Der Landtag Nordrhein-Westfalen überträgt seit September 2021 seine Plenarsitzungen inklusive Sondersitzungen sowie ausgewählte Veranstaltungen des Präsidenten zusätzlich zum regulären Live-Stream in einem separaten barrierefreien Live-Stream. Dieser besteht aus dem Live-Bild des Plenarsaal samt Ton, einer Darstellung in deutscher Gebärdensprache sowie der Einblendung einer Live-Untertitelung (im Weiteren: barrierefreier Stream). Mit diesem Vergabeverfahren soll ein Dienstleister für die Fortsetzung des barrierefreien Streamings ab Juni 2024 ausgewählt werden. Der Vertrag ist auf zunächst ein Jahr angelegt mit der Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr. Der Landtag tagt in Sitzungszeiten in der Regel an zwei bis drei Tagen pro Monat, und zwar mittwochs, donnerstags und freitags. Die Plenarsitzungen an Freitagen können ggf. entfallen. Die Entscheidung wird jeweils am Mittwoch der Vorwoche vom Ältestenrat mit Festlegung der Tagesordnungen getroffen. Die Plenartage für das Jahr 2024 stehen grundsätzlich fest (siehe Dokument L04 Terminkalender der Vergabeunterlagen). Änderungen der Termine sind allerdings auch noch im laufenden Jahr möglich. Die Plenarsitzungen beginnen in der Regel um 10 Uhr. Die Sitzungen werden - mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr und - freitags von 10 bis 14 Uhr im barrierefreien Stream übertragen. Auf Antrag einer Fraktion können zudem weitere Tagesordnungspunkte nach 16 bzw. 14 Uhr gebärdensprachgedolmetscht und live untertitelt werden. Diese zusätzlichen Tagesordnungspunkte müssen bis zum Mittwoch der Vorwoche von mindestens einer Fraktion beantragt werden. Darüber hinaus kann es zu kurzfristig einberufenen Sondersitzungen des Landtags kommen, die ebenfalls im barrierefreien Stream übertragen werden. Veranstaltungen des Präsidenten und sonstige Termine Die barrierefreien Live-Streams von ausgewählten Veranstaltungen des Präsidenten, beispielsweise Gedenkstunden und Festveranstaltungen, sowie von sonstigen Terminen werden jeweils gesondert beauftragt - die Beauftragung ist bis eine Woche vor der Veranstaltung möglich. Ausschusssitzungen Möglich sind auch barrierefreie Live-Übertragungen von ganzen Ausschusssitzungen oder einzelnen Tagesordnungspunkten von Ausschusssitzungen. Auch diese werden gesondert beauftragt. Die Beauftragung ist bis eine Woche vor der Gremiensitzung möglich. Denkbar ist in seltenen Fällen auch der parallele barrierefreie Live-Stream von zwei oder mehreren Ausschusssitzungen. Alle Live-Streams des Landtags Nordrhein-Westfalen sind über die Internetseite www.landtag.nrw.de abrufbar. Die barrierefreien Live-Streams werden zusätzlich als Videos-on-Demand zur Verfügung gestellt. Eine nachträgliche Bearbeitung der Live-Untertitelung ist nicht vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-03-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-01.
Auftragsbekanntmachung (2024-02-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Barrierefreier Live-Stream des Landtags Nordrhein-Westfalen und Videos-on-Demand
Kurze Beschreibung:
Der Landtag Nordrhein-Westfalen überträgt seit September 2021 seine Plenarsitzungen inklusive Sondersitzungen sowie ausgewählte Veranstaltungen des Präsidenten zusätzlich zum regulären Live-Stream in einem separaten barrierefreien Live-Stream. Dieser besteht aus dem Live-Bild des Plenarsaal samt Ton, einer Darstellung in deutscher Gebärdensprache sowie der Einblendung einer Live-Untertitelung (im Weiteren: barrierefreier Stream). Mit diesem Vergabeverfahren soll ein Dienstleister für die Fortsetzung des barrierefreien Streamings ab Juni 2024 ausgewählt werden. Der Vertrag ist auf zunächst ein Jahr angelegt mit der Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr. Der Landtag tagt in Sitzungszeiten in der Regel an zwei bis drei Tagen pro Monat, und zwar mittwochs, donnerstags und freitags. Die Plenarsitzungen an Freitagen können ggf. entfallen. Die Entscheidung wird jeweils am Mittwoch der Vorwoche vom Ältestenrat mit Festlegung der Tagesordnungen getroffen. Die Plenartage für das Jahr 2024 stehen grundsätzlich fest (siehe Dokument L04 Terminkalender der Vergabeunterlagen). Änderungen der Termine sind allerdings auch noch im laufenden Jahr möglich. Die Plenarsitzungen beginnen in der Regel um 10 Uhr. Die Sitzungen werden - mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr und - freitags von 10 bis 14 Uhr im barrierefreien Stream übertragen. Auf Antrag einer Fraktion können zudem weitere Tagesordnungspunkte nach 16 bzw. 14 Uhr gebärdensprachgedolmetscht und live untertitelt werden. Diese zusätzlichen Tagesordnungspunkte müssen bis zum Mittwoch der Vorwoche von mindestens einer Fraktion beantragt werden. Darüber hinaus kann es zu kurzfristig einberufenen Sondersitzungen des Landtags kommen, die ebenfalls im barrierefreien Stream übertragen werden. Veranstaltungen des Präsidenten und sonstige Termine Die barrierefreien Live-Streams von ausgewählten Veranstaltungen des Präsidenten, beispielsweise Gedenkstunden und Festveranstaltungen, sowie von sonstigen Terminen werden jeweils gesondert beauftragt - die Beauftragung ist bis eine Woche vor der Veranstaltung möglich. Ausschusssitzungen Möglich sind auch barrierefreie Live-Übertragungen von ganzen Ausschusssitzungen oder einzelnen Tagesordnungspunkten von Ausschusssitzungen. Auch diese werden gesondert beauftragt. Die Beauftragung ist bis eine Woche vor der Gremiensitzung möglich. Denkbar ist in seltenen Fällen auch der parallele barrierefreie Live-Stream von zwei oder mehreren Ausschusssitzungen. Alle Live-Streams des Landtags Nordrhein-Westfalen sind über die Internetseite www.landtag.nrw.de abrufbar. Die barrierefreien Live-Streams werden zusätzlich als Videos-on-Demand zur Verfügung gestellt. Eine nachträgliche Bearbeitung der Live-Untertitelung ist nicht vorgesehen.
Der Landtag Nordrhein-Westfalen überträgt seit September 2021 seine Plenarsitzungen inklusive Sondersitzungen sowie ausgewählte Veranstaltungen des Präsidenten zusätzlich zum regulären Live-Stream in einem separaten barrierefreien Live-Stream. Dieser besteht aus dem Live-Bild des Plenarsaal samt Ton, einer Darstellung in deutscher Gebärdensprache sowie der Einblendung einer Live-Untertitelung (im Weiteren: barrierefreier Stream). Mit diesem Vergabeverfahren soll ein Dienstleister für die Fortsetzung des barrierefreien Streamings ab Juni 2024 ausgewählt werden. Der Vertrag ist auf zunächst ein Jahr angelegt mit der Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr. Der Landtag tagt in Sitzungszeiten in der Regel an zwei bis drei Tagen pro Monat, und zwar mittwochs, donnerstags und freitags. Die Plenarsitzungen an Freitagen können ggf. entfallen. Die Entscheidung wird jeweils am Mittwoch der Vorwoche vom Ältestenrat mit Festlegung der Tagesordnungen getroffen. Die Plenartage für das Jahr 2024 stehen grundsätzlich fest (siehe Dokument L04 Terminkalender der Vergabeunterlagen). Änderungen der Termine sind allerdings auch noch im laufenden Jahr möglich. Die Plenarsitzungen beginnen in der Regel um 10 Uhr. Die Sitzungen werden - mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr und - freitags von 10 bis 14 Uhr im barrierefreien Stream übertragen. Auf Antrag einer Fraktion können zudem weitere Tagesordnungspunkte nach 16 bzw. 14 Uhr gebärdensprachgedolmetscht und live untertitelt werden. Diese zusätzlichen Tagesordnungspunkte müssen bis zum Mittwoch der Vorwoche von mindestens einer Fraktion beantragt werden. Darüber hinaus kann es zu kurzfristig einberufenen Sondersitzungen des Landtags kommen, die ebenfalls im barrierefreien Stream übertragen werden. Veranstaltungen des Präsidenten und sonstige Termine Die barrierefreien Live-Streams von ausgewählten Veranstaltungen des Präsidenten, beispielsweise Gedenkstunden und Festveranstaltungen, sowie von sonstigen Terminen werden jeweils gesondert beauftragt - die Beauftragung ist bis eine Woche vor der Veranstaltung möglich. Ausschusssitzungen Möglich sind auch barrierefreie Live-Übertragungen von ganzen Ausschusssitzungen oder einzelnen Tagesordnungspunkten von Ausschusssitzungen. Auch diese werden gesondert beauftragt. Die Beauftragung ist bis eine Woche vor der Gremiensitzung möglich. Denkbar ist in seltenen Fällen auch der parallele barrierefreie Live-Stream von zwei oder mehreren Ausschusssitzungen. Alle Live-Streams des Landtags Nordrhein-Westfalen sind über die Internetseite www.landtag.nrw.de abrufbar. Die barrierefreien Live-Streams werden zusätzlich als Videos-on-Demand zur Verfügung gestellt. Eine nachträgliche Bearbeitung der Live-Untertitelung ist nicht vorgesehen.
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Film und Videofilm📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: #1
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postanschrift: Der Präsident des Landtags NRW
Platz des Landtags 1
Postleitzahl: 40221
Stadt: Düsseldorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
🏙️
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die vertraglichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag beginnen mit Zuschlagserteilung und enden mit Ablauf des 31.05.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende kann der Auftraggeber den Vertrag einmalig durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer um ein Jahr verlängern. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, den Vertrag zu verlängern. Nach Ablauf der vereinbarten Verlängerung endet der Vertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Die vertraglichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag beginnen mit Zuschlagserteilung und enden mit Ablauf des 31.05.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende kann der Auftraggeber den Vertrag einmalig durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer um ein Jahr verlängern. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, den Vertrag zu verlängern. Nach Ablauf der vereinbarten Verlängerung endet der Vertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): W1 Berufliche Qualifikation der Gebärdensprachdolmetscherinnen/Gebärdensprachdolmetscher
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): W2 Qualifikation der Schriftdolmetscherinnen/Schriftdolmetscher
W3 Realisierung kurzfristiger barrierefreier Live-Streams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): W4 Sicherstellung der technischen Unterstützung durch die Auftragnehmerin/den Auftragnehmer
W5 Referenzen
W6 Erfahrung im Streaming
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-12 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-12 09:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Aufgrund von elektr. eingereichten Angeboten findet gem. § 55 VgV kein öffentlicher Submissionstermin statt.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-03-12 09:01:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Aufgrund von elektr. eingereichten Angeboten findet gem. § 55 VgV kein öffentlicher Submissionstermin statt.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Hierzu gehören das Dokument L02 Preisblatt und das Dokument L05 Wertungsmatrix mit den Wertungsdokumenten W1 bis W3 (§ 56 Abs. 3 VgV).
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Hierzu gehören das Dokument L02 Preisblatt und das Dokument L05 Wertungsmatrix mit den Wertungsdokumenten W1 bis W3 (§ 56 Abs. 3 VgV).
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: E02 Unternehmensselbstdarstellung: Selbstdarstellung des bietenden Unternehmens
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
E01 Insolvenzerklärung: Der/Die Bieter/in erklärt, dass 1. über sein/ihr Vermögen weder das Konkurs- noch das Vergleichsverfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist. 2. er/sie sich nicht in Liquidation befindet. 3. er/sie sich als ausländischer Bieter/in nicht in Verhältnissen befindet, die nach den Rechtsvorschriften seines/ihres Landes mit den Verfahren zu 1. und 2. vergleichbar sind. 4. er/sie nicht rechtskräftig aus Gründen bestraft worden ist, die seine/ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen.
E01 Insolvenzerklärung: Der/Die Bieter/in erklärt, dass 1. über sein/ihr Vermögen weder das Konkurs- noch das Vergleichsverfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist. 2. er/sie sich nicht in Liquidation befindet. 3. er/sie sich als ausländischer Bieter/in nicht in Verhältnissen befindet, die nach den Rechtsvorschriften seines/ihres Landes mit den Verfahren zu 1. und 2. vergleichbar sind. 4. er/sie nicht rechtskräftig aus Gründen bestraft worden ist, die seine/ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen.
E03 Umsatzentwicklung: Bruttoumsatzentwicklung der letzten drei Geschäftsjahre in EURO.
Technische und berufliche Fähigkeiten
E04 Mitarbeiterzahl: Aktuelle Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter/innen, sowie die Anzahl in den letzten drei Geschäftsjahren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
E05 Nachweis einer Haftpflichtversicherung: Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme bei: Sachschäden von 5.000.000 Euro, pro Schadensfall Vermögensschäden von 5.000.000 Euro, pro Schadensfall Personenschäden 3.000.000 Euro, pro Schadensfall alternativ: eine schriftliche Verpflichtungserklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Falle einer Zuschlagserteilung unverzüglich abgeschlossen wird.
E05 Nachweis einer Haftpflichtversicherung: Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme bei: Sachschäden von 5.000.000 Euro, pro Schadensfall Vermögensschäden von 5.000.000 Euro, pro Schadensfall Personenschäden 3.000.000 Euro, pro Schadensfall alternativ: eine schriftliche Verpflichtungserklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Falle einer Zuschlagserteilung unverzüglich abgeschlossen wird.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
E06 Unterauftragnehmer: Angabe, ob die Leistung mit Hilfe eines Unterauftragnehmers/ einer Unterauftragnehmerin erbracht werden soll.
E07 Bietergemeinschaft: Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist zusammen mit dem Angebot eine Erklärung vorzulegen, aus der ersichtlich ist, dass - Der/die namentlich zu benennende bevollmächtigte Vertreter/in alle Mitglieder der Gemeinschaft gegenüber dem AG vertritt, - Der/die bevollmächtigte Vertreter/-in berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, - eine Verpflichtungserklärung als Vorvertrag besteht, - alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner/in haften.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
E07 Bietergemeinschaft: Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist zusammen mit dem Angebot eine Erklärung vorzulegen, aus der ersichtlich ist, dass - Der/die namentlich zu benennende bevollmächtigte Vertreter/in alle Mitglieder der Gemeinschaft gegenüber dem AG vertritt, - Der/die bevollmächtigte Vertreter/-in berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, - eine Verpflichtungserklärung als Vorvertrag besteht, - alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner/in haften.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
512 EU Vertragsbedingungen NRW 513 EU BVB Tariftreue Mindestarbeitsbedingungen 521 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYRWDX09
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221 147-0📞
Fax: +49 221 147-2889 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird. Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet: 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird. Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet: 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-01+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 024-072250 (2024-02-01)