Evaluierung der BesAR
Die Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, staatliche Beihilfen umfassend auf direkte und indirekte Effekte auf die Beihilfeempfänger, die Erforderlichkeit, Geeignetheit und Angemessenheit zu evaluieren. Die Besondere Ausgleichsregelung nach §§ 28 ff. Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) ist eine Ausnahmevorschrift, wonach stromkostenintensive Unternehmen und weitere Berechtigte eine Begrenzung der Umlagen gem. § 2 Nr. 17 EnFG erreichen können. Die BesAR, die für die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage benötigt wird, wurde im Jahr 2022 an die neuen Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) der Europäischen Kommission angepasst und in das neue EnFG überführt. Für die Besondere Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen nach den §§ 30 ff. EnFG und die Herstellung von Wasserstoff in stromkostenintensiven Unternehmen nach § 36 EnFG (BesAR) wurde mit der Europäischen Kommission im Rahmen des Beihilfeverfahrens vereinbart, dass bis Ende 2025 ein erster Bericht inklusive einem überarbeiteten Evaluierungsplan vorgelegt wird. Dieser Bericht ist in Form eines unabhängigen externen Gutachtens vorzulegen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-02.
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Wie?
Geschichte der Beschaffung