2473/RV1-FuE-Projekt Nr. 71.0101/2024 - Erhöhung von Sicherheit und Akzeptanz von Radverkehrsführungen in ländlichen Räumen und in Stadt-Umland-Beziehungen
Ziel des Forschungsprojektes ist es, vertiefte Erkenntnisse für infrastrukturelle Grundlagen zu gewinnen, wie möglichst schnell umsetzbare, kostengünstige, aber dennoch sichere und akzeptierte Radverkehrsführungen in ländlichen Räumen und in Stadt-Umland-Beziehungen geschaffen werden können. Als Ergebnis sollen, unter weitgehender Einbeziehung bereits vorhandener Verkehrsinfrastrukturen, praxistaugliche Empfehlungen für verkehrssichere, attraktive und akzeptierte Radverkehrsführungsformen erarbeitet werden. Zudem sollen Vorschläge zu möglichen Anpassungen des Rechtsrahmens sowie der technischen Regelwerke erarbeitet werden. Dazu soll zunächst ein fundierter Überblick über die derzeitige Ausgangssituation und die Rahmenbedingungen des Radverkehrs in ländlichen Räumen und in Stadt-Umland-Beziehungen in Deutschland erarbeitet werden. In diesem Kontext sollen die relevanten Vorgaben zur Gestaltung von Fahrradinfrastrukturen (u. a. technische Richtlinien, Empfehlungen und Hinweise) und die rechtlichen Grundlagen für die Anordnung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen (u. a. Straßenverkehrsordnung (StVO), Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO), Erlasse der Länder sowie Straßen- und Wegegesetze) ausgewertet werden. Daran anknüpfend sollen gute Praxisbeispiele in Deutschland sowie aus dem benachbarten Ausland recherchiert, und ausgewählte Praxisbeispiele vertieft analysiert sowie deren Wirkungen und Effekte in Bezug auf die Verkehrssicherheit und Akzeptanz näher untersucht werden. Auf Basis der praktischen Erfahrungen der beteiligten Akteure in den verschiedenen Regionen sowie der in dieser Studie durchgeführten Untersuchungen sind konkrete, möglichst schnell umzusetzende Maßnahmen abzuleiten, welche in der Umsetzung zugleich als sicher und attraktiv für die Radfahrenden wahrgenommen werden. Dabei sind die Forschungsarbeiten stets auf das übergeordnete Ziel hin auszurichten, den regionalen Radverkehr in ländlichen Räumen und den Radverkehr in seiner Anbindung an angrenzende Städte attraktiver und sicherer zu machen. In diesem Zusammenhang sollen auch Vorschläge zu möglichen Anpassungen des Rechtsrahmens und der technischen Regelwerke erarbeitet werden. Im Rahmen eines Expertenworkshops sollen die vorläufigen Forschungserkenntnisse präsentiert und diskutiert werden. Abschließend sollen praxistaugliche Empfehlungen für verkehrssichere und akzeptierte Radverkehrsführungsformen in ländlichen Räumen und in Stadt-Umland-Beziehungen ausgearbeitet werden, die zudem möglichst schnell umsetzbar, flächensparend und kostengünstig sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-24.
Auftragsbekanntmachung (2024-07-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2473/RV1-FuE-Projekt Nr. 71.0101/2024 - Erhöhung von Sicherheit und Akzeptanz von Radverkehrsführungen in ländlichen Räumen und in Stadt-Umland-Beziehungen
Referenznummer: 2473/RV1
Kurze Beschreibung:
“Ziel des Forschungsprojektes ist es, vertiefte Erkenntnisse für infrastrukturelle Grundlagen zu gewinnen, wie möglichst schnell umsetzbare, kostengünstige,...”
Kurze Beschreibung
Ziel des Forschungsprojektes ist es, vertiefte Erkenntnisse für infrastrukturelle Grundlagen zu gewinnen, wie möglichst schnell umsetzbare, kostengünstige, aber dennoch sichere und akzeptierte Radverkehrsführungen in ländlichen Räumen und in Stadt-Umland-Beziehungen geschaffen werden können. Als Ergebnis sollen, unter weitgehender Einbeziehung bereits vorhandener Verkehrsinfrastrukturen, praxistaugliche Empfehlungen für verkehrssichere, attraktive und akzeptierte Radverkehrsführungsformen erarbeitet werden. Zudem sollen Vorschläge zu möglichen Anpassungen des Rechtsrahmens sowie der technischen Regelwerke erarbeitet werden.
Dazu soll zunächst ein fundierter Überblick über die derzeitige Ausgangssituation und die Rahmenbedingungen des Radverkehrs in ländlichen Räumen und in Stadt-Umland-Beziehungen in Deutschland erarbeitet werden. In diesem Kontext sollen die relevanten Vorgaben zur Gestaltung von Fahrradinfrastrukturen (u. a. technische Richtlinien, Empfehlungen und Hinweise) und die rechtlichen Grundlagen für die Anordnung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen (u. a. Straßenverkehrsordnung (StVO), Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO), Erlasse der Länder sowie Straßen- und Wegegesetze) ausgewertet werden.
Daran anknüpfend sollen gute Praxisbeispiele in Deutschland sowie aus dem benachbarten Ausland recherchiert, und ausgewählte Praxisbeispiele vertieft analysiert sowie deren Wirkungen und Effekte in Bezug auf die Verkehrssicherheit und Akzeptanz näher untersucht werden.
Auf Basis der praktischen Erfahrungen der beteiligten Akteure in den verschiedenen Regionen sowie der in dieser Studie durchgeführten Untersuchungen sind konkrete, möglichst schnell umzusetzende Maßnahmen abzuleiten, welche in der Umsetzung zugleich als sicher und attraktiv für die Radfahrenden wahrgenommen werden. Dabei sind die Forschungsarbeiten stets auf das übergeordnete Ziel hin auszurichten, den regionalen Radverkehr in ländlichen Räumen und den Radverkehr in seiner Anbindung an angrenzende Städte attraktiver und sicherer zu machen. In diesem Zusammenhang sollen auch Vorschläge zu möglichen Anpassungen des Rechtsrahmens und der technischen Regelwerke erarbeitet werden.
Im Rahmen eines Expertenworkshops sollen die vorläufigen Forschungserkenntnisse präsentiert und diskutiert werden. Abschließend sollen praxistaugliche Empfehlungen für verkehrssichere und akzeptierte Radverkehrsführungsformen in ländlichen Räumen und in Stadt-Umland-Beziehungen ausgearbeitet werden, die zudem möglichst schnell umsetzbar, flächensparend und kostengünstig sind.
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Produkte/Dienstleistungen: Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 252 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistungen gliedern sich in folgende Arbeitspakete (AP):
AP 1: Beschreibung der Ausgangssituation, Bestandsaufnahme und Rahmenbedingungen
AP 2:...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungen gliedern sich in folgende Arbeitspakete (AP):
AP 1: Beschreibung der Ausgangssituation, Bestandsaufnahme und Rahmenbedingungen
AP 2: Recherche von Praxisbeispielen in Deutschland und im benachbarten Ausland
AP 3: Detailanalyse von ausgewählten Praxisbeispielen
AP 4: Expertenworkshop
AP 5: Ausarbeitung von Empfehlungen
Die Leistungserbringung soll durch einen Projektbeirat begleitet werden, zu dem auch Mitglieder der relevanten Gremien der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) eingeladen werden.
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Zusätzliche Informationen:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des...”
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
*****
Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.”
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-10-15 📅
Datum des Endes: 2027-04-15 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“LB, Abschnitt 3.7.3 zusätzliche Arbeitssitzungen:
Der AG behält sich das Recht vor, die Anzahl der Projektsitzungen (jeweils 2,5 Stunden) um bis zu 2 zu...”
Beschreibung der Optionen
LB, Abschnitt 3.7.3 zusätzliche Arbeitssitzungen:
Der AG behält sich das Recht vor, die Anzahl der Projektsitzungen (jeweils 2,5 Stunden) um bis zu 2 zu erhöhen (s. Preisblatt Abschnitt A2).
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht nicht.
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.1. Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 1
"Beschreibung der Ausgangssituation, Bestandsaufnahme und Rahmenbedingungen"
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.2 Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 2 Recherche von Praxisbeispielen in Deutschland und im benachbarten Ausland
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.3. - Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 3 Detailanalyse ausgewählter Praxisbeispiele
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.4. Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 4 Expertenworkshop
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2. Projektmanagement
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-23 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterium Nr. 2: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterium Nr. 2: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist oder im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2).
Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt und der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich ist, ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen.
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Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterium Nr. 3.1 - Radverkehr in ländlichen Räumen oder Stadt-Umland-Beziehungen: Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterium Nr. 3.1 - Radverkehr in ländlichen Räumen oder Stadt-Umland-Beziehungen: Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für Bearbeitung der ausgeschriebenen Forschungsprojektes wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegen-stand entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich "Radverkehr in ländlichen Räumen oder Stadt-Umland-Beziehungen" belegen.
Es werden Referenzen anerkannt, die abgeschlossen sind bzw. bei noch laufenden Referenzen, die mind. schon 1 Jahr bearbeitet werden.
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Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterium Nr. 3.2 - Verkehrliche Anpassungen für den Radverkehr in öffentlichen Straßenräumen: Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterium Nr. 3.2 - Verkehrliche Anpassungen für den Radverkehr in öffentlichen Straßenräumen: Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich "Verkehrliche Anpassungen für den Radverkehr in öffentlichen Straßenräumen" belegen.
Es werden Referenzen anerkannt, die abgeschlossen sind bzw. bei noch laufenden Referenzen, die mind. schon 1 Jahr bearbeitet werden.
*****
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterium Nr. 3.3 - Erhebungsinstrumente zur Erfassung und Beurteilung verkehrlicher Kenngrößen: Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterium Nr. 3.3 - Erhebungsinstrumente zur Erfassung und Beurteilung verkehrlicher Kenngrößen: Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich "Erhebungsinstrumente zur Erfassung und Beurteilung verkehrlicher Kenngrößen" belegen.
Es werden Referenzen anerkannt, die abgeschlossen sind bzw. bei noch laufenden Referenzen, die mind. schon 1 Jahr bearbeitet werden.
*****
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für
externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
Nationale Registrierungsnummer: USt-ID: DE235213079
Postanschrift: Invalidenstr.44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de📧
Telefon: 000📞
Fax: +4930183008071490 📠 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=702403🌏
“Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von...”
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .
Enthalten die Bekanntmachung/Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Fragen zur den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind bis zum 11.08.2024 mittels der entsprechenden Kommunikationsfunktion über die e-Vergabe-Plattform an den AG zu richten. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform allen Bewerbern/Bietern frei zur Verfügung gestellt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: +49 228 9499 0
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 49228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 144-446414 (2024-07-24)