Beschreibung der Beschaffung
Das frühere Schloss Geyerswörth, heute Rathaus Geyerswörth, in der Geyerswörthstraße gehört zum Gesamtensemble der unter UNESCO- Welterbe- Status stehenden Altstadt Bamberg und im engeren Sinne zur Baugruppe um das Alte Rathaus Bamberg. Der sog. Barockflügel soll im Zuge dieses Bauvorhabens saniert werden - vorgesehen sind Instandsetzungsmaßnahmen und Reparaturarbeiten an tragenden Bauteilen, insbesondere der Gründung, Dachwerk und Decken, die Erneuerung der Gebäudetechnik, Ertüchtigung des Brandschutzes, Maßnahmen zur energetischen Aufwertung und zur Verbesserung der Barrierefreiheit, Modernisierungsmaßnahmen, Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen
an Ausstattung, Erneuerung bzw. Reparatur / Ertüchtigung von Fenstern und Türen,
Innenausbaumaßnahmen sowie Umbauten zur Unterbringung von Verwaltungsnutzung und Marionettentheater. Das Gebäude, bestehend aus den zwei Pavillons und dem eingeschossigen Zwischenbau, wurde 1817 bis 1819 als Badeanstalt Dr. Lautenbacher neu errichtet. Die Pavillons wurden zu Wohnzwecken genutzt. Die Badezimmer befanden sich im Zwischenbau und wurden sukzessive Richtung Westen erweitert, so dass der ehemalige vorhandene Hofbereich
zugebaut wurde. 1875 wird der Zwischenbau um ein Geschoss erhöht und weiterhin als Badeanstalt genutzt. 1893 wird das Gebäude an die Stadt Bamberg verkauft und im darauffolgenden Jahr wird der Zwischenbau zu Wohnzwecken umgebaut und damit die Nutzung als Badeanstalt aufgegeben. 1936 wird eine Fußgängerpassage im westlichen Pavillon eingebaut. 1989/90 wird das Gebäude für die Einrichtung eines
Fremdenverkehrsamts und Büroräumen umgebaut. Hier werden vor allem die
Treppenanlagen und Sanitärbereiche erneuert.
Auszug aus der Bay. Denkmalliste:
Denkmal
D-4-61-000-197 Geyerswörthstraße 3; Geyerswörthstraße 3 a; Geyerswörthstraße 3 b; Ehem. Badeanstalt, zwei zweigeschossige ehem. Gartenpavillons des Schlosses
Geyerswörth mit Mansardwalmdächern, spätes 18. Jh., 1818 durch einen
zweigeschossigen Verbindungstrakt mit Satteldach und Mittelrisalit verbunden, dem Areal des ehem. Geyerswörthgartens südwestlich davor zugewandt; ehem. Teil des Schlosses Geyerswörth (siehe Geyerswörthstraße 1). nachqualifiziert.
Bodendenkmal
D-4-6131-1033 Untertägige Siedlungsteile des Mittelalters und der frühen Neuzeit im
Bereich von "Geyerswörth" und "Mühlwörth" in Bamberg. nachqualifiziert.
Zeitgleich zur Sanierung des Barockflügels findet die Sanierung der weiteren
Schlossflügel des Renaissancetraktes statt (BV Hauptbaumaßnahme Kernschloss). Die insgesamt zur Verfügung stehende Fläche ist sehr beengt, die Baustellenbereiche überlappen sich teilweise, die Baustelleneinrichtungsflächen werden aus Platzgründen gemeinsam genutzt, Teile der Allgemeinen Baustelleneinrichtung werden gemeinsam durch beide Baumaßnahmen genutzt. Hierdurch entsteht erhöhter Abstimmungsbedarf, der im Wesentlichen durch die örtlichen Bauleitungen zu leisten ist, jedoch der besonderen Mitwirkung des AN bedarf. Folgende Leistungen / Abstimmungen sind erforderlich und durch den AN entsprechend einzukalkulieren:
- Einhaltung der im Baustelleneinrichtungsplan ausgewiesenen Flächen,
· Anmeldung von Lagerflächen / Flächen für BE- Einrichtung des AN, so dass
diese im Baustelleneinrichtungsplan eingetragen werden können (Aushang
wird auch vor Ort erfolgen, ggf. Anlage zum Baustellenprotokoll),
· Ankündigung von voraussichtlichen Lieferungen, Arbeitseinsätzen,
Bereitstellung von Material und Gerät, mit ca. 1 Woche Vorlauf, so dass diese
im Jour Fixe Baustellenkoordination (Jour fixe der Bauleiter der beiden Maßnahmen, Bauherrnbeteiligung nach Erfordernis) abgestimmt werden können,
· Anmeldung von Krannutzungen mit ca. 1 Woche Vorlauf, so dass
Krannutzungszeiten zugewiesen und geblockt werden können (sofern
mehrere AN des Kranes bedürfen),
· soweit möglich und sofern erforderlich: Anpassung an erforderliche
Abweichungen und Abstimmungen (diese Abweichungen werden ebenfalls
mit Vorlauf kommuniziert),
· Abstimmung von Abweichungen mit der örtlichen Bauleitung in jedem
Einzelfall.
Zur Baustellenkoordination wird ein regelmäßiger Jour Fixe der Bauleiter etabliert,
bei dem Nutzungs- und Belegungspläne erstellt und fortgeschrieben werden, so
dass die Arbeitseinsätze des AN möglichst reibungsarm durchgeführt werden
können. Bei Terminkollisionen wird im Rahmen des JF Baustellenkoordination
priorisiert. Terminabstimmungen mit dem AN erfolgen entsprechend.