Die Ausschreibung umfasst die Bewachungsdienstleistungen der Liegenschaften Kurt-Schu- macher-Straße 8 und Kurt-Schumacher-Straße 10. Es handelt sich hierbei um einen Gebäu- dekomplex, der hauptsächlich als Bürogebäude genutzt wird. Anschrift des öffentlichen Auftraggebers, in dessen Namen die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH beschafft: Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH Kurt-Schumacher-Str. 8 60311 Frankfurt am Main Deutschland (DE) Abrechnung Rechnungsstellung direkt an Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH Der beiliegende Vertrag „20240424_Dienstleistungsvertrag Bewachung“ plus Anhänge wird zwischen der erfolgreichen Bieterin und der „Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH“ geschlossen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-03.
Auftragsbekanntmachung (2024-06-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bewachungsdienstleistung für die Liegenschaften Kurt-Schumacher-Str. 8 & 10
Referenznummer: VGF-HOL 057/24
Kurze Beschreibung:
Die Ausschreibung umfasst die Bewachungsdienstleistungen der Liegenschaften Kurt-Schu-
macher-Straße 8 und Kurt-Schumacher-Straße 10. Es handelt sich hierbei um einen Gebäu-
dekomplex, der hauptsächlich als Bürogebäude genutzt wird.
Anschrift des öffentlichen Auftraggebers, in dessen Namen die
Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH beschafft:
Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH
Kurt-Schumacher-Str. 8
60311 Frankfurt am Main
Deutschland (DE)
Abrechnung
Rechnungsstellung direkt an
Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH
Der beiliegende Vertrag „20240424_Dienstleistungsvertrag Bewachung“ plus Anhänge wird zwischen der erfolgreichen Bieterin und der „Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH“ geschlossen.
Die Ausschreibung umfasst die Bewachungsdienstleistungen der Liegenschaften Kurt-Schu-
macher-Straße 8 und Kurt-Schumacher-Straße 10. Es handelt sich hierbei um einen Gebäu-
dekomplex, der hauptsächlich als Bürogebäude genutzt wird.
Anschrift des öffentlichen Auftraggebers, in dessen Namen die
Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH beschafft:
Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH
Kurt-Schumacher-Str. 8
60311 Frankfurt am Main
Deutschland (DE)
Abrechnung
Rechnungsstellung direkt an
Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH
Der beiliegende Vertrag „20240424_Dienstleistungsvertrag Bewachung“ plus Anhänge wird zwischen der erfolgreichen Bieterin und der „Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH“ geschlossen.
Der Auftragnehmer (AN) haftet für alle Schäden, die durch ihn oder die im Rahmen dieses
Dienstleistungsvertrages eingesetzten Arbeitskräfte schuldhaft verursacht werden. Soweit
Dritte dadurch Schaden erleiden und die SWFH in Anspruch nehmen, ist der AN
verpflichtet, die SWFH unverzüglich freizustellen.
(2) Der AN ist verpflichtet, zur Abdeckung von Schadensersatz- und/oder
Regressansprüchen eine Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe, mindestens
aber mit einer Deckungssumme von:
a) für Sach- und Personenschäden € 15.000.000,00
b) für Vermögensschäden € 1.000.000,00
c) für Bearbeitungsschäden € 500.000,00
d) für den Verlust von Schlüsseln/
Transpondern für Schließanlagen € 500.000,00
je zweifach maximiert pro Jahr
e) für Umwelthaftpflicht-Basis-
versicherung für Personen-, Sach-
und mitversicherte Vermögens-
schäden € 10.000.000,00
einfach maximiert pro Jahr
abzuschließen und während der Dauer der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten. Der
Abschluss ist der SWFH vor Beginn der ersten Arbeitsaufnahme und danach einmal
jährlich unaufgefordert schriftlich nachzuweisen.
(3) Die Haftung der SWFH ist auf ihre vertragswesentlichen Pflichten beschränkt. Diese sind
der Zugang zum Objekt und die Beachtung der Verkehrssicherungspflichten, soweit diese
das Grundstück betreffen und nicht von Dritten übernommen wurden. Im Übrigen ist die
Haftung der SWFH wegen Verletzung sonstiger Pflichten, unerlaubten Handlungen und
positiven Vertragsverletzungen oder Verschulden beim Vertragsschluss auf grobe
Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der
SWFH auch bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auf den Ersatz des
unmittelbaren Schadens beschränkt (z.B. kein entgangener Gewinn). Die SWFH haftet in
dem Umfang, wie ihr Verschulden im Verhältnis zu anderen Ursachen an der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat. Alle Einschränkungen der Haftung gelten nicht, soweit es
um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit geht.
(4) Der AN ist verpflichtet, sich und seine Gehilfen gegen Unfall, Krankheit und Infektionen,
die von der Unfallversicherung nicht erfasst werden, zu versichern.
(5) Der AN hat der SWFH jede Änderung seiner Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft
unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Der Auftragnehmer (AN) haftet für alle Schäden, die durch ihn oder die im Rahmen dieses
Dienstleistungsvertrages eingesetzten Arbeitskräfte schuldhaft verursacht werden. Soweit
Dritte dadurch Schaden erleiden und die SWFH in Anspruch nehmen, ist der AN
verpflichtet, die SWFH unverzüglich freizustellen.
(2) Der AN ist verpflichtet, zur Abdeckung von Schadensersatz- und/oder
Regressansprüchen eine Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe, mindestens
aber mit einer Deckungssumme von:
a) für Sach- und Personenschäden € 15.000.000,00
b) für Vermögensschäden € 1.000.000,00
c) für Bearbeitungsschäden € 500.000,00
d) für den Verlust von Schlüsseln/
Transpondern für Schließanlagen € 500.000,00
je zweifach maximiert pro Jahr
e) für Umwelthaftpflicht-Basis-
versicherung für Personen-, Sach-
und mitversicherte Vermögens-
schäden € 10.000.000,00
einfach maximiert pro Jahr
abzuschließen und während der Dauer der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten. Der
Abschluss ist der SWFH vor Beginn der ersten Arbeitsaufnahme und danach einmal
jährlich unaufgefordert schriftlich nachzuweisen.
(3) Die Haftung der SWFH ist auf ihre vertragswesentlichen Pflichten beschränkt. Diese sind
der Zugang zum Objekt und die Beachtung der Verkehrssicherungspflichten, soweit diese
das Grundstück betreffen und nicht von Dritten übernommen wurden. Im Übrigen ist die
Haftung der SWFH wegen Verletzung sonstiger Pflichten, unerlaubten Handlungen und
positiven Vertragsverletzungen oder Verschulden beim Vertragsschluss auf grobe
Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der
SWFH auch bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auf den Ersatz des
unmittelbaren Schadens beschränkt (z.B. kein entgangener Gewinn). Die SWFH haftet in
dem Umfang, wie ihr Verschulden im Verhältnis zu anderen Ursachen an der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat. Alle Einschränkungen der Haftung gelten nicht, soweit es
um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit geht.
(4) Der AN ist verpflichtet, sich und seine Gehilfen gegen Unfall, Krankheit und Infektionen,
die von der Unfallversicherung nicht erfasst werden, zu versichern.
(5) Der AN hat der SWFH jede Änderung seiner Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft
unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: 4 Jahre Grundlaufzeit + 2x 2 Jahre optional
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Postleitzahl: 60311
Stadt: Frankfurt am Main
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-04 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 96 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-06-20 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien: Vertragserfüllungsbürgschaft
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: keine
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Eignungskriterium: Befähigung zur Berufsausübung
einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Auflistung
und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die Eignung in Bezug auf die
persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers ist durch schriftliche Eigenerklärung
nachzuweisen:
a) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB bzw. etwaiger Selbstreinigungsmaßnahmen
b) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
c) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
d) Ordnungsgemäße Eintragung in Berufs-/Handelsregister, soweit Eintragungspflicht besteht Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der Eigenerklärung Nachweise Dritter zu verlangen. Hierzu zählt auch die Auskunft aus dem Wettbewerbsregister auf Antrag des Betroffenen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mindestjahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren: 600.000,00. €
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: - 3 Referenzen: Auflistung der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten gleichartigen oder ähnlichen Referenzprojekten mit Angabe des Auftragsortes und des Auftragswertes. Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als drei Jahre zurückliegen.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit
der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen: -Werkschutzfachkraft (GSSK) IHK, - Fachkraft für Schutz und Sicherheit (§34a), - Sprachkenntnisse B2
Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens: - Entlohnung nach Tarifvertrag des Sicherheitsgewerbe, gepflegte und einheitliche Dienstkleidung
Die Art der Nachweiserbringung ist in den Vergabeunterlagen angegeben. Regelmäßig werden Formblätter
vorgegeben, die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
- HVA L-StB Angebotsschreiben
- HVA L-StB Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen
- HVA L-StB Erklärung Bietergemeinschaft
- Eigenerklärung Sanktion gegen Russland
- Eigenerklärung LkSG
- VGF_Verpflerkl_Tariftreue_HVTG_2021
- Eigenerklärung Eignung 02 Vordruck 04-17
- Eigenerklärung Versicherungspflicht gem. Vertrag
- Vertraulichkeitserklärung
- 104a Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer Vordruck 04-17
- 104b Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe Vordruck 04-17
Wertung:
1. Preis (60%)
Gewertet wird die Summe der Jahresleistung aller Einheitspreise
2. Betriebs- und Personalkonzept des Bieters (40%) umfasst:
2.1 Betriebskonzept (25%)
Gewertet wird die Plausibilität des Konzepts im Hinblick auf Aufbau- und Ablauforganisation, Ressourcen, Firmenstruktur und Organigramm der Leistungserbringung.
3.1. Objektübernahme/ Personaleinarbeitung (75%)
Darstellung der Maßnahmen für die Start-up-Phase, insbesondere der Einweisung und Unterweisung der Personale des AG, AN und Nutzer.
Eignungskriterium: Befähigung zur Berufsausübung
einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Auflistung
und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die Eignung in Bezug auf die
persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers ist durch schriftliche Eigenerklärung
nachzuweisen:
a) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB bzw. etwaiger Selbstreinigungsmaßnahmen
b) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
c) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
d) Ordnungsgemäße Eintragung in Berufs-/Handelsregister, soweit Eintragungspflicht besteht Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der Eigenerklärung Nachweise Dritter zu verlangen. Hierzu zählt auch die Auskunft aus dem Wettbewerbsregister auf Antrag des Betroffenen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mindestjahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren: 600.000,00. €
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: - 3 Referenzen: Auflistung der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten gleichartigen oder ähnlichen Referenzprojekten mit Angabe des Auftragsortes und des Auftragswertes. Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als drei Jahre zurückliegen.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit
der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen: -Werkschutzfachkraft (GSSK) IHK, - Fachkraft für Schutz und Sicherheit (§34a), - Sprachkenntnisse B2
Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens: - Entlohnung nach Tarifvertrag des Sicherheitsgewerbe, gepflegte und einheitliche Dienstkleidung
Die Art der Nachweiserbringung ist in den Vergabeunterlagen angegeben. Regelmäßig werden Formblätter
vorgegeben, die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
- HVA L-StB Angebotsschreiben
- HVA L-StB Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen
- HVA L-StB Erklärung Bietergemeinschaft
- Eigenerklärung Sanktion gegen Russland
- Eigenerklärung LkSG
- VGF_Verpflerkl_Tariftreue_HVTG_2021
- Eigenerklärung Eignung 02 Vordruck 04-17
- Eigenerklärung Versicherungspflicht gem. Vertrag
- Vertraulichkeitserklärung
- 104a Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer Vordruck 04-17
- 104b Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe Vordruck 04-17
Wertung:
1. Preis (60%)
Gewertet wird die Summe der Jahresleistung aller Einheitspreise
2. Betriebs- und Personalkonzept des Bieters (40%) umfasst:
2.1 Betriebskonzept (25%)
Gewertet wird die Plausibilität des Konzepts im Hinblick auf Aufbau- und Ablauforganisation, Ressourcen, Firmenstruktur und Organigramm der Leistungserbringung.
3.1. Objektübernahme/ Personaleinarbeitung (75%)
Darstellung der Maßnahmen für die Start-up-Phase, insbesondere der Einweisung und Unterweisung der Personale des AG, AN und Nutzer.
Körper überprüfen
Name: -Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt-
Nationale Registrierungsnummer: 2298e302-de01-47d4-a9c9-385973047a30
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1- 3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151126603📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auszug aus dem GWB
§ 160 (2) GWB
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht.
§ 160 (3) GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auszug aus dem GWB
§ 160 (2) GWB
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht.
§ 160 (3) GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-03+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 107-328758 (2024-06-03)