Die rnv befindet derzeit in der Vorbereitungsphase zur Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts, welcher erstmalig Anfang 2026 für das Jahr 2025 erstellt wird. Der Nachhaltigkeitsbericht wird im Lagebericht des regulären Geschäftsberichts veröffentlicht und muss im Rahmen des Jahresabschlusses von einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Da es sich um den ersten Nachhaltigkeitsbericht handelt ist eine prozessbegleitende Prüfung vorgesehen und notwendig. Das erste Datenpaket zur Prüfung ("Verfahren und Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse") wird im Mai 2024 fertig gestellt und soll anschließend geprüft werden. Die Prüfung weiterer Pakete soll sukzessive nach Erstellung erfolgen. Die finale Prüfung des ersten Berichts wird dann zeitgleich mit dem Finanzteil im Lagebericht abgeschlossen. Der Nachhaltigkeitsbericht ist ab 2026 jährlich zu erstellen. Das bedeutet, dass auch die Prüfleistung jährlich benötigt wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-04.
Auftragsbekanntmachung (2024-10-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Begleitende Prüfung der Nachhaltigkeitserklärung im Lagebericht der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH für das Geschäftsjahre 2025]
Referenznummer: 118-24-EK2
Kurze Beschreibung:
Die rnv befindet derzeit in der Vorbereitungsphase zur Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts, welcher erstmalig Anfang 2026 für das Jahr 2025 erstellt wird. Der Nachhaltigkeitsbericht wird im Lagebericht des regulären Geschäftsberichts veröffentlicht und muss im Rahmen des Jahresabschlusses von einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden.
Da es sich um den ersten Nachhaltigkeitsbericht handelt ist eine prozessbegleitende Prüfung vorgesehen und notwendig. Das erste Datenpaket zur Prüfung ("Verfahren und Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse") wird im Mai 2024 fertig gestellt und soll anschließend geprüft werden. Die Prüfung weiterer Pakete soll sukzessive nach Erstellung erfolgen. Die finale Prüfung des ersten Berichts wird dann zeitgleich mit dem Finanzteil im Lagebericht abgeschlossen. Der Nachhaltigkeitsbericht ist ab 2026 jährlich zu erstellen. Das bedeutet, dass auch die Prüfleistung jährlich benötigt wird.
Die rnv befindet derzeit in der Vorbereitungsphase zur Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts, welcher erstmalig Anfang 2026 für das Jahr 2025 erstellt wird. Der Nachhaltigkeitsbericht wird im Lagebericht des regulären Geschäftsberichts veröffentlicht und muss im Rahmen des Jahresabschlusses von einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden.
Da es sich um den ersten Nachhaltigkeitsbericht handelt ist eine prozessbegleitende Prüfung vorgesehen und notwendig. Das erste Datenpaket zur Prüfung ("Verfahren und Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse") wird im Mai 2024 fertig gestellt und soll anschließend geprüft werden. Die Prüfung weiterer Pakete soll sukzessive nach Erstellung erfolgen. Die finale Prüfung des ersten Berichts wird dann zeitgleich mit dem Finanzteil im Lagebericht abgeschlossen. Der Nachhaltigkeitsbericht ist ab 2026 jährlich zu erstellen. Das bedeutet, dass auch die Prüfleistung jährlich benötigt wird.
Es gilt deutsches Recht. Jegliche Kommunikation mit dem AG oder dessen Vertreter hat in deutscher Sprache zu erfolgen und die geforderten Konzepte sind in deutscher Sprache zu verfassen.
Dauer
Datum des Beginns: 2024-11-30 📅
Datum des Endes: 2026-03-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Leistungen des Nachhaltigkeitsberichts für den Jahresabschluss 2026 wird als Option vereinbart. Die Prüfung für 2026 erfolgt nicht projektbegleitend, sondern als reguläre Abschlussprüfungsleistung der Nachhaltigkeitserklärung.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Mannheim, Stadtkreis
🏙️
Postleitzahl: 68165
Stadt: Mannheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-04 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 41 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-10-28 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO.
Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/fadc3778-3863-438c-900b-33fb66697eb5/suitabilitycriteria
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Mit dem Angebot ist einzureichen:
1.Handelsregisterauszug(nicht älter als 3 Monate),
2.Erklärungen zur persönlichen Lage,
3.Erklärungen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen,
4.Erklärungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen,
5.Erklärungen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten,
6.Erklärungen zu seiner Berufsausübung.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Mit dem Angebot ist einzureichen:
1.Handelsregisterauszug(nicht älter als 3 Monate),
2.Erklärungen zur persönlichen Lage,
3.Erklärungen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen,
4.Erklärungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen,
5.Erklärungen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten,
6.Erklärungen zu seiner Berufsausübung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/fadc3778-3863-438c-900b-33fb66697eb5/suitabilitycriteria
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen.
1. Eigenerklärung das der Bieter spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die über die gesamte Vertragslaufzeit erhalten bleiben muss. Die Deckungssumme dieser Versicherung muss je Schadensfall mindestens betragen:
- für Vermögensschäden: in angemessener Höhe
- für Personen- und Sachschäden: Deckungssumme von mindestens EUR 3 Mio. pauschal, 2-fach maximiert p.a.
Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bieter einen entsprechende Nachweis oder eine Bereitschaftserklärung des Versicherers ab.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzung für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1 MiLoG (Mindestlohngesetz) nicht vorliegen, dass der Bieter also nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
4. Eigenerklärung über die durchschnittliche Mitarbeiterzahl der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen.
1. Eigenerklärung das der Bieter spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die über die gesamte Vertragslaufzeit erhalten bleiben muss. Die Deckungssumme dieser Versicherung muss je Schadensfall mindestens betragen:
- für Vermögensschäden: in angemessener Höhe
- für Personen- und Sachschäden: Deckungssumme von mindestens EUR 3 Mio. pauschal, 2-fach maximiert p.a.
Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bieter einen entsprechende Nachweis oder eine Bereitschaftserklärung des Versicherers ab.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzung für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1 MiLoG (Mindestlohngesetz) nicht vorliegen, dass der Bieter also nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
4. Eigenerklärung über die durchschnittliche Mitarbeiterzahl der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten
https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/fadc3778-3863-438c-900b-33fb66697eb5/suitabilitycriteria
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Dies hat der Bieter durch folgende Nachweise zu belegen:
1. Angabe von mindestens 2 Referenzprojekten, der letzten 3 Jahre, die folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Mindestens 2 Referenzen über Aufträge über die Prüfung großer Konzerne, welche bereits 2024 berichtspflichtig nach CSRD sind.
- Mindestens 1 Referenz über Aufträge der ESG-Beratung. Diese sollte unter anderem Klimaschutz beinhaltet haben.
- Mindestens 1 Referenz über Aufträge für ÖPNV Unternehmen.
Die Mindestanforderung werden auch dann als erfüllt betrachtet, wenn mit mindestens 2 eingereichten Referenzen alle Mindestanforderungen erfüllt werden.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Dies hat der Bieter durch folgende Nachweise zu belegen:
1. Angabe von mindestens 2 Referenzprojekten, der letzten 3 Jahre, die folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Mindestens 2 Referenzen über Aufträge über die Prüfung großer Konzerne, welche bereits 2024 berichtspflichtig nach CSRD sind.
- Mindestens 1 Referenz über Aufträge der ESG-Beratung. Diese sollte unter anderem Klimaschutz beinhaltet haben.
- Mindestens 1 Referenz über Aufträge für ÖPNV Unternehmen.
Die Mindestanforderung werden auch dann als erfüllt betrachtet, wenn mit mindestens 2 eingereichten Referenzen alle Mindestanforderungen erfüllt werden.
Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigter Vertretung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Gemäß § 5 Abs. 1Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§6 Absatz 1 Satz 1 LTMG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 4 Absatz 1(Mindestentgelterklärung) LTMG abzugeben haben.
2. Einhaltung der Erklärungsinhalte der Eigenerklärung zum Russlandgeschäft gemäß Artikel5k der Verordnung (EU) 2022/576.
3. Berufshaftpflichtversicherung (Personen- und Sachschäden mind. EUR 3 Mio. pauschal, 2-fach max. p.a.)
4. Im Falle der Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung
5. Im Falle der Eignungsleihe: Eigenerklärung qualifizierter Nachunternehmer
1. Gemäß § 5 Abs. 1Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§6 Absatz 1 Satz 1 LTMG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 4 Absatz 1(Mindestentgelterklärung) LTMG abzugeben haben.
2. Einhaltung der Erklärungsinhalte der Eigenerklärung zum Russlandgeschäft gemäß Artikel5k der Verordnung (EU) 2022/576.
3. Berufshaftpflichtversicherung (Personen- und Sachschäden mind. EUR 3 Mio. pauschal, 2-fach max. p.a.)
4. Im Falle der Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung
5. Im Falle der Eignungsleihe: Eigenerklärung qualifizierter Nachunternehmer
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 21 AentG, § 19 MiLoG oder § 21 SchwarzArbG gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe gilt dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruchgenommen wird, gesondert. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind demAuftraggeber nachzuweisen.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 21 AentG, § 19 MiLoG oder § 21 SchwarzArbG gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe gilt dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruchgenommen wird, gesondert. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind demAuftraggeber nachzuweisen.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Angebotsabgabe sowie jeglicher Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronisch Form über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de. Fristende zur Stellung von Bieterfragen gemäß Vergabeunterlagen. Später eingehende Fragen können als verspätet zurück gewiesen werden.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Angebotsabgabe sowie jeglicher Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronisch Form über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de. Fristende zur Stellung von Bieterfragen gemäß Vergabeunterlagen. Später eingehende Fragen können als verspätet zurück gewiesen werden.
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 1d8ddb29-ca75-433e-ace2-8ea30f3e66c1
Abteilung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Baden-Württemberg
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1
Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1
Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 195-602863 (2024-10-04)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-22+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Fehlendes Dokument wurde ergänzt.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 70892655-cf86-4263-b47e-99e497de69b0-01
Quelle: OJS 2024/S 207-644075 (2024-10-22)