2475/E21 - Aktualisierung, Weiterentwicklung, Auswertung und Anwendung des Bundesschienennetzmodells sowie zur Aufstellung des Bundesverkehrs- und Mobilitätsplans 2040
Der Bund hat in den letzten Jahren ein Bundeschienennetzmodell als Basis für seine Verkehrsprognosen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Infrastrukturvorhaben Schiene durch externe Gutachter erarbeiten lassen. Auf Basis des Netzmodells sollen verkehrspolitisch relevante Auswertungen durchgeführt werden. Dazu gehören die Vorbereitung und Durchführung volkswirtschaftlicher Nutzen-Kosten-Analysen für Schieneninfrastrukturprojekte (Einzel- oder Bündelmaßnahmen) (z.B. im Zuge von Nach- oder Neubewertungen) inkl. Aktualisierung von Umlegungen prognostizierter Verkehrsmengen und die gezielte Auswertung zu aktuellen politischen Fragen. Die derzeit geltende Methodik der Bundesverkehrswegeplanung wird kontinuierlich nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Standards an die aktuellen Anforderungen angepasst werden. In diesem FE-Projekt sollen eisenbahnspezifische neue Ansätze und Methoden zur Bewertung von Einzelfragen konzeptionell erarbeitet und getestet werden. Ebenfalls sollen vorhabenspezifische Bewertungen auf der Grundlage eines projektindividuellen Bezugsfalls zur Prüfung verkehrlicher Eingangsdaten der von den EIU vorgelegten volkswirtwirtschaftlichen Bewertung sowie die Ableitung einer projektspezifischen Tragfähigkeit gem. BUV durchgeführt werden. Zudem sind mögliche Projektanmeldungen für die Aufstellung des neuen Bundesverkehrs- und Mobilitätsplans 2040 (BVMP) zu plausibilisieren und zu prüfen. Die Ergebnisse zu diesen Aufträgen sollen jeweils visualisiert und dokumentiert werden. Der Auftragnehmer (AN) soll den Auftraggeber (AG) auf Anforderung hinsichtlich interner und externer Anfragen zu Bewertungen von Bedarfsplanvorhaben, evtl. Alternativen und ggf. weiteren Fragen beraten. Ziel der Rahmenvereinbarung ist es, zukunftsgerichtete, zügige und an die verkehrlichen Erfordernisse angepasste Leistungen zu ermöglichen. Die Anforderungen werden in folgende Arbeitspakete untergliedert: AP 1 Wissenschaftliche Beratung AP 2 Konzeptionelle eisenbahnspezifische Weiterentwicklung der Bewertungsmethodik AP 3 Plausibilisierung von Projektanmeldungen für den BVMP AP 4 Volkswirtschaftliche Bewertungen AP 5 Trassen- und Kostenplausibilisierung AP 6 Untersuchungen für bestandsnahe Vorhaben außerhalb des Bedarfsplans AP 7 Abstimmungsgespräche und Sitzungen ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-04.
Auftragsbekanntmachung (2024-10-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2475/E21 - Aktualisierung, Weiterentwicklung, Auswertung und Anwendung des Bundesschienennetzmodells sowie zur Aufstellung des Bundesverkehrs- und Mobilitätsplans 2040
Referenznummer: 2475/E21
Kurze Beschreibung:
“Der Bund hat in den letzten Jahren ein Bundeschienennetzmodell als Basis für seine Verkehrsprognosen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für...”
Kurze Beschreibung
Der Bund hat in den letzten Jahren ein Bundeschienennetzmodell als Basis für seine Verkehrsprognosen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Infrastrukturvorhaben Schiene durch externe Gutachter erarbeiten lassen.
Auf Basis des Netzmodells sollen verkehrspolitisch relevante Auswertungen durchgeführt werden. Dazu gehören die Vorbereitung und Durchführung volkswirtschaftlicher Nutzen-Kosten-Analysen für Schieneninfrastrukturprojekte (Einzel- oder Bündelmaßnahmen) (z.B. im Zuge von Nach- oder Neubewertungen) inkl. Aktualisierung von Umlegungen prognostizierter Verkehrsmengen und die gezielte Auswertung zu aktuellen politischen Fragen.
Die derzeit geltende Methodik der Bundesverkehrswegeplanung wird kontinuierlich nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Standards an die aktuellen Anforderungen angepasst werden. In diesem FE-Projekt sollen eisenbahnspezifische neue Ansätze und Methoden zur Bewertung von Einzelfragen konzeptionell erarbeitet und getestet werden.
Ebenfalls sollen vorhabenspezifische Bewertungen auf der Grundlage eines projektindividuellen Bezugsfalls zur Prüfung verkehrlicher Eingangsdaten der von den EIU vorgelegten volkswirtwirtschaftlichen Bewertung sowie die Ableitung einer projektspezifischen Tragfähigkeit gem. BUV durchgeführt werden.
Zudem sind mögliche Projektanmeldungen für die Aufstellung des neuen Bundesverkehrs- und Mobilitätsplans 2040 (BVMP) zu plausibilisieren und zu prüfen.
Die Ergebnisse zu diesen Aufträgen sollen jeweils visualisiert und dokumentiert werden.
Der Auftragnehmer (AN) soll den Auftraggeber (AG) auf Anforderung hinsichtlich interner und externer Anfragen zu Bewertungen von Bedarfsplanvorhaben, evtl. Alternativen und ggf. weiteren Fragen beraten.
Ziel der Rahmenvereinbarung ist es, zukunftsgerichtete, zügige und an die verkehrlichen Erfordernisse angepasste Leistungen zu ermöglichen.
Die Anforderungen werden in folgende Arbeitspakete untergliedert:
AP 1 Wissenschaftliche Beratung
AP 2 Konzeptionelle eisenbahnspezifische Weiterentwicklung der Bewertungsmethodik
AP 3 Plausibilisierung von Projektanmeldungen für den BVMP
AP 4 Volkswirtschaftliche Bewertungen
AP 5 Trassen- und Kostenplausibilisierung
AP 6 Untersuchungen für bestandsnahe Vorhaben außerhalb des Bedarfsplans
AP 7 Abstimmungsgespräche und Sitzungen
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Bund hat in den letzten Jahren ein Bundeschienennetzmodell als Basis für seine Verkehrsprognosen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Bund hat in den letzten Jahren ein Bundeschienennetzmodell als Basis für seine Verkehrsprognosen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Infrastrukturvorhaben Schiene durch externe Gutachter erarbeiten lassen.
Auf Basis des Netzmodells sollen verkehrspolitisch relevante Auswertungen durchgeführt werden. Dazu gehören die Vorbereitung und Durchführung volkswirtschaftlicher Nutzen-Kosten-Analysen für Schieneninfrastrukturprojekte (Einzel- oder Bündelmaßnahmen) (z.B. im Zuge von Nach- oder Neubewertungen) inkl. Aktualisierung von Umlegungen prognostizierter Verkehrsmengen und die gezielte Auswertung zu aktuellen politischen Fragen.
Die derzeit geltende Methodik der Bundesverkehrswegeplanung wird kontinuierlich nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Standards an die aktuellen Anforderungen angepasst werden. In diesem FE-Projekt sollen eisenbahnspezifische neue Ansätze und Methoden zur Bewertung von Einzelfragen konzeptionell erarbeitet und getestet werden.
Ebenfalls sollen vorhabenspezifische Bewertungen auf der Grundlage eines projektindividuellen Bezugsfalls zur Prüfung verkehrlicher Eingangsdaten der von den EIU vorgelegten volkswirtwirtschaftlichen Bewertung sowie die Ableitung einer projektspezifischen Tragfähigkeit gem. BUV durchgeführt werden.
Zudem sind mögliche Projektanmeldungen für die Aufstellung des neuen Bundesverkehrs- und Mobilitätsplans 2040 (BVMP) zu plausibilisieren und zu prüfen.
Die Ergebnisse zu diesen Aufträgen sollen jeweils visualisiert und dokumentiert werden.
Der Auftragnehmer (AN) soll den Auftraggeber (AG) auf Anforderung hinsichtlich interner und externer Anfragen zu Bewertungen von Bedarfsplanvorhaben, evtl. Alternativen und ggf. weiteren Fragen beraten.
Ziel der Rahmenvereinbarung ist es, zukunftsgerichtete, zügige und an die verkehrlichen Erfordernisse angepasste Leistungen zu ermöglichen.
Die Anforderungen werden in folgende Arbeitspakete untergliedert:
AP 1 Wissenschaftliche Beratung
AP 2 Konzeptionelle eisenbahnspezifische Weiterentwicklung der Bewertungsmethodik
AP 3 Plausibilisierung von Projektanmeldungen für den BVMP
AP 4 Volkswirtschaftliche Bewertungen
AP 5 Trassen- und Kostenplausibilisierung
AP 6 Untersuchungen für bestandsnahe Vorhaben außerhalb des Bedarfsplans
AP 7 Abstimmungsgespräche und Sitzungen
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des...”
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
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Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.”
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 2 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Im Falle der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption...”
Beschreibung der Optionen
Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Im Falle der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird die Erklärung in Textform von dem AG spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit gegenüber dem AN mitgeteilt.
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Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen:
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 10 Abs. 6 dieses Vertrages
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN schriftlich darzulegen und zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursachen werden und eine projektinterne Kompensation durch Minderaufwände bei anderen Arbeitspaketen im Rahmen der ordnungsgemäßen Leistungserbringung nicht möglich ist und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung und Darlegung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung getätigten Aufwände (Personal-, Reise-, Sachkosten) gemäß der vereinbarten Kalkulation und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich erforderlichen Mehrbedarfes. Sofern der AG dem ermittelten Mehraufwand zustimmt, wird die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
d) Ein Rechtsanspruch auf Vergütung von Mehraufwänden, die ohne vorherige Zustimmung des AG erbracht wurden, besteht nicht.
e) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Formerfordernis des § 17 Abs. (4) dieses Vertrages.
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Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs.4 Nr.9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen drei Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterium 1.1: Leistungskonzept/Vorgehensweise zu AP 1 und 2 - Wissenschaftliche Beratung/Konzeptionelle Weiterentwicklung BVWP-Methodik
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterium 1.2: Leistungskonzept/Vorgehensweise zu AP 4 bis 6 - Volkswirtschaftliche Betrachtungen, Trassen- und Kostenplausibilisierung, Untersuchungen außerhalb des Bedarfsplans
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterium 2: Arbeitsorganisation
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-04 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Ausschlusskriterium Nr. 2: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Ausschlusskriterium Nr. 2: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist oder im Auftragsfall abgeschlossen und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich ist. In diesem Fall ist eine entsprechende Erklärung abzugeben.
(Formblatt F2)
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall
- Versicherung für Vermögensschäden mindestens 100.000 € pauschal je Schadensfall
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Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Ausschlusskriterium Nr. 3.1: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 5 (fünf) Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Ausschlusskriterium Nr. 3.1: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 5 (fünf) Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Themenbereich: Durchführung gesamtwirtschaftlicher Nutzen-Kosten-Analysen von Schienenwegeausbauprojekten: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. abgeschlossene Leistungen oder Leistungen mit einer Mindestlaufzeit von sechs Monaten, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen:
Es ist mindestens 1 Referenzprojekt nachzuweisen, dass Kenntnisse in der Durchführung gesamtwirtschaftlicher Nutzen-Kosten-Analysen von Schienenwegeausbauprojekten belegt. Dabei sind Erfahrungen in den Teilbereichen
- Umlegungen,
- Planfallbewertungen und
- ingenieurtechnische Infrastrukturplanung
nachzuweisen.
Die Teilbereiche können auch durch verschiedene Einzelreferenzen abgedeckt werden.
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F3.1):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Monat/Jahr)
- Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (Anzahl Personentagen)
- 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
- Aus Sicht des Bieters sind/ ist folgende/r Bereich/e betroffen:
Schwerpunkt / Teilbereich
2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein.)
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Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Ausschlusskriterium Nr. 3.2: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 5 (fünf) Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Ausschlusskriterium Nr. 3.2: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 5 (fünf) Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben
Themenbereich: Durchführung von fahrplanbasierten Infrastrukturplanungen: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. abgeschlossene Leistungen oder Leistungen mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen:
Es ist mindestens 1 Referenzprojekt nachzuweisen, dass Kenntnisse in der Durchführung von fahrplanbasierten Infrastrukturplanungen, d.h. der Fahrplankonstruktion und der eisenbahnbetrieblichen Ableitung von Infrastrukturerfordernissen aus einem vorgegebenen Fahrplan belegt. Dabei sind Erfahrungen in den Teilbereichen
- Fahrplankonstruktion
- Ableitung von Infrastrukturerfordernissen aus Fahrplan
- Eisenbahnbetriebliche Untersuchungen
nachzuweisen.
Die Teilbereiche können auch durch verschiedene Einzelreferenzen abgedeckt werden.
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F3.2):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Monat/Jahr)
- Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (Anzahl Personentagen)
- 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein.)
*****
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe
Nationale Registrierungsnummer: USt-ID: DE235213079
Postanschrift: Invalidenstr.44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de📧
Telefon: 000📞
Fax: +4930183008071490 📠 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=719151🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=719151🌏
“Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von...”
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .
Enthalten die Bekanntmachung/Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind bis zum 24.10.2024 mittels der entsprechenden Kommunikationsfunktion über die e-Vergabe-Plattform an den AG zu richten. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform allen Bewerbern/Bietern frei zur Verfügung gestellt.
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Das Gesamtvolumen der nach dieser Vereinbarung zu erbringenden Leistungen richtet sich nach dem konkreten Bedarf des AG im Leistungszeitraum. Das maximale Abrufvolumen entspricht der Vergütungsobergrenze gem. § 10 Abs. (6), die sich aus den Mengenansätzen gem. Preisblatt und den Angebotspreisen zzgl. Reise-und Sachkostenpauschale ergibt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: +49 228 9499 0
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 49228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 195-600606 (2024-10-04)