Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
(siehe Leistungsbeschreibung ab S. 5)
Für eine erfolgreiche Umsetzung sind breit gefächerte Kompetenzen im sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Bereich erforderlich. Der Auftragnehmer/Auftragnehmerin oder das Konsortium sollte nachweislich über Erfahrungen und spezifisches Fachwissen zu den relevanten Fragestellungen verfügen.
Gemeinschaftliche Angebote, bspw. von einem Konsortium aus (Forschungs-)Instituten, sind möglich und erwünscht. Die Kooperation sollte zu einem deutlichen Mehrwert mit Blick auf die Qualität der Ergebnisse führen.
Der Bieter/ die Bieterin muss zudem nachweislich in der Lage sein, die geforderten Aufgaben kompetent, fristgerecht sowie weitgehend eigenständig – nach Absprache – durchzuführen. Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind für alle beteiligten Institutionen/Personen zu erbringen (s.u.).
Soweit der/die Bietende eine vergleichbare Tätigkeit für eine/n andere/n Auftraggebende/n bearbeitet, ist dies (ohne Nennung des/der Auftraggebenden) offen zu legen. Auf eventuell dadurch entstehende Interessenkonflikte ist hinzuweisen.
Einzureichende Unterlagen:
• Selbstbeschreibung des Bieters / der Bieterin, beinhaltet eine Beschreibung der Institution(en) sowie der beteiligten Personen
• Kostenkalkulation und Darstellung des Zeithorizonts mit Begründung, falls von dem hier skizzierten deutlich abweichend. Reisekosten und die Kosten für Workshops sind separat zu kalkulieren und anzugeben;
• Nachweis mindestens dreijähriger Tätigkeit mit Haupttätigkeit im ausgeschriebenen Leistungsgebiet;
• Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit durch Beleg entsprechender Kompetenzen und Erfahrungen durch Vorlage entsprechender Referenzen der letzten drei Jahre;
• Auflistung von Aufträgen und Forschungsarbeiten der letzten drei Jahre mit Bezügen zur Leistungsbeschreibung ;
• formfreie Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB;
• Eigenerklärung nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022;
• formfreie Eigenerklärung zu einem möglicherweise beabsichtigten Einsatz von Subunternehmen unter genauer Bezeichnung des vom Subunternehmer / von der Subunternehmerin zu übernehmenden Leistungsteils, sowie unter Vorlage einer rechtsverbindlich unterzeichneten Verpflichtungserklärung des Subunternehmers, in der dieser sich verpflichtet die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Subunternehmer zu übernehmen;
• formfreie Eigenerklärung, dass der/die Bewerbende im Zusammenhang mit der zu vergebenden Leistung keine eigenen auftragsfremden wirtschaftlichen Interessen gegenüber Dritten verfolgt;
• formfreie Eigenerklärung über die Bereitschaft, im Falle der Zuschlagserteilung mit dem Auftraggeber eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV-V) entsprechend den Vorschriften der DSGVO und des BDSG (wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt) abzuschließen und sich ggf. schriftlich zur Einhaltung weiterer Vertraulichkeitsvorschriften zu verpflichten.