Elektroinstallation für einen Neubau eines Förderzentrums bestehend aus:
- Grund-, Mittel- und Berufsschule mit 14 Klassen sowie integrierte schulvorbereitende Einrichtung mit 2 Gruppen
- Heilpädagogische Tagesstätte mit 14 Gruppen
- Praxis (Therapie)
Postanschrift: Ecke Römerstraße / Schubertstraße/ Schulstraße
Postleitzahl: 86462
Stadt: Langweid am Lech
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Augsburg, Landkreis
🏙️
Dauer: 367 Tage Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-11 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-11 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): 80807 München
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Bieter oder ihre Bevollmächtigten dürfen während der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein. Gemäß
VOB/A § 14 EU Absatz 6 werden die Bieter unverzüglich nach der erfolgten Submission über die Ergebnisse
informiert (über Vergabeplattform aumass).
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2024-05-07 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-06-11 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: 80807 München
Zusätzliche Informationen:
Bieter oder ihre Bevollmächtigten dürfen während der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein. Gemäß
VOB/A § 14 EU Absatz 6 werden die Bieter unverzüglich nach der erfolgten Submission über die Ergebnisse
informiert (über Vergabeplattform aumass).
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert. (vgl. FB 211 EU - Aufforderung zur Angebotsabgabe).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister / Technische und berufliche Leistungsfähigkeit / Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen: ausgefülltes Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“
Mit folgenden Angaben/Nachweisen:
—Nachweis Eintragung ins Berufs-/Gewerbe- oder Handelsregister des Wohnsitzes,
—Nachweis Sozialversicherung,
—Nachweis Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft,
—Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A vorliegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Wirtschaftlichkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen: ausgefülltes Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ mit folgenden Angaben/Nachweisen:
—Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
—aktuelle Freistellungsbescheinigung Finanzamt.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
—für Personenschäden: 2 000 000 EUR,
—für sonstige Schäden: 1 000 000 EUR.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Siehe Formblätter zum Leistungsverzeichnis
—vergleichbare Referenzen der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre,
—Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Zudem bestehen Anforderungen an Nachhaltige Gebäude (QNG), DGNB Silber und QNG Plus, welche zwingend einzuhalten sind.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister / Technische und berufliche Leistungsfähigkeit / Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen: ausgefülltes Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“
Mit folgenden Angaben/Nachweisen:
—Nachweis Eintragung ins Berufs-/Gewerbe- oder Handelsregister des Wohnsitzes,
—Nachweis Sozialversicherung,
—Nachweis Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft,
—Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A vorliegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Wirtschaftlichkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen: ausgefülltes Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ mit folgenden Angaben/Nachweisen:
—Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
—aktuelle Freistellungsbescheinigung Finanzamt.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Siehe Formblätter zum Leistungsverzeichnis
—vergleichbare Referenzen der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre,
—Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Zudem bestehen Anforderungen an Nachhaltige Gebäude (QNG), DGNB Silber und QNG Plus, welche zwingend einzuhalten sind.
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe: Weitere Ausschlussgründe gem. §§ 6e EU, 16 EU VOB/A
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Nationale Registrierungsnummer: 0000
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: 08921762411📞
URL: http://www.regierung-oberbayern.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen :
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen :
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 091-275257 (2024-05-07)