Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von Loadbalancern des Herstellers F5 (Hard- und Software), deren Instandhaltung samt Pflege (Los 1) sowie Dienstleistungen in Form von Consultingleistungen für die Installation, Migration und allgemeine Beratung zu Themengebieten des Herstellers F5, wie LTM, AWAF und APM, durch einen Solution Expert Security (Los 2). Die TK ist berechtigt, in Los 2 bis zu 10 Personentage zu je 8 Zeitstunden im ersten Vertragsjahr und bis zu 5 weitere Personentage zu je 8 Zeitstunden im jeweils zweiten, dritten und vierten Vertragsjahr abzurufen. Bei den hier genannten Mengen handelt es sich um Schätzmengen, die zugleich die Höchstmenge je Vertragsjahr darstellen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-12-19.
Auftragsbekanntmachung (2024-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: F5 Loadbalancer
Referenznummer: 24-07989
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von Loadbalancern des Herstellers F5 (Hard- und Software), deren Instandhaltung samt Pflege (Los 1) sowie Dienstleistungen in Form von Consultingleistungen für die Installation, Migration und allgemeine Beratung zu Themengebieten des Herstellers F5, wie LTM, AWAF und APM, durch einen Solution Expert Security (Los 2). Die TK ist berechtigt, in Los 2 bis zu 10 Personentage zu je 8 Zeitstunden im ersten Vertragsjahr und bis zu 5 weitere Personentage zu je 8 Zeitstunden im jeweils zweiten, dritten und vierten Vertragsjahr abzurufen. Bei den hier genannten Mengen handelt es sich um Schätzmengen, die zugleich die Höchstmenge je Vertragsjahr darstellen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von Loadbalancern des Herstellers F5 (Hard- und Software), deren Instandhaltung samt Pflege (Los 1) sowie Dienstleistungen in Form von Consultingleistungen für die Installation, Migration und allgemeine Beratung zu Themengebieten des Herstellers F5, wie LTM, AWAF und APM, durch einen Solution Expert Security (Los 2). Die TK ist berechtigt, in Los 2 bis zu 10 Personentage zu je 8 Zeitstunden im ersten Vertragsjahr und bis zu 5 weitere Personentage zu je 8 Zeitstunden im jeweils zweiten, dritten und vierten Vertragsjahr abzurufen. Bei den hier genannten Mengen handelt es sich um Schätzmengen, die zugleich die Höchstmenge je Vertragsjahr darstellen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Produkte/Dienstleistungen: Computeranlagen und Zubehör📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Loadbalancer-Infrastruktur
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Auftrags in Los 1 ist die Lieferung von Loadbalancern des Herstellers F5 (Hard- und Software), deren Instandhaltung samt Pflege. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postleitzahl: 22305
Stadt: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hamburg
🏙️ Dauer des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Consultingleistungen
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Auftrags in Los 2 sind Dienstleistungen in Form von Consultingleistungen für die Installation, Migration und allgemeine Beratung zu Themengebieten des Herstellers F5, wie LTM, AWAF und APM, durch einen Solution Expert Security (Los 2). Die TK ist berechtigt, in Los 2 bis zu 10 Personentage zu je 8 Zeitstunden im ersten Vertragsjahr und bis zu 5 weitere Personentage zu je 8 Zeitstunden im jeweils zweiten, dritten und vierten Vertragsjahr abzurufen. Bei den hier genannten Mengen handelt es sich um Schätzmengen, die zugleich die Höchstmenge je Vertragsjahr darstellen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand des Auftrags in Los 2 sind Dienstleistungen in Form von Consultingleistungen für die Installation, Migration und allgemeine Beratung zu Themengebieten des Herstellers F5, wie LTM, AWAF und APM, durch einen Solution Expert Security (Los 2). Die TK ist berechtigt, in Los 2 bis zu 10 Personentage zu je 8 Zeitstunden im ersten Vertragsjahr und bis zu 5 weitere Personentage zu je 8 Zeitstunden im jeweils zweiten, dritten und vierten Vertragsjahr abzurufen. Bei den hier genannten Mengen handelt es sich um Schätzmengen, die zugleich die Höchstmenge je Vertragsjahr darstellen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zusätzliche Informationen:
A) Aufgrund des geschätzten Wertes von Los 2 im Verhältnis zum geschätzten Gesamtwert aller Lose wird es außerhalb der Bestimmungen des EU-Vergaberechts vergeben und hier nur aus Gründen einer umfassenden Marktansprache freiwillig bekanntgemacht. B) In Abweichung zu den allgemeinen Verfahrensangaben unter Ziffer 2.1 wird die Beschaffung in Los 2 als Öffentliche Ausschreibung (§ 9 UVgO) durchgeführt. C) Die Angabe der zuständigen Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) unter Ziffer 5.1.16 gilt damit nicht für Los 2. D) In Abweichung zu Ziffer 5.1.6 fällt die Beschaffung in Los 2 nicht unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen. E) In Abweichung zu Ziffer 5.1.15 handelt es sich bei dem Auftrag in Los 2 um eine Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb.
A) Aufgrund des geschätzten Wertes von Los 2 im Verhältnis zum geschätzten Gesamtwert aller Lose wird es außerhalb der Bestimmungen des EU-Vergaberechts vergeben und hier nur aus Gründen einer umfassenden Marktansprache freiwillig bekanntgemacht. B) In Abweichung zu den allgemeinen Verfahrensangaben unter Ziffer 2.1 wird die Beschaffung in Los 2 als Öffentliche Ausschreibung (§ 9 UVgO) durchgeführt. C) Die Angabe der zuständigen Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) unter Ziffer 5.1.16 gilt damit nicht für Los 2. D) In Abweichung zu Ziffer 5.1.6 fällt die Beschaffung in Los 2 nicht unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen. E) In Abweichung zu Ziffer 5.1.15 handelt es sich bei dem Auftrag in Los 2 um eine Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-28 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-28 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2025-01-28 13:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYRA7
Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: Keine Angabe
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228949-90📞
Fax: +49 228949-9163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
A) Für Los 1: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. B) Für Los 2: Aufgrund des geschätzten Wertes von Los 2 im Verhältnis zum geschätzten Gesamtwert aller Lose wird es außerhalb der Bestimmungen des EU-Vergaberechts vergeben und hier nur aus Gründen einer umfassenden Marktansprache freiwillig bekanntgemacht, weshalb die Informationen über die Überprüfungsfristen für Los 2 nicht gelten. Die Beschaffung wird in Los 2 als Öffentliche Ausschreibung (§ 9 UVgO) durchgeführt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
A) Für Los 1: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. B) Für Los 2: Aufgrund des geschätzten Wertes von Los 2 im Verhältnis zum geschätzten Gesamtwert aller Lose wird es außerhalb der Bestimmungen des EU-Vergaberechts vergeben und hier nur aus Gründen einer umfassenden Marktansprache freiwillig bekanntgemacht, weshalb die Informationen über die Überprüfungsfristen für Los 2 nicht gelten. Die Beschaffung wird in Los 2 als Öffentliche Ausschreibung (§ 9 UVgO) durchgeführt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-19+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 248-783172 (2024-12-19)
Auftragsbekanntmachung (2024-12-20)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-20+01:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE Neuer Wert
Text:
Der Link auf die Eignungskriterien in Anlage E1 der Vergabeunterlagen zu Los 1 und Los 2 jeweils in Ziffer 5.1.9 ist nicht korrekt.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 569a4c32-01a2-4c05-9a21-4c60013633d8-01
Quelle: OJS 2024/S 249-788009 (2024-12-20)