Das Forschungsvorhaben umfasst zunächst die umfassende fachliche Begleitung anstehender Novellierungen bzw. Entwicklungen von Tertiärrechtsakten, sowie perspektivisch Sekundärrechtsakten. Hierzu zählt neben einem systematischem Mapping bestehender Regelungslücken insb. die Entwicklung von Reformvorschlägen, die auf ein vollständig dekarbonisiertes europäisches Stromsystem ausgerichtet sind (AP 1). Weitere Aufgaben mit Bezug zu den geplanten Tertiärrechtsakte finden sich zudem in AP 2 und AP 3. Im Bereich des Europäischen Stromhandels widmet sich der AN u.a. der Begleitung und Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens, der Vorgaben zur Bereitstellung von Handelskapazitäten auf grenzüberschreitenden Leitungen im Day-Ahead Markt und prüft, inwieweit dies auf den Intraday-Markt ausgedehnt werden kann. Zentral sind diesbzgl. insb. die Novellierungen der CACM GL sowie der FCA GL. Zudem befasst sich der AN mit dem Umgang mit Drittstaaten im Rahmen der Kapazitätsberechnung und unterstützt die AG’in durch eine Begleitung des Prozesses zum grenzüberschreitenden Redispatch. Darüber hinaus bewertet der AN aktuelle Ansätze der Marktkopplung und prüft das Impact Assessment, dass die KOM zur Steigerung der Liquidität in Langfristmärkten vorlegen wird. Zentrales Element eines dekarbonisierten Stromsystems ist die effiziente und integrierte Netzplanung auf europäischer Ebene. Der AN analysiert daher die zentralen Herausforderungen koordinierter Netzplanungen und entwickelt Reformvorschläge zur Optimierung der europäischen Prozesse und des europäischen Rechtsrahmens. Zudem widmet sich der AN der Wahrung eines sicheren Netzbetriebes (AP 2). Neben der Entwicklung von Vorschlägen zur Steigerung des Angebots an Flexibilitäten (v.a. durch den Abbau von Hemmnissen), befasst sich der AN intensiv mit der Rolle und effizienten Einbindung von Endkunden sowie dem Network Code Demand Response (NC DR), der u.a. Regelungen zur Einführung lokaler Flexibilitätsmärkten ausgestaltet (AP 3). Im Rahmen der EU-Stromversorgungssicherheit unterstützt der AN die AG’in bzgl. der Weiterentwicklung und Bewertung des europäischen Rahmens für Kapazitätsmechanismen und strategische Reserven. Darüber hinaus unterstützt der AN die AG’in durch die inhaltliche Bewertung des European Resource Adequacy Assessments, von ENTSO-E und entwickelt ggf. Vorschläge, wie die Qualität des Assessments verbessert werden kann (AP 4). Um die insbesondere in den APs 1 – 4 geforderten Analysen durchführen zu können, sind verschiedene Modellierungen unter Berücksichtigung von Sensitivitätsanalysen durch den AN anzufertigen. Das zugrunde liegende Modell soll dabei in der Lage sein, die europäischen Strommärkte und -netze in einer Form abzubilden, die robuste Aussagen hinsichtlich marktlicher und netzbetrieblicher Entwicklungen erlaubt (AP 5).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-27.
Auftragsbekanntmachung (2024-06-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Eckpfeiler eines dekarbonisierten EU-Strommarkts
Referenznummer: IC4-23305/007#037
Kurze Beschreibung:
Das Forschungsvorhaben umfasst zunächst die umfassende fachliche Begleitung anstehender Novellierungen bzw. Entwicklungen von Tertiärrechtsakten, sowie perspektivisch Sekundärrechtsakten. Hierzu zählt neben einem systematischem Mapping bestehender Regelungslücken insb. die Entwicklung von Reformvorschlägen, die auf ein vollständig dekarbonisiertes europäisches Stromsystem ausgerichtet sind (AP 1). Weitere Aufgaben mit Bezug zu den geplanten Tertiärrechtsakte finden sich zudem in AP 2 und AP 3.
Im Bereich des Europäischen Stromhandels widmet sich der AN u.a. der Begleitung und Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens, der Vorgaben zur Bereitstellung von Handelskapazitäten auf grenzüberschreitenden Leitungen im Day-Ahead Markt und prüft, inwieweit dies auf den Intraday-Markt ausgedehnt werden kann. Zentral sind diesbzgl. insb. die Novellierungen der CACM GL sowie der FCA GL. Zudem befasst sich der AN mit dem Umgang mit Drittstaaten im Rahmen der Kapazitätsberechnung und unterstützt die AG’in durch eine Begleitung des Prozesses zum grenzüberschreitenden Redispatch. Darüber hinaus bewertet der AN aktuelle Ansätze der Marktkopplung und prüft das Impact Assessment, dass die KOM zur Steigerung der Liquidität in Langfristmärkten vorlegen wird. Zentrales Element eines dekarbonisierten Stromsystems ist die effiziente und integrierte Netzplanung auf europäischer Ebene. Der AN analysiert daher die zentralen Herausforderungen koordinierter Netzplanungen und entwickelt Reformvorschläge zur Optimierung der europäischen Prozesse und des europäischen Rechtsrahmens. Zudem widmet sich der AN der Wahrung eines sicheren Netzbetriebes (AP 2).
Neben der Entwicklung von Vorschlägen zur Steigerung des Angebots an Flexibilitäten (v.a. durch den Abbau von Hemmnissen), befasst sich der AN intensiv mit der Rolle und effizienten Einbindung von Endkunden sowie dem Network Code Demand Response (NC DR), der u.a. Regelungen zur Einführung lokaler Flexibilitätsmärkten ausgestaltet (AP 3).
Im Rahmen der EU-Stromversorgungssicherheit unterstützt der AN die AG’in bzgl. der Weiterentwicklung und Bewertung des europäischen Rahmens für Kapazitätsmechanismen und strategische Reserven. Darüber hinaus unterstützt der AN die AG’in durch die inhaltliche Bewertung des European Resource Adequacy Assessments, von ENTSO-E und entwickelt ggf. Vorschläge, wie die Qualität des Assessments verbessert werden kann (AP 4).
Um die insbesondere in den APs 1 – 4 geforderten Analysen durchführen zu können, sind verschiedene Modellierungen unter Berücksichtigung von Sensitivitätsanalysen durch den AN anzufertigen. Das zugrunde liegende Modell soll dabei in der Lage sein, die europäischen Strommärkte und -netze in einer Form abzubilden, die robuste Aussagen hinsichtlich marktlicher und netzbetrieblicher Entwicklungen erlaubt (AP 5).
Das Forschungsvorhaben umfasst zunächst die umfassende fachliche Begleitung anstehender Novellierungen bzw. Entwicklungen von Tertiärrechtsakten, sowie perspektivisch Sekundärrechtsakten. Hierzu zählt neben einem systematischem Mapping bestehender Regelungslücken insb. die Entwicklung von Reformvorschlägen, die auf ein vollständig dekarbonisiertes europäisches Stromsystem ausgerichtet sind (AP 1). Weitere Aufgaben mit Bezug zu den geplanten Tertiärrechtsakte finden sich zudem in AP 2 und AP 3.
Im Bereich des Europäischen Stromhandels widmet sich der AN u.a. der Begleitung und Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens, der Vorgaben zur Bereitstellung von Handelskapazitäten auf grenzüberschreitenden Leitungen im Day-Ahead Markt und prüft, inwieweit dies auf den Intraday-Markt ausgedehnt werden kann. Zentral sind diesbzgl. insb. die Novellierungen der CACM GL sowie der FCA GL. Zudem befasst sich der AN mit dem Umgang mit Drittstaaten im Rahmen der Kapazitätsberechnung und unterstützt die AG’in durch eine Begleitung des Prozesses zum grenzüberschreitenden Redispatch. Darüber hinaus bewertet der AN aktuelle Ansätze der Marktkopplung und prüft das Impact Assessment, dass die KOM zur Steigerung der Liquidität in Langfristmärkten vorlegen wird. Zentrales Element eines dekarbonisierten Stromsystems ist die effiziente und integrierte Netzplanung auf europäischer Ebene. Der AN analysiert daher die zentralen Herausforderungen koordinierter Netzplanungen und entwickelt Reformvorschläge zur Optimierung der europäischen Prozesse und des europäischen Rechtsrahmens. Zudem widmet sich der AN der Wahrung eines sicheren Netzbetriebes (AP 2).
Neben der Entwicklung von Vorschlägen zur Steigerung des Angebots an Flexibilitäten (v.a. durch den Abbau von Hemmnissen), befasst sich der AN intensiv mit der Rolle und effizienten Einbindung von Endkunden sowie dem Network Code Demand Response (NC DR), der u.a. Regelungen zur Einführung lokaler Flexibilitätsmärkten ausgestaltet (AP 3).
Im Rahmen der EU-Stromversorgungssicherheit unterstützt der AN die AG’in bzgl. der Weiterentwicklung und Bewertung des europäischen Rahmens für Kapazitätsmechanismen und strategische Reserven. Darüber hinaus unterstützt der AN die AG’in durch die inhaltliche Bewertung des European Resource Adequacy Assessments, von ENTSO-E und entwickelt ggf. Vorschläge, wie die Qualität des Assessments verbessert werden kann (AP 4).
Um die insbesondere in den APs 1 – 4 geforderten Analysen durchführen zu können, sind verschiedene Modellierungen unter Berücksichtigung von Sensitivitätsanalysen durch den AN anzufertigen. Das zugrunde liegende Modell soll dabei in der Lage sein, die europäischen Strommärkte und -netze in einer Form abzubilden, die robuste Aussagen hinsichtlich marktlicher und netzbetrieblicher Entwicklungen erlaubt (AP 5).
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦 Beschreibung
Interne Kennung: IC4-23305/007#037
Menge: 1
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Innovative Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Innovationsfördernde Auftragsvergabe: Die in Auftrag gegebenen Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen umfassen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 30 Monate
Maximale Verlängerungen: 3
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzepts der Leistungserbringung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-30 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Bieterfragen richten Sie bitte bis zum 22.07.2024 auch an die folgende E-Mailadresse: buero-ic4@bmwk.bund.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-07-30 10:01:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Bieterfragen richten Sie bitte bis zum 22.07.2024 auch an die folgende E-Mailadresse: buero-ic4@bmwk.bund.de
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
I. Ausschlussgründe
Der öffentliche Auftrag wird nur an Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen sind. Hierzu sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
• Eine unterschriebene Eigenerklärung - bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass keiner der zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegt. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen! Nur auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist dies durch Vorlage eines entsprechenden Beleges nach § 48 Abs. 4 bis 6 VgV nachzuweisen. Die Vergabestelle behält sich in diesem Zusammenhang vor, die erforderlichen Informationen über die persönliche Lage der Person, deren Verhalten dem Unternehmen zugerechnet wird, bei den zuständigen Behörden einzuholen, wenn sie Bedenken in Bezug auf dessen persönliche Eignung hat. Sofern Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
• Eine unterschriebene Eigenerklärung - bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass keiner der fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegt. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen! Nur auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist dies durch Vorlage eines entsprechenden Beleges nach § 48 Abs. 4 bis 6 VgV nachzuweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, die erforderlichen Informationen über die persönliche Lage des Bewerbers bei den zuständigen Behörden einzuholen, wenn sie Bedenken in Bezug auf dessen persönliche Eignung hat. Sofern Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Zudem sind die folgenden weiteren Unterlagen einzureichen:
• Eigenklärung - bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG sowie nach § 21 Abs. 3 AEntG nicht vorliegen. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen!
• Vorlage einer rechtsverbindlich unterzeichneten Verpflichtungserklärung des Subunternehmers, in der dieser sich verpflichtet die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Subunternehmer zu übernehmen.
siehe auch Unterlage "Eignungskriterien"
I. Ausschlussgründe
Der öffentliche Auftrag wird nur an Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen sind. Hierzu sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
• Eine unterschriebene Eigenerklärung - bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass keiner der zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegt. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen! Nur auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist dies durch Vorlage eines entsprechenden Beleges nach § 48 Abs. 4 bis 6 VgV nachzuweisen. Die Vergabestelle behält sich in diesem Zusammenhang vor, die erforderlichen Informationen über die persönliche Lage der Person, deren Verhalten dem Unternehmen zugerechnet wird, bei den zuständigen Behörden einzuholen, wenn sie Bedenken in Bezug auf dessen persönliche Eignung hat. Sofern Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
• Eine unterschriebene Eigenerklärung - bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass keiner der fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegt. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen! Nur auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist dies durch Vorlage eines entsprechenden Beleges nach § 48 Abs. 4 bis 6 VgV nachzuweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, die erforderlichen Informationen über die persönliche Lage des Bewerbers bei den zuständigen Behörden einzuholen, wenn sie Bedenken in Bezug auf dessen persönliche Eignung hat. Sofern Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Zudem sind die folgenden weiteren Unterlagen einzureichen:
• Eigenklärung - bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG sowie nach § 21 Abs. 3 AEntG nicht vorliegen. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen!
• Vorlage einer rechtsverbindlich unterzeichneten Verpflichtungserklärung des Subunternehmers, in der dieser sich verpflichtet die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Subunternehmer zu übernehmen.
siehe auch Unterlage "Eignungskriterien"
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
III. Unterauftragnehmer / Bildung von Bietergemeinschaften
Einsatz von Unterauftragnehmern
• Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, ist eine entsprechende Erklärung abzugeben. Es sind darin neben dem Unterauftragnehmer die zu übertragenden Leistungsteile nach Art und Umfang zu benennen. Sofern sich der Auftragnehmer bei der Angebotslegung bezüglich seiner Eignung auf Referenzen des Unterauftragnehmers beruft, ist eine rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, in der dieser sich verpflichtet, die Leistung zu erbringen. Der Auftragnehmer ist gegenüber dem Auftraggeber für die vereinbarungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
• Falls kein Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt wird, ist dies ebenfalls entsprechend zu erklären.
Bildung von Bietergemeinschaften
• Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt wird, ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung abzugeben, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass der bevollmächtigte Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, dass Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen.
• Falls keine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, ist dies ebenfalls entsprechend zu erklären.
siehe auch Unterlage "Eignungskriterien"
III. Unterauftragnehmer / Bildung von Bietergemeinschaften
Einsatz von Unterauftragnehmern
• Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, ist eine entsprechende Erklärung abzugeben. Es sind darin neben dem Unterauftragnehmer die zu übertragenden Leistungsteile nach Art und Umfang zu benennen. Sofern sich der Auftragnehmer bei der Angebotslegung bezüglich seiner Eignung auf Referenzen des Unterauftragnehmers beruft, ist eine rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, in der dieser sich verpflichtet, die Leistung zu erbringen. Der Auftragnehmer ist gegenüber dem Auftraggeber für die vereinbarungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
• Falls kein Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt wird, ist dies ebenfalls entsprechend zu erklären.
Bildung von Bietergemeinschaften
• Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt wird, ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung abzugeben, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass der bevollmächtigte Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, dass Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen.
• Falls keine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, ist dies ebenfalls entsprechend zu erklären.
siehe auch Unterlage "Eignungskriterien"
Technische und berufliche Fähigkeiten
siehe Unterlage "Eignungskriterien"
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: § 123 f.GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: BMWK-IC4
Abteilung: Referat IC4
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: buero-ic4@bmwk.bund.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.bmwk.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅ Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=696733🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 00000
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über die Überprüfungsfristen:Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWK zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWK geltend gemacht werden. Teilt das BMWK dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (1) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWK geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWK. Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen:Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWK zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWK geltend gemacht werden. Teilt das BMWK dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (1) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWK geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWK. Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-27+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 125-385567 (2024-06-27)