2.1 Ausgeschriebene Leistung Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg schreibt Studien zur Klimaneutralen Landwirtschaft, Klimaneutralen Landespolizei Klimaneutralem Luftverkehr aus. Bei allen drei Themenbereichen geht es um Klimaschutz mit erneuerbaren Kraftstoffen (ReFuels) als Grundlage, deshalb kann und sollte es von einem Anbieter im Paket bearbeitet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-03-09.
Auftragsbekanntmachung (2024-03-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschr. Umsetzung Roadmap Projektideen VM (EU)
Reference number: 2024/0700
Kurze Beschreibung:
“2.1 Ausgeschriebene Leistung Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg schreibt Studien zur Klimaneutralen Landwirtschaft, Klimaneutralen Landespolizei...”
Kurze Beschreibung
2.1 Ausgeschriebene Leistung Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg schreibt Studien zur Klimaneutralen Landwirtschaft, Klimaneutralen Landespolizei Klimaneutralem Luftverkehr aus. Bei allen drei Themenbereichen geht es um Klimaschutz mit erneuerbaren Kraftstoffen (ReFuels) als Grundlage, deshalb kann und sollte es von einem Anbieter im Paket bearbeitet werden.
2.1 Ausgeschriebene Leistung Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg schreibt Studien zur Klimaneutralen Landwirtschaft, Klimaneutralen Landespolizei Klimaneutralem Luftverkehr aus. Bei allen drei Themenbereichen geht es um Klimaschutz mit erneuerbaren Kraftstoffen (ReFuels) als Grundlage, deshalb kann und sollte es von einem Anbieter im Paket bearbeitet werden.
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Zusätzliche Informationen:
“2.3 Zeit / Ort Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Auftragserteilung, voraussichtlich zum 01.06.2024 und endet 2025.”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Ort der Leistungserbringung und Gerichtsstand ist Stuttgart.”
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“siehe Leistungsbeschreibung” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2. Qualität des Konzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 3. Projektbezogene Leistungsfähigkeit des Bieters
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 4. Projektsteuerung
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Beschleunigtes Verfahren:
“Die Angebote können elektronisch abgegeben werden.” Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-17 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-17 12:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“5.1 Ausschlussgründe und anderes: 5.1 Ausschlussgründe Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter gemäß Anlage erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
5.1 Ausschlussgründe und anderes: 5.1 Ausschlussgründe Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter gemäß Anlage erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern. Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben. Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind. Gemäß den Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist eine Zusammenarbeit mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen verboten. Daher ist die Erklärung gemäß Anlage zu unterzeichnend. 5.4 Bietergemeinschaften Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bieter-gemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig. 5.5 Subunternehmer Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Rahmenangebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben. Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbs-grundsätzen zu verfahren. Unternehmen, die sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: 5.2 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Zur Beurteilung der finanziellen und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: 5.2 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“5.3 Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit: 5.3 Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit Zur Beurteilung der für...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
5.3 Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit: 5.3 Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit sind vom Bieter Referenzen über bisher erbrachte Leistungen vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“2.4 Vergütung Die Vergütung erfolgt zu dem vereinbarten Entgelt nach Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung kann nur nach Leistung und auf Nachweis...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
2.4 Vergütung Die Vergütung erfolgt zu dem vereinbarten Entgelt nach Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung kann nur nach Leistung und auf Nachweis erfolgen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist auszuweisen. Ergänzende Leistungen können nur nach expliziter vorheriger Beauftragung/Freigabe durch den AG auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis abgerechnet werden. Ab dem 01. Januar 2022 sind Sie als öffentlicher Auftragnehmer nach § 4a E-Government-Gesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der E-Rechnungsverordnung Baden-Württem-berg grundsätzlich zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur für Rechnungen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer. Für die elektronische Rechnungsstellung verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen. Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“2.5 Vertragsbedingungen Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ: - die Ausschreibungsbedingungen aus diesen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
2.5 Vertragsbedingungen Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ: - die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen, - ggfls. nachgelagerte Bieterinformationen, - die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters und - die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss. Im Zweifel gehen die Anforderungen aus der Ausschreibung den Ausführungen im Angebot vor, sofern nichts gesondert vereinbart wird. Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) (siehe beiliegend). Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen nebst Anlage (Technische Informationen) des Zentralen Rechnungsein
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YNBH0PP
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNBH0PP
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Mittwoch, 17.04.2024, 12:00 Uhr in elektronischer Form bei der NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH - Vergabestelle auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit angegebener Nummer eingereicht werden. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen. Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. 3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal DTVP darauf hinzuweisen. Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Dienstag, 09.04.2024, 12:00 Uhr auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit angegebener Nummer eingereicht werden. Bitte berücksichtigen Sie, dass zwischen dem 25.03. und dem 05.03.2024 keine Fragen bearbeitet werden (Osterferien). Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten. 3.5 Nebenangebote und Änderungsvorschläge Nebenangebote sind nicht zulässig. 3.6 Erstattung von Aufwendungen Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungs-vorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: keine Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76247
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: keine Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76247
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 051-147930 (2024-03-09)