen nicht in einer Referenz nachgewiesen werden, Einzelreferenzen sind möglich. Alle Themen sind jedoch mind. zweifach durch Referenzen zu belegen.
Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe muss eine Referenz zu allen Themen vollständig abgeschlossen sein.
*****
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Eignung-Ausschlusskriterium Nr. 3.2: Ökonomische Expertise im Eisenbahninfrastrukturbereich: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren (ab 06/2019) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind. (Formblatt F3.2)
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es ist mind. ein Referenzprojekt nachzuweisen, das ökonomische Expertise im Eisenbahninfrastrukturbereich belegt. Dabei müssen Kenntnisse zu den Themen
- Infrastrukturfinanzierung und -kosten (Preis- und Preisentwicklung)
- Wirtschaftlichkeitsberechnung baulicher Maßnahmen
- Bilanzierung nachgewiesen werden.
Die vorgenannten Themen müssen nicht in einer Referenz nachgewiesen werden, Einzelreferenzen sind möglich.
Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe muss jede Referenz vollständig abgeschlossen sein.
*****
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Eignung-Ausschlusskriterium Nr. 3.2: Ökonomische Expertise im Eisenbahninfrastrukturbereich: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren (ab 06/2019) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind. (Formblatt F3.2)
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es ist mind. ein Referenzprojekt nachzuweisen, das ökonomische Expertise im Eisenbahninfrastrukturbereich belegt. Dabei müssen Kenntnisse zu den Themen
- Infrastrukturfinanzierung und -kosten (Preis- und Preisentwicklung)
- Wirtschaftlichkeitsberechnung baulicher Maßnahmen
- Bilanzierung nachgewiesen werden.
Die vorgenannten Themen müssen nicht in einer Referenz nachgewiesen werden, Einzelreferenzen sind möglich.
Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe muss jede Referenz vollständig abgeschlossen sein.
*****
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignung-Ausschlusskriterium Nr. 4: Besondere Bedingungen zur Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV: Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen (Interessenkonflikte) jedweder Art zu vermeiden. Der AN, einschließlich anderer Unternehmen i. S. d. § 47 VgV mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer darf/dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen geschuldeten Leistungen zu beeinträchtigen es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.
Eine potentielle lnteressenkollision liegt insbesondere dann vor, wenn der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) gleichzeitig Beratungs- oder Unterstützungsleistungen im Auftrag der DB AG, DB InfraGO AG und DB Energie GmbH im Bereich der Wirtschaftsprüfung und technischen Beratung erbringt oder plant im Leistungszeitraum zu erbringen.
Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F4) des Bieters (einschließlich anderer Unternehmen, i. S. d. § 47 VgV ), dass:
- derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Interessenkollision im vorgenannten Sinne ausgeschlossen ist oder
- eine kurze Darstellung des Sachverhalts bzw. der Umstände, aus dem/denen sich eine potentielle Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche Weise aus Sicht des erklärenden Unternehmens eine Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen ist/wird. Das Unternehmen muss hierzu geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten darstellen.
Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter bzw. das betroffene Unternehmen von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignung-Ausschlusskriterium Nr. 4: Besondere Bedingungen zur Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV: Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen (Interessenkonflikte) jedweder Art zu vermeiden. Der AN, einschließlich anderer Unternehmen i. S. d. § 47 VgV mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer darf/dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen geschuldeten Leistungen zu beeinträchtigen es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.
Eine potentielle lnteressenkollision liegt insbesondere dann vor, wenn der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) gleichzeitig Beratungs- oder Unterstützungsleistungen im Auftrag der DB AG, DB InfraGO AG und DB Energie GmbH im Bereich der Wirtschaftsprüfung und technischen Beratung erbringt oder plant im Leistungszeitraum zu erbringen.
Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F4) des Bieters (einschließlich anderer Unternehmen, i. S. d. § 47 VgV ), dass:
- derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Interessenkollision im vorgenannten Sinne ausgeschlossen ist oder
- eine kurze Darstellung des Sachverhalts bzw. der Umstände, aus dem/denen sich eine potentielle Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche Weise aus Sicht des erklärenden Unternehmens eine Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen ist/wird. Das Unternehmen muss hierzu geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten darstellen.
Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter bzw. das betroffene Unternehmen von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Eignung-Ausschlusskriterium Nr.1: Eigenerklärung des Bieters, etwaiger Unterauftragnehmer oder einzelner Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen; Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Sanktionsverordnung (EU) 2024/745
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Eignung-Ausschlusskriterium Nr.1: Eigenerklärung des Bieters, etwaiger Unterauftragnehmer oder einzelner Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen; Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Sanktionsverordnung (EU) 2024/745
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe
Nationale Registrierungsnummer: USt-ID: DE235213079
Postanschrift: Invalidenstr.44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de📧
Telefon: 000📞
Fax: +4930183008071490 📠 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=696275🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .
Enthalten die Bekanntmachung/Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind bis zum 10.07.2024 mittels der entsprechenden Kommunikationsfunktion über die e-Vergabe-Plattform an den AG zu richten. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform allen Bewerbern/Bietern frei zur Verfügung gestellt.
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .
Enthalten die Bekanntmachung/Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind bis zum 10.07.2024 mittels der entsprechenden Kommunikationsfunktion über die e-Vergabe-Plattform an den AG zu richten. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform allen Bewerbern/Bietern frei zur Verfügung gestellt.
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: +49 228 9499 0
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 49228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 122-376831 (2024-06-21)
Auftragsbekanntmachung (2024-06-25) Objekt Beschreibung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 010 000 EUR 💰
782 000 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-25+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 70e747da-aaa6-42bc-ad94-1ce7868e59d2-04
Quelle: OJS 2024/S 123-378395 (2024-06-25)
Auftragsbekanntmachung (2024-07-17) Objekt Beschreibung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 010 000 EUR 💰
782 000 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-24 11:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-17+02:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text: Die Angebotsfrist wird verlängert bis zum 24.07.2024 um 11:00 Uhr.
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 32f99fd1-787b-4b18-b149-d40d10550901-01
Quelle: OJS 2024/S 139-431842 (2024-07-17)