Die Projektbegleitung umfasst die Beratung und Begleitung der antragstellenden Cluster und Netzwerke, die inhaltliche Bewertung der Förderanträge und die Beratung in fallbezogenen und konzeptionellen Fragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-15.
Auftragsbekanntmachung (2024-10-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Begleitung der sächsischen Cluster- und Netzwerkförderung
Reference number: 13-0452/272
Kurze Beschreibung:
“Die Projektbegleitung umfasst die Beratung und Begleitung der antragstellenden Cluster und Netzwerke, die inhaltliche Bewertung der Förderanträge und die...”
Kurze Beschreibung
Die Projektbegleitung umfasst die Beratung und Begleitung der antragstellenden Cluster und Netzwerke, die inhaltliche Bewertung der Förderanträge und die Beratung in fallbezogenen und konzeptionellen Fragen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Projektbegleitung der sächsischen Cluster- und Netzwerkförderung. Die Projektbegleitung umfasst auf Grundlage der beim Auftragnehmer vorhandenen Expertise und Erfahrung die Beratung und Begleitung der antragstellenden Cluster und Netzwerke, die inhaltliche Bewertung der Förderanträge und die Beratung des Auftraggebers bzw. der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB) als Bewilligungsstelle in fallbezogenen und konzeptionellen Fragen.
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Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-04-01 📅
Datum des Endes: 2028-03-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-15 10:10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Erklärung zu unternehmensbezogenen Angaben, Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten, Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123,124...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Erklärung zu unternehmensbezogenen Angaben, Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten, Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB i.V.m. § 42 VgV sowie ggf. zur Selbstreinigung nach § 125 GWB, Erklärung im Zusammenhang mit dem Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, § 98c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integrationvon Ausländern im Bundesgebiet, § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, § 24 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten, Erklärung zur Einhaltung von Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, Erklärung zum Datenschutz. Teilnehmer am Vergabeverfahren können auch Bietergemeinschaften sein (§ 43 VgV). Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft. Mit der Abgabe des Angebotes benennt die Bietergemeinschaft jeweils sämtliche Mitglieder und bezeichnet eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages. Bei der Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung Bietergemeinschaft entsprechend von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, Institutionen bzw. Einzelpersonen gemäß der Bewerbungsbedingungen zu unterzeichnen und dem Angebot beizufügen. Zum Nachweis der notwendigen Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen erforderlich und dem Angebot beizufügen. Hinsichtlich der Angaben und Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit genügt es, wenn die Bietergemeinschaft die Anforderungen insgesamt durch ihre Mitglieder erfüllt. Das vorgesehene Mitglied und der von diesem zu erfüllende Teil der Leistung sind in den Angebotsunterlagen genau zu bezeichnen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe sowie der nachträgliche Eintritt in eine Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten hat, sind nicht möglich. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB) für die Leistungserbringung. Fällt ein Mitglied der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die vollständige Leistungserbringung durch die verbleibende Bietergemeinschaft sichergestellt sein. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mit dem Angebot mindestens drei Referenzen von in den letzten 60 Monaten vor dem Termin zur Angebotsabgabe abgeschlossenen Aufträgen bzw. abgeschlossenen wesentlichen Teilen von Aufträgen vorzulegen, wobei mindestens eine der genannten Referenzen Erfahrungen auf Bundes-, europäischer oder internationaler Ebene dokumentieren muss. Die Aufträge, die als Referenz herangezogen werden können, müssen folgende Aufgaben beinhaltet haben bzw. beinhalten: -Cluster- und Netzwerkmanagement, Beratung von Cluster- und Netzwerkorganisationen und/oder cluster- und netzwerkpolitischen Entscheidungsträgern, oder -Beratung zu Geschäftsmodellen oder Innovationsprojekten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), oder -Beratungsaufträge zu Technologietransfer, Technologie-Scouting oder mittel- bis langfristigen Forecast-Prozessen. Darüber hinaus sind Angaben für das hauptsächlich für die Auftragsausführung vorgesehene Personal (Projektleitung und Stellvertretung) einschließlich deren Qualifikationen in Form eines Lebenslaufs für jede Person als Eigenerklärung vorzulegen. Dieser Lebenslauf hat den Hochschulabschluss, die berufliche Erfahrung, die Mitarbeit an Projekten bezogen auf die nachfolgend genannten Anforderungen zu enthalten. Das hauptsächlich für die Auftragsausführung vorgesehene Personal (Projektleitung und Stellvertretung) muss jeweils: - über einen Hochschulabschluss (z. B. Universität, Fachhochschule, Berufsakademie) und -über mindestens drei Jahre Berufserfahrung mit Bezug zu Beratung von Cluster- und Netzwerkorganisationen, Trend Scouting oder strategischer Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) verfügen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mit dem Angebot mindestens drei Referenzen von in den letzten 60 Monaten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mit dem Angebot mindestens drei Referenzen von in den letzten 60 Monaten vor dem Termin zur Angebotsabgabe abgeschlossenen Aufträgen bzw. abgeschlossenen wesentlichen Teilen von Aufträgen vorzulegen, wobei mindestens eine der genannten Referenzen Erfahrungen auf Bundes-, europäischer oder internationaler Ebene dokumentieren muss. Die Aufträge, die als Referenz herangezogen werden können, müssen folgende Aufgaben beinhaltet haben bzw. beinhalten: -Cluster- und Netzwerkmanagement, Beratung von Cluster- und Netzwerkorganisationen und/oder cluster- und netzwerkpolitischen Entscheidungsträgern, oder -Beratung zu Geschäftsmodellen oder Innovationsprojekten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)2, oder -Beratungsaufträge zu Technologietransfer, Technologie-Scouting oder mittel- bis langfristigen Forecast-Prozessen. Darüber hinaus sind Angaben für das hauptsächlich für die Auftragsausführung vorgesehene Personal (Projektleitung und Stellvertretung) einschließlich deren Qualifikationen in Form eines Lebenslaufs für jede Person als Eigenerklärung vorzulegen. Dieser Lebenslauf hat den Hochschulabschluss, die berufliche Erfahrung, die Mitarbeit an Projekten bezogen auf die nachfolgend genannten Anforderungen zu enthalten. Das hauptsächlich für die Auftragsausführung vorgesehene Personal (Projektleitung und Stellvertretung) muss jeweils: - über einen Hochschulabschluss (z. B. Universität, Fachhochschule, Berufsakademie) und -über mindestens drei Jahre Berufserfahrung mit Bezug zu Beratung von Cluster- und Netzwerkorganisationen, Trend Scouting oder strategischer Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) verfügen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: k.A.
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: nicht bekannt
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 202-624927 (2024-10-15)