Auftragsbekanntmachung (2024-05-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erbringung von Beratungs-, Unterstützungs- und Wartungsleistungen im IT-Betrieb
Referenznummer: 2024000197
Kurze Beschreibung:
“Erbringung von Beratungs-, Unterstützungs- und Wartungsleistungen im IT-Betrieb für das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Help-Desk und Unterstützungsdienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Erbringung von Beratungs-, Unterstützungs- und Wartungsleistungen im IT-Betrieb für das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz” Dauer
Datum des Beginns: 2024-09-01 📅
Datum des Endes: 2028-08-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-13 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 78
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Polizeiliche Überprüfung des eingesetzten Personals: Aus Sicherheitsgründen entscheidet das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz über den...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Polizeiliche Überprüfung des eingesetzten Personals: Aus Sicherheitsgründen entscheidet das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz über den Einsatz von Fremdpersonal im Dienstgebäude des Ministeriums nur nach Durchführung einer polizeilichen Überprüfung über die jeweilige Person.
Die Einwilligung zu dieser Überprüfung ist mindestens 4 Wochen vor dem Einsatz einzureichen.
Es dürfen nur Beschäftigte des AN und seiner Nachunternehmer/Unterauftragnehmer mit der Dienstleistung befasst werden, gegen die keine sicherheitsrechtlichen Bedenken bestehen. Der Einsatz von Fremdpersonal ist von einer durch den Auftraggeber
veranlassten polizeilichen Überprüfung abhängig. Dieses Erfordernis ist bei der Auswahl der Mitarbeiter zu berücksichtigen.
Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Gründe, welche zu einer Ablehnung einzelner Arbeitskräfte führen, bekannt zu geben.
Der Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, erhält vor Zuschlagserteilung eine Aufforderung zur Abgabe der Einwilligung zur Überprüfung. Da diese Überprüfung Teil der Eignung ist, muss diese vor Zuschlagserteilung durchgeführt werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/ec510b0f-1b88-43b1-a229-382d038981c8/suitabilitycriteria” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Fachliche Eignung: Für die Prüfung der fachlichen Eignung muss jeder Bieter eine selbst verfasste Darstellung mindestens zweier nachprüfbarer Referenzen für...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Fachliche Eignung: Für die Prüfung der fachlichen Eignung muss jeder Bieter eine selbst verfasste Darstellung mindestens zweier nachprüfbarer Referenzen für Aufträge ähnlicher Größe und Arbeitsschwerpunkte aus den letzten drei Jahren mit seinem Angebot vorlegen.
Für die Prüfung der persönlichen Eignung des eingesetzten Personals muss jeder Bieter die Qualifikation der Mitarbeiter sowie Referenzprojekte hierzu mit Ansprechpartner, in denen die Mitarbeiter beschäftigt waren, nennen.
“Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung.
Dort können nach kostenloser...”
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung.
Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden.
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de zu erstellen und einzureichen. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Hier ist eine kostenlose Registrierung für das Verfahren sowie die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes möglich.
Die Leistung erfolgt für das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz als Auftraggeber. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wird durch das Bayerische Landesamt für Umwelt als zentrale Vergabestelle für das Vergabeverfahren vertreten.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat den Vertragsvollzug zu vertreten.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 093-282511 (2024-05-13)