Die Stadt Flensburg und die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg wurden gemeinsam als Modellvorhaben des Bundesförderprogramms Modellprojekte Smart Cities ausgewählt und haben sich unter dem Titel "Smarte Grenzregion zwischen den Meeren" (SGR) zusammengeschlossen. Der Förderzeitraum beträgt insgesamt fünf Jahre - ein Jahr für die Strategieentwicklung und vier Jahre für Umsetzungen. Für die Umsetzung und die Gesamtkoordination des Projektes wurde die Gesellschaft Digitalagentur Smarte Grenzregion GmbH (DSG) mit den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg und der Stadt Flensburg als Gesellschafter*innen gegründet. Die Digitalagentur hat die Aufgabe, das Projekt umzusetzen. Darüber hinaus wird sie inner-halb des Themenfeldes "Digitalisierung" Kommunen, Institutionen und Unternehmen vernetzen, beraten und befähigen. Ziel des Modellvorhabens SGR ist es, durch breite Beteiligung von Einwohnenden, Unternehmen, Institutionen, Verbänden und Verwaltung eine Strategie für eine nachhaltige und lebenswerte Zukunft für die gesamte Region zu entwickeln und umzusetzen. Dabei sollen insbesondere auch neue gesellschaftliche, politische, technologische und kulturelle Entwicklungen berücksichtigt werden. Der Themenkomplex "Smart City" ist im Bereich der Stadt- und Regionalentwicklung immanent wichtig und seine Bedeutung wächst stetig. Die Digitalisierung schreitet in allen Lebensbereichen stetig weiter voran und es ist von großer Bedeutung, diese Entwicklung in den jeweiligen Fachbereichen sinnvoll zusammenzuführen, gesamtheitlich zu denken und miteinander zu verknüpfen. Die Herausforderung bei "Smart City-Maßnahmen" liegt vor allem darin, dass "Smart City" viele Themengebiete und Handlungsfelder umfasst. Das Modellprojekt "Smarte Grenzregion zwischen den Meeren" (SGR) behandelt die folgenden fünf Handlungsfelder: "Datenökosystem", "Adaptive Mobilität", "Mitwirkung & Befähigung", "Innovationsräume" und "Zukunftsräume". Damit die vielfältigen Themenfelder mit einem hohen Maß an Qualität in eine konkrete Umsetzung gebracht werden können, benötigt es in ausgewählten Gebieten beratende Fachleistungen von Experten aus diesen Bereichen. Dabei sollten die Erfahrungen in den verschiedenen Handlungsfeldern aus anderen "Smart City Maßnahmen" in die Beratungsleistung mit eingebracht werden. Hierbei sind nicht nur die Analysen der anderen Modellprojekte "Smart City" für deutsche Städte und Kommunen wünschenswert, sondern gerne auch die Kenntnisse aus europa- und welt-weiten Smart City-Programmen, um bestmögliche Handlungsempfehlungen aussprechen zu können. Aufgrund der Komplexität und Themenvielfalt wird zur fachlichen Umsetzungsunterstützung mit dieser Ausschreibung beratende Dienstleistung ausgeschrieben. Die Dienstleistungen sind in die Oberkategorien "Projektassistenz/Projektmitarbeit", "Gremiensitzungen, sonstige Veranstaltungen und Workshops", "Beratung und Begleitung", und "Überarbeitung und Weiterentwicklung der "Smart City Strategie" unterteilt; die jeweilige detaillierte Inhaltsbeschreibung dieser Oberkategorien sind im Leistungsverzeichnis aufgeführt. Die einzelnen Förderprojekte sollen also einen Mehrwert für alle Kommunen in Deutschland generieren. Entwickelte Lösungen sollen skalierbar und replizierbar sein und mithin durch Wissenstransfer zu hoher Verwertbarkeit der Ergebnisse führen. Dieser Wissenstransfer ist ein zentraler Bestandteil der Modellprojekte Smart Cities: Austausch und Zusammenarbeit zwischen den Kommunen kann dabei helfen, dass möglichst viele von den Erfahrungen Einzelner profitieren, gute Ansätze für andere nutzbar gemacht und gemeinsam schnell aus Erfolgen wie Misserfolgen gelernt wird. Dazu sind die geförderten Kommunen verpflichtet, am Erfahrungsaustausch über die geförderten Modellprojekte hinaus aktiv mitzuwirken und geförderte Software-Lösungen als Open-Source bzw. freie Software zur Verfügung zu stellen. Der Leistungsumfang insgesamt umfasst schätzungsweise 1400 Arbeitsstunden, wobei dieser Wert lediglich als eine Orientierung für die Bieter dienen soll. Die geschätzte Aufteilung der Arbeitsstunden auf die konkreten Leistungen findet sich im Preisblatt wieder, wobei die tatsächliche Verteilung von der Schätzung abweichen kann.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-27.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Digitalagentur Smarte Grenzregion GmbH - Smarte Grenzregion zwischen den Meeren - Projektmanagement
Referenznummer: 769-24
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Flensburg und die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg wurden gemeinsam als Modellvorhaben des Bundesförderprogramms Modellprojekte Smart...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Flensburg und die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg wurden gemeinsam als Modellvorhaben des Bundesförderprogramms Modellprojekte Smart Cities ausgewählt und haben sich unter dem Titel "Smarte Grenzregion zwischen den Meeren" (SGR) zusammengeschlossen. Der Förderzeitraum beträgt insgesamt fünf Jahre - ein Jahr für die Strategieentwicklung und vier Jahre für Umsetzungen. Für die Umsetzung und die Gesamtkoordination des Projektes wurde die Gesellschaft Digitalagentur Smarte Grenzregion GmbH (DSG) mit den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg und der Stadt Flensburg als Gesellschafter*innen gegründet. Die Digitalagentur hat die Aufgabe, das Projekt umzusetzen. Darüber hinaus wird sie inner-halb des Themenfeldes "Digitalisierung" Kommunen, Institutionen und Unternehmen vernetzen, beraten und befähigen. Ziel des Modellvorhabens SGR ist es, durch breite Beteiligung von Einwohnenden, Unternehmen, Institutionen, Verbänden und Verwaltung eine Strategie für eine nachhaltige und lebenswerte Zukunft für die gesamte Region zu entwickeln und umzusetzen. Dabei sollen insbesondere auch neue gesellschaftliche, politische, technologische und kulturelle Entwicklungen berücksichtigt werden. Der Themenkomplex "Smart City" ist im Bereich der Stadt- und Regionalentwicklung immanent wichtig und seine Bedeutung wächst stetig. Die Digitalisierung schreitet in allen Lebensbereichen stetig weiter voran und es ist von großer Bedeutung, diese Entwicklung in den jeweiligen Fachbereichen sinnvoll zusammenzuführen, gesamtheitlich zu denken und miteinander zu verknüpfen. Die Herausforderung bei "Smart City-Maßnahmen" liegt vor allem darin, dass "Smart City" viele Themengebiete und Handlungsfelder umfasst. Das Modellprojekt "Smarte Grenzregion zwischen den Meeren" (SGR) behandelt die folgenden fünf Handlungsfelder: "Datenökosystem", "Adaptive Mobilität", "Mitwirkung & Befähigung", "Innovationsräume" und "Zukunftsräume". Damit die vielfältigen Themenfelder mit einem hohen Maß an Qualität in eine konkrete Umsetzung gebracht werden können, benötigt es in ausgewählten Gebieten beratende Fachleistungen von Experten aus diesen Bereichen. Dabei sollten die Erfahrungen in den verschiedenen Handlungsfeldern aus anderen "Smart City Maßnahmen" in die Beratungsleistung mit eingebracht werden. Hierbei sind nicht nur die Analysen der anderen Modellprojekte "Smart City" für deutsche Städte und Kommunen wünschenswert, sondern gerne auch die Kenntnisse aus europa- und welt-weiten Smart City-Programmen, um bestmögliche Handlungsempfehlungen aussprechen zu können. Aufgrund der Komplexität und Themenvielfalt wird zur fachlichen Umsetzungsunterstützung mit dieser Ausschreibung beratende Dienstleistung ausgeschrieben. Die Dienstleistungen sind in die Oberkategorien "Projektassistenz/Projektmitarbeit", "Gremiensitzungen, sonstige Veranstaltungen und Workshops", "Beratung und Begleitung", und "Überarbeitung und Weiterentwicklung der "Smart City Strategie" unterteilt; die jeweilige detaillierte Inhaltsbeschreibung dieser Oberkategorien sind im Leistungsverzeichnis aufgeführt. Die einzelnen Förderprojekte sollen also einen Mehrwert für alle Kommunen in Deutschland generieren. Entwickelte Lösungen sollen skalierbar und replizierbar sein und mithin durch Wissenstransfer zu hoher Verwertbarkeit der Ergebnisse führen. Dieser Wissenstransfer ist ein zentraler Bestandteil der Modellprojekte Smart Cities: Austausch und Zusammenarbeit zwischen den Kommunen kann dabei helfen, dass möglichst viele von den Erfahrungen Einzelner profitieren, gute Ansätze für andere nutzbar gemacht und gemeinsam schnell aus Erfolgen wie Misserfolgen gelernt wird. Dazu sind die geförderten Kommunen verpflichtet, am Erfahrungsaustausch über die geförderten Modellprojekte hinaus aktiv mitzuwirken und geförderte Software-Lösungen als Open-Source bzw. freie Software zur Verfügung zu stellen. Der Leistungsumfang insgesamt umfasst schätzungsweise 1400 Arbeitsstunden, wobei dieser Wert lediglich als eine Orientierung für die Bieter dienen soll. Die geschätzte Aufteilung der Arbeitsstunden auf die konkreten Leistungen findet sich im Preisblatt wieder, wobei die tatsächliche Verteilung von der Schätzung abweichen kann.
Auftragsgegenstand ist einerseits die Unterstützung bei strategischen und fachlichen Projektsteuerungsaufgaben und anderseits die Unterstützung bei Abstimmungsprozessen mit Fachleuten und Gremien aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, bei Bürgerbeteiligungsverfahren und bei der Durchführung von Planspielen, aber auch die Mitwirkung bei der Ausschreibung und Erarbeitung von technischen Leistungsverzeichnissen für die einzelnen Ausschreibungsphasen der Umsetzungsphase. Der Vertrag beginnt am 01.11.2024 und endet am 31.12.2026. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis und dem Vertrag zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Das Angebot muss enthalten: - das Angebotsschreiben nebst Eignungsnachweisen - das Leistungsverzeichnis - das vollständig ausgefüllte Preisblatt - den ausgefüllten und unterzeichneten Vertrag - eine Präsentation mit folgenden Inhalten: 1. Qualität des Projektteams a. Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit Funktion und fachlichen Aufgaben im Projekt sowie Darstellung der Koordination des Projektteams b. Darstellung der besonderen Erfahrungen und Kenntnisse der für die Projektassistenz vorgesehene(n) Person(en) c. Darstellung der Erfahrung des Projektteams "Mobilität" in Form der Benennung von Referenzprojekten d. Darstellung der Erfahrung des Projektteams "Digitale Befähigung" in Form der Benennung von Referenzprojekten e. Darstellung der Erfahrung des Projektteams "Marketing und Event" in Form der Benennung von Referenzprojekten f. Darstellung der Erfahrung des Projektteams "IT-Datenplattform und Sensorik" in Form der Benennung von Referenzprojekten (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise PowerPoint und pdf-Datei zu erfolgen.) 2. Konzept Darstellung des projektbezogenen Vorgehens und der Methoden in Bezug auf den Wissenstransfer, insbesondere anhand bekannter Tools sowie Darstellung einer möglichen Wirkungsmessung der einzelnen Maßnahmen (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise PowerPoint und pdf-Datei zu erfolgen.)
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung📦
Ort der Leistung: Schleswig-Flensburg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-11-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot gemäß Preisblatt
Kostenkriterium (Gewichtung): 35.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-02 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-02 11:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch durch mindestens 2 Vertreter des öffentlichen Auftraggebers.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Persönliche Lage des Bieters: 1.1 Angabe des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.2 Im...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Persönliche Lage des Bieters: 1.1 Angabe des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.2 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, An-gabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.3 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist, c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen. 1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen. 1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB. 1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB. 1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB. 1.9 Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022. 1.10 Der Bieter oder im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Angebots zu erklären, - dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann; - dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können; - dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Vergabeverfahren einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für das Angebot erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt. Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe auch durch diese Unternehmen vorzulegen. Bei der Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Erklärungen vor Erteilung des Zuschlags auch für den/die Nachunternehmer einzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: 2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit einer Haftungs-summe von mindestens 250.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. 2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023). Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. Gleiches gilt in Bezug auf Umsätze anderer Unternehmen, deren (wirtschaftliche und finanzielle) Leistungsfähigkeit im Wege der Eignungsleihe berücksichtigt werden soll.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: 3.1 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) jahresdurchschnittlich sowie aktuell im auftragsrelevanten Bereich beschäftigten Personen, gegliedert nach: a) Geschäftsführer*innen / Inhaber*innen b) Projektleiter*innen im Bereich Projektmanagement c) Fachpersonal im Bereich Projektmanagement d) Sonstiges Personal Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. Gleiches gilt in Bezug auf die Personalübersicht anderer Unternehmen, deren (technische und berufliche) Leistungsfähigkeit im Wege der Eignungsleihe berücksichtigt werden soll.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Erklärung zum Vergabemindestlohn nach § 4 VGSH Mit dem Angebot ist die in der Anlage enthaltene Erklärung zum Vergabemindestlohn nach § 4 des...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Erklärung zum Vergabemindestlohn nach § 4 VGSH Mit dem Angebot ist die in der Anlage enthaltene Erklärung zum Vergabemindestlohn nach § 4 des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein (VGSH) zum Vergabemindestlohn unterzeichnet abzugeben. Hinweis: Bei Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sind die Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe auch durch diese Unternehmen vorzulegen. Bei der Einbindung von Nachunternehmern ist die Erklärungen vor Erteilung des Zuschlags auch für den/die Nachunternehmer einzureichen. Hierzu ist die Anlage "Erklärung zum Vergabemindestlohn nach § 4 VGSH" zu verwenden.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JH8Q3
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JH8Q3
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe2
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884542📞
Fax: +49 4319884702 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe1
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884542📞
Fax: +49 4319884702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 167-515060 (2024-08-27)